Arbeitsplatzsicherung. (1) Der Arbeitgeber ist dem von einer Rationalisierungsmaßnahme im Sinne des § 1 betroffenen Angestellten nach den Absätzen 2 bis 5 zur Arbeitsplatzsicherung verpflichtet. Die Sicherung setzt erforderlichenfalls eine Fortbildung oder Umschulung des Angestellten voraus.
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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag Über Den Rationalisierungsschutz Für Angestellte Vom 9. Januar 1987, Tarifvertrag
Arbeitsplatzsicherung. (1) [1] Der Arbeitgeber ist dem von einer Rationalisierungsmaßnahme im Sinne des § 1 betroffenen Angestellten nach den Absätzen 2 bis 5 zur Arbeitsplatzsicherung Arbeitsplatz- sicherung verpflichtet. [2] Die Sicherung setzt erforderlichenfalls eine Fortbildung oder Umschulung des Angestellten voraus.
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Samples: Tarifvertrag