Apparativ-technische Voraussetzungen Musterklauseln

Apparativ-technische Voraussetzungen i. Eingriffsraum - Raumoberflächen (z.B. Wandbelag), Oberflächen von betrieb- lichen Einbauten (z.B. Türen, Regalsystem, Lampen) und Ge- räteoberflächen müssen problemlos feucht gereinigt und desin- fiziert werden können, ggf. flüssigkeitsdichter Fußbodenbelag
Apparativ-technische Voraussetzungen a) Operationsraum - Raumoberflächen (z. B. Wandbelag), Oberflächen von betrieblichen Einbauten (z. B. Türen, Regalsystem, Lampen) und Geräteoberflächen müssen problemlos feucht gereinigt und desinfiziert werden können, der Fußbodenbelag muss flüssigkeitsdicht sein - Lichtquellen zur fachgerechten Ausleuchtung des Operationsraumes und des Operationsgebietes mit Sicherung durch Stromausfallüberbrü- ckung, auch zur Sicherung des Monitorings lebenswichtiger Funktionen oder durch netzunabhängige Stromquelle mit operationsentsprechen- der Lichtstärke als Notbeleuchtung - Entlüftungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der eingesetzten An- ästhesieverfahren und der hygienischen Anforderungen
Apparativ-technische Voraussetzungen. 3.1. Mit der Antragsabgabe erklärt der Antragsteller, dass für die Patienten eine sensorische Testung von Schmerz- sowie Empfindlichkeitsschwellen ("Von- Frey-Filament mit optischer Glasfaser" in der Stärke >512 mN) – Nadelreiz-Stimulation inkl. mit ent- sprechenden Desinfektionsmöglichkeiten gegeben sind und diese im Rahmen des DFS-Vertrages auch entsprechend erfolgt.
Apparativ-technische Voraussetzungen. 3.1 Organisatorische Maßnahmen gemäß § 3 und § 5 der Vereinbarung