Art der Dienstleistungen. Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen:
Art der Dienstleistungen. Die Consensus Partner AG erbringt folgende Finanzdienstleistungen: - Vermögensverwaltung - Anlageberatung unter Berücksichtigung des Kundenportfolios - der Erwerb oder die Veräusserung von Finanzinstrumenten - die Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben
Art der Dienstleistungen. Die Vermittlung erfolgt über die Online-Plattform xxx.xxx-xxxxxxx.xxx, wo Besucher dieser Web-Seite Buchungen durchführen können. Mit der Buchung über www.bus- xxxxxxx.xxx entsteht ein unmittelbares und rechtlich bindendes Vertragsverhältnis zwischen dem Buchenden und dem anbietenden Busunternehmen. Bei der Buchung wirkt Xxx-Xxxxxxx.xxx ausschließlich als Vermittler zwischen dem Busunternehmen und dem buchenden Besucher der Web-Seite.
Art der Dienstleistungen. Die Consensus Partner AG erbringt folgende Finanzdienstleistungen: - Vermögensverwaltung - Anlageberatung unter Berücksichtigung des Kundenportfolios - der Erwerb oder die Veräusserung von Finanzinstrumenten - die Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben Vermögensverwaltungs-Gesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, ihren Kunden und potenziellen Kunden angemessene Informationen über Finanzinstrumente zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen haben eine ausreichend detaillierte allgemeine Beschreibung der Art und der Risiken der Finanzinstrumente zu enthalten, damit der Kunde seine Anlageentscheidungen auf genügend fundierter Grundlage treffen kann. Sämtliche relevanten Informationen finden Sie in der Broschüre der Schweizerischen Bankiervereinigung über «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten», welche in den Beilagen zum Vermögensverwaltungs- oder Anlageberatungsvertrag ist. Für viele Finanzinstrumente ist ein Basisinformationsblatt (BIB) verfügbar. Für Aktien, Aktien gleichzustellende Effekten und für Forderungspapiere ohne derivativen Charakter werden keine BIB angeboten. Der Zweck eines BIB besteht darin, Privatkunden über die Risiken und Kosten eines Finanzinstruments zu informieren und unterschiedliche Finanzinstrumente einfacher vergleichen zu können. Dabei handelt es sich nicht um Werbung. Statt eines BIB können auch andere anerkannte Dokumente (zB PRIIP) verwendet werden. Die BIB bzw. andere anerkannte Dokumente finden Sie unter Produktinformationsblätter xxx.xxxxxxxxx-xxxxxxx.xx/xxx/xxxxxxxxxx oder können bei der Consensus Partner AG kosten- los bezogen werden.
Art der Dienstleistungen. Die Vermittlung erfolgt über die Online-Plattform xxx.xxxxxxxxx.xxx, wo Besucher dieser Web-Seite Buchungen durchführen können. Mit der Buchung über xxx.xxxxxxxxx.xxx entsteht ein unmittelbares und rechtlich bindendes Vertragsverhältnis zwischen dem Buchenden und dem anbietenden Busunternehmen. Bei der Buchung wirkt die EBA busfinder GmbH ausschließlich als Vermittler zwischen dem Busunternehmen und dem buchenden Besucher der Web-Seite. Dienstleistungen in Verbindung mit einer Systemintegration Die Vermittlung erfolgt über die Online-Plattform des registrierenden Busunternehmens, wo Besucher dieser Web-Seite Angebote erstellen und Buchungen durchführen können. Die EBA busfinder GmbH stellt die zur Angebotserstellung und die verbindliche Buchung notwendige Technologie als Lizenznehmer der EBA Bus Alliance GmbH als Vollintegration auf der Onlineplattform des Busunternehmens zur Verfügung. (I-Frame Einbindung) Mit der Buchung über die Online-Plattform des registrierenden Busunternehmens, also über die von der EBA busfinder GmbH bereitgestellten technischen Einrichtung entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Buchenden und dem anbietenden Busunternehmen. Die technische Einrichtung wird dem Busunternehmen von der EBA busfinder GmbH für die Dauer der Vereinbarung zur Verfügung gestellt. Das Busunternehmen verpflichtet sich, die technische Einrichtung mit dem Ende des Vertragsverhältnisses umgehend von der eigenen Webseite zu entfernen.