Persönliche Schutzausrüstung Musterklauseln

Persönliche Schutzausrüstung. Der Auftragnehmer hat für seine Mitarbeiter die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu stellen und dafür zu sorgen, dass diese bestimmungsgemäß benutzt wird. Im Kontrollbereich der Kernkraftwerke wird dem Auftragnehmer die PSA durch den Kernkraftwerksbetreiber bereitgestellt. Unabhängig von der Gefährdungsbeurteilung des Auftragsnehmers muss in allen entsprechend gekennzeichneten Betriebsbereichen zumindest die dort jeweils angegebene PSA getragen werden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus muss die zu verwendende PSA gegen Absturz (PSAgA) die folgenden technischen Bedingungen erfüllen: - Grundsätzlich sind dreifach selbstverriegelnde Karabiner (z.B. Trilockkarabiner) an der PSAgA einzusetzen (z.B. an der festen Seite des Haltegurtes). - Ist eine Einhandbedienung notwendig (z.B. an der losen Seite des Haltegurtes) sind zweifach selbstverriegelnde Karabiner (z.B. Fujikarabiner, Twistlockkarabiner) zulässig. • Nicht selbst verriegelnde Karabiner (z.B. zweifach gesicherter Schraubkarabiner) oder einfach gesicherte Karabiner sind nicht zulässig. • Soll von diesen Vorgaben abgewichen werden, ist dies nur mit Zustimmung der Amprion und nur unter Nachweis möglich, dass diese Abweichung zwingend erforderlich ist. Zugleich muss der Auftragnehmer in einer Gefährdungsbeurteilung nachweisen, contractors.
Persönliche Schutzausrüstung. Hebezeuge, Brandbekämpfungsausrüstungen sowie elektrische und hydraulische Ausrüstungen müssen einmal jährlich geprüft werden und sich in einem guten Betriebszustand befinden.
Persönliche Schutzausrüstung. Die Kosten der im Arbeitsschutzgesetz bezeichneten persönlichen Schutzausrüstung gehen zulasten des Arbeitgebers. So zum Beispiel die Kosten für Schutzhelme, Sicherheitsschuhe, Arbeitshandschuhe, Arbeitskleidung mit UV-Schutz sowie für Hörschutz. » Die notwendige persönliche Schutzausrüstung wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ausgegeben oder von diesem zur Verfügung gestellt. Tut der Arbeitgeber dies nicht? In diesem Fall ist dem Arbeitnehmer das Arbeiten auf der Baustelle untersagt. Dies hat jedoch keinerlei Auswirkungen auf dessen Lohn. » Nutzt der Arbeitnehmer die persönliche Schutzausrüstung nicht? In dem Fall ist der Arbeitgeber berechtigt, ihn der Baustelle zu verweisen. In diesem Fall wird für diese nicht geleisteten Stunden vom Arbeitgeber kein Lohn gezahlt. Siehe Artikel 7:628 niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch.
Persönliche Schutzausrüstung. Personen ohne Schutzhelm und Schutzschuhe haben keinen Zutritt zur der Baustelle. Dies gilt auch für Besuchergruppen etc. Die Vollständigkeit der persönlichen Schutz- ausrüstung wird bei Betreten der Baustelle überprüft. Sind darüber hinaus weitere persönliche Schutzausrüstung erforderlich, hat der AN entsprechende Schutzausrüstung den Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Die per- sönliche Schutzausrüstung muss den europäischen Richtlinien entsprechen und die Mitarbeiter müssen in deren Handhabung unterwiesen sein. Auf Grund des Flughafen- betriebes sind die Personen, welche die Baustelle betreten, mit Gehörschutz auszu- statten. Personen ohne die erforderliche Schutzausrüstung müssen mit einem Verweis von der Baustelle rechnen.
Persönliche Schutzausrüstung. Personen ohne die erforderliche persönliche Schutzausrüstung, wie Schutzhelm und Schutzschuhe, haben keinen Zutritt zur Baustelle. Das Tragen von Arbeitsschutzschuhen (Bausicherheitsschuh nach DIN EN 345) ist auf der Baustelle Pflicht! Der AN hat deren Benutzung sicherzustellen. Sind darüber hinaus weitere Schutzausrüstungen erforderlich (z.B. Augen- oder Gesichtsschutz, Schutzanzüge, Atemschutz, Warnkleidung), so hat der AN entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" DGUV Vorschrift 1 diese für sein Personal zur Verfügung zu stellen. Personen ohne die erforderlichen Schutzausrüstungen können vom Projektleiter, dem SiGeKo sowie der Fachkraft für Arbeitssicherheit, als „persönlich ungeeignet“ von der Baustelle verwiesen werden.
Persönliche Schutzausrüstung. Sollten sich Risiken ergeben, werden vom Arbeitgeber konkrete technische und organisatorische Maßnah- men getroffen. Wenn die Umsetzung solcher Maßnahmen nicht möglich ist, wird nach der Auswertung von Risiken entsprechende „Persönliche Schutzausrüstung“ (nachstehend PSA) den Mitarbeitern zugeteilt. • Die Mitarbeiter sind verpflichtet, die vom Arbeitgeber bereitgestellte PSA korrekt zu benutzen. • Beim Betreten von Bereichen Škoda Auto, für die mit einem Anweisungsschild oder auf eine andere Weise der Einsatz bestimmter PSA gefordert wird, sind die betroffenen Mitarbeiter verpflichtet, diese PSA korrekt zu benutzen.
Persönliche Schutzausrüstung. Persönliche Schutzkleidung und -ausrüstung müssen durch den Auftragnehmer gemäß länderspezifi- scher Regelungen (z. B. in Deutschland die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)) bereitgestellt und in- standgehalten werden. Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter eine angemessene Un- terweisung zur Verwendung der PSA erhalten und die PSA richtig verwendet wird.
Persönliche Schutzausrüstung. Rechts- und Verwaltungsvorschriften Bestimmungen des Artikels 1 Absatz 2
Persönliche Schutzausrüstung. Der Auftragnehmer hat für seine Mitarbeiter die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu stellen und dafür zu sorgen, dass diese bestimmungsgemäß benutzt wird. • Nicht selbst verriegelnde Karabiner (z.B. zweifach gesicherter Schraubkarabiner) oder einfach gesicherte Karabiner sind nicht zulässig. • Soll von diesen Vorgaben abgewichen werden, ist dies nur mit Zustimmung des Auftraggebers und nur unter Nachweis möglich, dass diese Abweichung zwingend erforderlich ist. Zugleich muss der Auftragnehmer in einer Gefährdungsbeurteilung nachweisen, dass die mit den oben dargestellten Anforderungen bezweckten Schutzziele auf andere Weise mindestens gleichwertig erfüllt werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist dem Auftraggeber vor Arbeitsbeginn vorzulegen.
Persönliche Schutzausrüstung. 6.1.1 Der Kunde ist verpflichtet, die erforderliche Persönliche Schutzausrüstung ("PSA") zur Verfügung zu stellen, um die Aufgaben in den Räumlichkeiten des Kunden sicher auszuführen und/oder spezifische Anforderungen vor Ort zu erfüllen. Sofern Ellab verpflichtet ist, speziell auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnittene PSA zu erwerben, wird dies zusätzlich zum Angebot in Rechnung gestellt.