Arbeitssicherheit, Verkehrssicherung, Umweltschutz, Arbeitsplatz Musterklauseln

Arbeitssicherheit, Verkehrssicherung, Umweltschutz, Arbeitsplatz. Der AN ist für die Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Der AN stellt in geeigneter Form sicher, dass im Falle eines Unfalles die sofortige Erste Hilfe geleistet und eine ärztliche Versorgung veranlasst wird. Bei möglicher gegenseitiger Gefährdung zwischen Mitarbeitern, Geräten oder Maschinen des AN und denen des AG besitzt der AG hinsichtlich der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern des AN. Vor der Arbeitsaufnahme führt der AN eine Gefährdungsbeurteilung durch und sichert den Arbeitsort in geeigneter Weise ab. Die Verkehrssicherungspflicht während der Arbeitsdurchführung sowie die Beseitigung von durch den AN verursachten Gefährdungen obliegen dem AN und seinen Mitarbeitern. Etwaig erforderliche Straßensperrungen hat der AN selbst und auf eigene Kosten zu veranlassen. Die Sperrung öffentlicher Straßen ist im Einzelfall zu regeln. Entsprechende Genehmigungen sind in eigener Zuständigkeit einzuholen. Dem AG sind Unfälle mit Sach- und Personenschäden sowie Umweltschäden unverzüglich anzuzeigen. Ergänzend sind dem AG unverzüglich die dem zuständigen Unfallversicherungsträger anzuzeigende Arbeitsunfälle mit Personenschäden mittels Übersendung einer Ablichtung der Unfallanzeige mitzuteilen. Das Mitführen, die Lagerung sowie die Manipulation von Betriebsstoffen sind ausschließlich nach den Vorschriften der Gefahrgut-VO-Straße (GGVS) erlaubt. Die Aufstellung von mobilen Tankanlagen erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen in Absprache mit dem AG. Der AN verpflichtet sich, die Arbeitsorte sauber zu verlassen. Werden Abfälle trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb von zwei Wochen beseitigt, veranlasst der AG die Entsorgung auf Kosten des AN. Dem AG steht in diesen Fällen ein Zurückbehaltungsrecht bei der Zahlung des Entgeltes in Höhe der voraussichtlichen Beseitigungskosten zu.
Arbeitssicherheit, Verkehrssicherung, Umweltschutz, Arbeitsplatz. 3.10 Qualitätsstandards, Kontrollen, Arbeitsunterbrechung
Arbeitssicherheit, Verkehrssicherung, Umweltschutz, Arbeitsplatz. Der AN ist für die Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Der AN stellt in geeigneter Form sicher, dass im Falle eines Unfalles die sofortige Erste Hilfe geleistet und eine ärztliche Versorgung veranlasst wird. Bei möglicher gegenseitiger Gefährdung zwischen Mitarbeitern, Geräten oder Maschinen des AN und denen des AG, besitzt der AG hinsichtlich der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern des AN. Vor der Arbeitsaufnahme ist die Arbeitsstelle durch den AN auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung in geeigneter Weise abzusichern. Die Verkehrssicherungspflicht während der Arbeitsdurchführung sowie die Beseitigung von durch den AN verursachten Gefährdungen obliegen dem AN und seinen Mitarbeitern. Dem AG sind Unfälle mit Sach- und Personenschäden sowie Umweltschäden unverzüglich anzuzeigen. Das Mitführen, die Lagerung sowie die Manipulation von Betriebsstoffen sind ausschließlich nach den Vorschriften der Gefahrgut-VO-Straße (GGVS) erlaubt. Die Aufstellung der mobilen Tankanlagen erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen in Absprache mit dem AG. Der AN verpflichtet sich, die Arbeitsorte sauber zu verlassen. Werden Abfälle trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb von zwei Wochen beseitigt, veranlasst der AG die Entsorgung auf Kosten des AN. Dem AG steht in diesen Fällen ein Zurückhaltungsrecht bei der Zahlung des Entgeltes in Höhe der voraussichtlichen Beseitigungskosten zu.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.