Urlaubsentgelt Musterklauseln

Urlaubsentgelt. (1) Während des Urlaubes behält der Dienstnehmer den Anspruch auf das Entgelt nach Maßgabe folgender Bestimmungen.
Urlaubsentgelt. 102. (1) Während des Urlaubes behält die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer den Anspruch auf das Entgelt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
Urlaubsentgelt. Das Urlaubsentgelt errechnet sich aus dem in den Entgelttabellen festgelegten Tarifentgelt auf der Basis der regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit. Darüber hinausgehende Zulagen und Zuschläge bleiben unberücksichtigt.
Urlaubsentgelt a) Als Urlaubsentgelt wird der regelmäßige Arbeitsverdienst (§ 17) gezahlt.
Urlaubsentgelt. Das Urlaubsentgelt je Urlaubstag errechnet sich wie folgt:
Urlaubsentgelt. (1) Als Urlaubsentgelt werden gewährt
Urlaubsentgelt. 1. Das Urlaubsentgelt (während des Urlaubs fortzuzahlender Lohn, Gehalt oder Ausbildungsvergütung) errechnet sich wie folgt:
Urlaubsentgelt. 1. Für den Urlaub ist ein Entgelt zu zahlen in Höhe des Arbeitsverdienstes, den der Arbeitnehmer erhalten würde, wenn er gearbeitet hätte13 . Das Urlaubsentgelt be- misst sich nach der tariflichen regelmäßigen Arbeitszeit oder der davon abwei- chend vereinbarten Arbeitszeit ohne Mehrarbeit und Mehrarbeitszuschläge, auch soweit diese pauschaliert sind. Bei der Ermittlung des Urlaubsentgelts bleiben Kurzarbeitszeiten bis zur Dauer von sechs Monaten sowie Zahlungen im Krank- heitsfalle nach sechs Wochen, Gratifikationen, Jahresabschlusszuwendungen und dergleichen außer Ansatz.
Urlaubsentgelt. Für die Dauer des Urlaubs wird das Arbeitsentgelt für die regel- mäßige Arbeitszeit der/ des Angestellten fortgezahlt; dabei wer- den Änderungen ihrer/seiner Arbeitszeit während des Kalender- jahres (z. B. bei Übergang von Vollzeit- auf Teilzeitbeschäfti- gung), soweit sie vor Urlaubsantritt bereits vereinbart sind, durch anteilige Erhöhung oder Verringerung dieses Entgelts berück- sichtigt.