Art und Herkunft von Interessenkonflikten. Interessenkonflikte können dabei insbesondere entstehen: • beim Erhalt und der Gewährung von Zuwendungen (beispielsweise Vertriebsfolgeprovisionen oder geldwerten Vorteilen) von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen; • durch erfolgsbezogene Vergütung oder sonstige Anreizstrukturen von Mitarbeitern; • bei Gewährung von Zuwendungen an Mitarbeiter; • aus anderen Geschäftstätigkeiten der Raisin Bank, insbesondere dem Interesse der Raisin Bank an Eigenhandelsgewinnen; • aus Beziehungen der Raisin Bank mit Emittenten von Finanzinstrumenten, etwa bei Kooperationen; • durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind; • bei Mitarbeitergeschäften; • aus persönlichen Beziehungen und der Wahrnehmung von Mandaten der Raisin Bank Mitarbeiter oder der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen Personen. Um das Risiko zu vermeiden, dass unterschiedliche Interessen die Auftragsausführung, die Vermögensverwaltung oder die Anlageberatung für die Kunden beeinflussen, hat sich die Raisin Bank und deren Mitarbeiter auf hohe ethische Standards verpflichtet. Die Raisin Bank bewahrt jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards und insbesondere immer die Beachtung des Kundeninteresses. Die Raisin Bank erbringt Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse der Kunden und im gesetzlich vorgegebenen Rahmen. Bei der Raisin Bank ist unter der direkten Verantwortung der Geschäftsleitung eine unabhängige Compliance-Stelle tätig, der die Identifikation, die Vermeidung und das Management von Interessenkonflikten sowie die Vermeidung des Missbrauchs von Insiderinformationen bzw. der Marktmanipulation obliegt. Im Einzelnen ergreift die Raisin Bank unter anderem folgende Maßnahmen: • Regelungen über die Identifizierung konfliktträchtiger Tätigkeiten und Konstellationen; • Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung im gesetzlich vorgegebenen Rahmen und, sofern eine Annahme durch die Raisin Bank nicht zulässig ist, über deren Auskehrung an den Kunden; • Regelungen zu Vertriebsvorgaben und im Rahmen der Vergütung; • Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen durch Errichtung von Informationsbarrieren, die Trennung von Verantwortlichen und/oder räumliche Trennung („chinese walls“); • Führung einer Insider- bzw. Beobachtungslis...