Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Al- tersversorgung nach den Bedingungen eines Gruppenversicherungsvertrages, der zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den im Vertrag aufge- führten Versicherungsgesellschaften abgeschlossen worden ist. Die in dem Gruppenversicherungsvertrag für die versicherten Arbeitnehmer vorgesehenen Leistungen können nur im Einvernehmen zwischen den Tarifvertragsparteien und den Stationierungsstreitkräften geändert werden.
Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung. (§ 39 Abschnitt A TV AL II) über den Stand der