Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Arbeitsunfällen und Berufskrank- heiten von Personen, die Sie im Ausland eingestellt oder dort mit der Durchführung von Arbeiten betraut haben. Hiervon unberührt bleiben jedoch Haftpflichtansprüche aus Arbeitsun- fällen und Berufskrankheiten, die den Bestimmungen des Sozialgesetz- buches VII unterliegen.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Arbeitsunfällen und Berufskrank- heiten von Personen, die Sie im Ausland eingestellt oder dort mit der Durchführung von Arbeiten betraut haben. Hiervon unberührt bleiben jedoch Haftpflichtansprüche aus Arbeitsun- fällen und Berufskrankheiten, die den Bestimmungen des Sozialgesetz- buches Sozialge- setzbuches VII unterliegen.
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Samples: Versicherungsvertrag, Privathaftpflichtversicherung