Art der Dienstleistungen Musterklauseln

Art der Dienstleistungen. Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen:
Art der Dienstleistungen. Die Consensus Partner AG erbringt folgende Finanzdienstleistungen: - Vermögensverwaltung - Anlageberatung unter Berücksichtigung des Kundenportfolios - der Erwerb oder die Veräusserung von Finanzinstrumenten - die Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben
Art der Dienstleistungen. Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen: 3.1.1 0 Beratung
Art der Dienstleistungen. Die Vermittlung erfolgt über die Online-Plattform xxx.xxx-xxxxxxx.xxx, wo Besucher dieser Web-Seite Buchungen durchführen können. Mit der Buchung über www.bus- xxxxxxx.xxx entsteht ein unmittelbares und rechtlich bindendes Vertragsverhältnis zwischen dem Buchenden und dem anbietenden Busunternehmen. Bei der Buchung wirkt Xxx-Xxxxxxx.xxx ausschließlich als Vermittler zwischen dem Busunternehmen und dem buchenden Besucher der Web-Seite.
Art der Dienstleistungen. Die Vermittlung erfolgt über die Online-Plattform xxx.xxxxxxxxx.xxx, wo Besucher dieser Web-Seite Buchungen durchführen können. Mit der Buchung über xxx.xxxxxxxxx.xxx entsteht ein unmittelbares und rechtlich bindendes Vertragsverhältnis zwischen dem Buchenden und dem anbietenden Busunternehmen. Bei der Buchung wirkt die EBA busfinder GmbH ausschließlich als Vermittler zwischen dem Busunternehmen und dem buchenden Besucher der Web-Seite. 1.1.1 Dienstleistungen in Verbindung mit einer Systemintegration Die Vermittlung erfolgt über die Online-Plattform des registrierenden Busunternehmens, wo Besucher dieser Web-Seite Angebote erstellen und Buchungen durchführen können. Die EBA busfinder GmbH stellt die zur Angebotserstellung und die verbindliche Buchung notwendige Technologie als Lizenznehmer der EBA Bus Alliance GmbH als Vollintegration auf der Onlineplattform des Busunternehmens zur Verfügung. (I-Frame Einbindung) Mit der Buchung über die Online-Plattform des registrierenden Busunternehmens, also über die von der EBA busfinder GmbH bereitgestellten technischen Einrichtung entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Buchenden und dem anbietenden Busunternehmen. Die technische Einrichtung wird dem Busunternehmen von der EBA busfinder GmbH für die Dauer der Vereinbarung zur Verfügung gestellt. Das Busunternehmen verpflichtet sich, die technische Einrichtung mit dem Ende des Vertragsverhältnisses umgehend von der eigenen Webseite zu entfernen.

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  • Dienstleistungen 3.11 Es kann sein, dass der Kunde von AVANTEC Dienstleistungen wünscht, die nicht den Wartungs- und Supportleis- tungen entsprechen, z.B. Implementierungs- oder Beratungsleistungen (die «Dienstleistungen»). Solche Dienst- leistungen werden immer in einem Einzelvertrag vereinbart. 3.12 AVANTEC informiert den Kunden auf dessen Verlangen über den Stand der Erbringung der Dienstleistungen. 3.13 Ist kein Festpreis oder ein fester Zeitaufwand vereinbart, dokumentiert AVANTEC den Zeitaufwand und das ver- wendete Material im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen ordnungsgemäss in einem Tätig- keitsbericht, der dem Kunden zusammen mit der Rechnung für die Dienstleistungen offen gelegt wird. 3.14 Der Kunde hat AVANTEC allfällige Mängel so bald als möglich mitteilen, bei versteckten Mängeln spätestens drei Arbeitstage nach Feststellung derselben. Dies gilt nicht nur im Rahmen einer allfälligen Abnahmeprüfung, son- dern generell bei jedem Mangel einer Software, die Gegenstand eines Vertrags zwischen den Parteien ist. 3.15 Die vom Kunden festgestellten relevanten Mängel muss AVANTEC innert einer von den Parteien festzulegenden, angemessenen Frist beheben. Relevante Mängel im Sinne dieser AGB sind Mängel, welche die Funktionsfähig- keit der Arbeitsresultate beeinträchtigen. Ob für die Behebung der relevanten Mängel eine Entschädigung ge- schuldet ist, hängt von der entsprechenden Vereinbarung der Parteien ab. Nicht relevante Mängel müssen von AVANTEC nicht behoben werden. 3.16 Gelingt es AVANTEC nicht, die relevanten Mängel fristgerecht zu beheben, so kommen die vorstehenden Best- immungen sinngemäss zur Anwendung. 3.17 Bestehen nach den Behebungsarbeiten von AVANTEC gemäss Ziff. 3.16 vorstehend noch immer relevante Män- gel, so kann der Kunde innert 30 Kalendertagen ab Mitteilung der Abnahmebereitschaft durch AVANTEC xxxx- weise (i) AVANTEC erneut die Möglichkeit geben, die Mängel zu verbessern oder (ii) den entsprechenden Einzel- vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere auch Schadenersatzan- sprüche, sind ausgeschlossen. 3.18 Der Zeitpunkt einer allfälligen Inbetriebnahme wird von beiden Parteien vereinbart.