Common use of Anzuwendende Sprache Clause in Contracts

Anzuwendende Sprache. Die Bedingungen, alle weiteren Vertragsbestimmungen und diese Verbraucherinformation werden Ihnen in deutscher Sprache mitgeteilt. Die Kommunikation während der Lauf- zeit des Vertrags wird in deutscher Sprache geführt. Als Verbraucher haben Sie die Möglichkeit, sich bei Be- schwerden gegen uns als Ihren Versicherer an den Versiche- rungsombudsmann zu wenden: Versicherungsombudsmann e.V. Xxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxxxx Telefon: 0 800 / 0 00 00 00 Telefax: 0 800 / 3 69 90 00 Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Dort haben Sie die Möglichkeit eines kostenlosen außer- gerichtlichen Schlichtungsverfahrens, solange die geltend gemachten Ansprüche nicht verjährt sind. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Der Beschwerdegegenstand darf nicht bereits vor einem Ge- richt, Schiedsgericht oder einer anderen Streitschlichtungs- einrichtung anhängig, entschieden oder geschlichtet wor- den sein. Der Ombudsmann behandelt Ihre Beschwerde erst, wenn Sie Ihren Anspruch bei uns geltend gemacht haben und uns sechs Wochen Zeit für unsere Entscheidung gegeben haben. Bis zu einem Beschwerdewert von 00.000 € trifft der Om- budsmann eine Entscheidung, an die wir gebunden sind. Ihnen steht dagegen weiterhin der Weg zum Gericht offen. Bei Beschwerden mit einem Wert von über 00.000 € spricht der Ombudsmann eine für beide Seiten unverbindliche Emp- fehlung aus. Ab einem Beschwerdewert von 000.000 € ist ein Verfahren vor dem Ombudsmann nicht mehr möglich. Durch die Einlegung der Beschwerde bei dem Ombudsmann wird Ihr Recht auf Beschreiten eines Rechtswegs bei den or- dentlichen Gerichten nicht berührt.

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