Arbeitsschutzmanagement- systeme (AMS) Musterklauseln

Arbeitsschutzmanagement- systeme (AMS). Soweit in der Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, muss der Auftragnehmer für die gesamte Dauer der Auftragsausführung über ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) verfügen und dieses auf Verlangen der Amprion nachweisen. Als Nachweis werden alle allgemein anerkannten Zertifizierungsverfahren (z.B. SCC, SeSaM, BG-Verfahren etc.) akzeptiert. Ein AMS wird von Auftragnehmern nicht benötigt, wenn Gegenstand der Bestellung ausschließlich kaufmännische oder beratende Dienst- oder Werkleistungen sind (z.B. IT- Dienstleistungen, Beratung, Brief- und Paketzustellungen), die in Betriebsbereichen erbracht werden sollen, in denen für die kaufmännisch oder beratend tätigen Mitarbeiter eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) nicht vorgeschrieben ist. 8.