Urlaubsentgelt Musterklauseln

Urlaubsentgelt. (1) Während des Urlaubes behält der Dienstnehmer den Anspruch auf das Entgelt nach Maßgabe folgender Bestimmungen.
Urlaubsentgelt. 102. (1) Während des Urlaubes behält die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer den Anspruch auf das Entgelt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
Urlaubsentgelt. Das Urlaubsentgelt errechnet sich aus dem in den Entgelttabellen festgelegten Tarifentgelt auf der Basis der regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit. Darüber hinausgehende Zulagen und Zuschläge bleiben unberücksichtigt.
Urlaubsentgelt a) Als Urlaubsentgelt wird der regelmäßige Arbeitsverdienst (§ 17) gezahlt.
Urlaubsentgelt. Das Urlaubsentgelt je Urlaubstag errechnet sich wie folgt:
Urlaubsentgelt. (1) Als Urlaubsentgelt werden gewährt
Urlaubsentgelt. 1. Das Urlaubsentgelt (während des Urlaubs fortzuzahlender Lohn, Gehalt oder Ausbildungsvergütung) errechnet sich wie folgt:
Urlaubsentgelt. Für die Dauer des Urlaubs wird das Arbeitsentgelt für die regelmäßige Arbeitszeit der/des Ange- stellten fortgezahlt; dabei werden Änderungen ihrer/seiner Arbeitszeit während des Kalender- jahres (z.B. Übergang von Vollzeit auf Teilzeitbeschäftigung), soweit sie vor Urlaubsantritt bereits vereinbart sind, durch anteilige Erhöhung oder Verringerung dieses Entgelts berücksichtigt.
Urlaubsentgelt. Als Urlaubsentgelt