Common use of Art und Umfang der Dokumentation Clause in Contracts

Art und Umfang der Dokumentation. Es wird folgende Dokumentation geschuldet: Lfd. Nr. Dokumentation für System- komponente* aus (z.B. Num- mer 4.1 lfd. Nr. 2) Art der Dokumentation Anzahl 1 2 3 4 Art und Umfang der Dokumentation des Systems ergibt sich aus Anlage Nr. Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ist die Dokumentation gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. in folgender Sprache / in folgender Form zu erstellen: . Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB sind folgende Teile der Dokumentation gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. bis zum zu liefern. Abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht über das ge- setzliche Maß hinaus verpflichtet, die im Rahmen der Mängelhaftung gemäß Ziffer 13 EVB-IT System- lieferungs-AGB durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren. Abweichend von Ziffer 4.6 Satz 2 und Ziffer 5.4 EVB-IT Systemlieferungs-AGB sind Anpassungen und Änderungen, die aufgrund von Maßnahmen zum Systemservice oder im Rahmen der Mängelbeseiti- gung an den Dokumentationen gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. erforderlich sind, nicht in die Do- kumentation einzuarbeiten, sondern als separate Dokumente zu liefern. Abweichend von Ziffer 5.5 Satz 1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird an den für den Auftraggeber erstellten Dokumentationen gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. statt des nicht ausschließlichen Nut- zungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. Weitere Vereinbarungen zur Dokumentation gemäß Anlage Nr. . Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen des Systemservices zur Wiederherstellung und/ oder zur Auf- rechterhaltung der Betriebsbereitschaft* des Systems und/oder zur Lieferung neuer Programmstände* nach folgenden Regelungen:

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Samples: Vertrag Über Die Lieferung Eines It Systems Inhaltsangabe, Vertrag Über Die Lieferung Eines It Systems Inhaltsangabe

Art und Umfang der Dokumentation. Es wird folgende Dokumentation geschuldet: Lfd. Nr. Dokumentation für System- komponente* aus (z.B. Num- mer Nummer 4.1 lfd. Nr. 2) Art der Dokumentation Anzahl 1 2 3 4 Art und Umfang der Dokumentation des Systems ergibt sich aus Anlage Nr. Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ist die Dokumentation gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. in folgender Sprache / in folgender Form zu erstellen: . Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB sind folgende Teile der Dokumentation gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. bis zum zu liefern. Abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht über das ge- setzliche Maß hinaus verpflichtet, die im Rahmen der Mängelhaftung gemäß Ziffer 13 EVB-IT System- lieferungsSys- temlieferungs-AGB durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren. Abweichend von Ziffer 4.6 Satz 2 und Ziffer 5.4 EVB-IT Systemlieferungs-AGB sind Anpassungen und Änderungen, die aufgrund von Maßnahmen zum Systemservice oder im Rahmen der Mängelbeseiti- gung Mängel- beseitigung an den Dokumentationen gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. erforderlich sind, nicht in die Do- kumentation Dokumentation einzuarbeiten, sondern als separate Dokumente zu liefern. Abweichend von Ziffer 5.5 Satz 1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird an den für den Auftraggeber erstellten Dokumentationen gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. statt des nicht ausschließlichen Nut- zungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. Weitere Vereinbarungen zur Dokumentation gemäß Anlage Nr. . Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen des Systemservices zur Wiederherstellung und/ oder zur Auf- rechterhaltung Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* des Systems und/oder zur Lieferung neuer Programmstände* nach folgenden Regelungen:

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Art und Umfang der Dokumentation. Es wird folgende Dokumentation geschuldet: Lfd. Nr. Dokumentation für System- komponente* aus (z.B. Num- mer 4.1 lfd. Nr. 2) Art der Dokumentation Anzahl 1 2 3 4 Art und Umfang der Dokumentation des Systems ergibt sich aus Anlage NrXxxxxx Xx. 0 Formular 6.1 Leistungs- beschreibung Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ist die Dokumentation gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. in folgender Sprache / in folgender Form zu erstellen: . Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB sind folgende Teile der Dokumentation gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. bis zum zu liefern. Abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht über das ge- setzliche Maß hinaus verpflichtet, die im Rahmen der Mängelhaftung gemäß Ziffer 13 EVB-IT System- lieferungs-AGB durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren. Abweichend von Ziffer 4.6 Satz 2 und Ziffer 5.4 EVB-IT Systemlieferungs-AGB sind Anpassungen und Änderungen, die aufgrund von Maßnahmen zum Systemservice oder im Rahmen der Mängelbeseiti- gung an den Dokumentationen gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. erforderlich sind, nicht in die Do- kumentation einzuarbeiten, sondern als separate Dokumente zu liefern. Abweichend von Ziffer 5.5 Satz 1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird an den für den Auftraggeber erstellten Dokumentationen gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. statt des nicht ausschließlichen Nut- zungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. Weitere Vereinbarungen zur Dokumentation gemäß Anlage Nr. . Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen des Systemservices zur Wiederherstellung und/ oder zur Auf- rechterhaltung der Betriebsbereitschaft* des Systems und/oder zur Lieferung neuer Programmstände* nach folgenden Regelungen:

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Samples: Vertrag Über Die Lieferung Eines It Systems Inhaltsangabe

Art und Umfang der Dokumentation. Es wird folgende Dokumentation geschuldet: Der AN schuldet die umfassende Dokumentation des gesamten Systems, insbesondere die Anwen- dungsdokumentation (Nutzerhinweise, Anleitungen und Hilfestellungen etc.) sowie die Nutzungs- handbücher für Hard- und Standardsoftware und Verfahrensbeschreibungen. Lfd. Nr. Dokumentation für System- komponente* aus (z.B. Num- mer Nummer 4.1 lfd. Nr. 2) Art der Dokumentation Anzahl 1 2 3 4 Art und Umfang der Dokumentation des Systems ergibt sich aus Anlage Nr. Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ist die Dokumentation gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. in folgender Sprache / in folgender Form zu erstellen: . Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB sind folgende Teile der Dokumentation gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. bis zum zu liefern. Abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht über das ge- setzliche Maß hinaus verpflichtet, die im Rahmen der Mängelhaftung gemäß Ziffer 13 EVB-IT System- lieferungsSys- temlieferungs-AGB durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren. Abweichend von Ziffer 4.6 Satz 2 und Ziffer 5.4 EVB-IT Systemlieferungs-AGB sind Anpassungen und Änderungen, die aufgrund von Maßnahmen zum Systemservice oder im Rahmen der Mängelbeseiti- gung Mängel- beseitigung an den Dokumentationen gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. erforderlich sind, nicht in die Do- kumentation Dokumentation einzuarbeiten, sondern als separate Dokumente zu liefern. Abweichend von Ziffer 5.5 Satz 1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird an den für den Auftraggeber erstellten Dokumentationen gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. statt des nicht ausschließlichen Nut- zungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. Weitere Vereinbarungen zur Dokumentation gemäß Anlage Nr. . Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen des Systemservices zur Wiederherstellung und/ oder zur Auf- rechterhaltung Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* des Systems und/oder zur Lieferung neuer Programmstände* nach folgenden Regelungen:

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Samples: Vertrag Über Die Lieferung Eines It Systems Inhaltsangabe

Art und Umfang der Dokumentation. Es wird folgende Dokumentation geschuldet: Lfd. Nr. Dokumentation für System- komponente* aus (z.B. Num- mer 4.1 lfd. Nr. 2) Art der Dokumentation Anzahl 1 2 3 4 Art und Umfang der Dokumentation des Systems ergibt sich aus Anlage Nr. 7 (Angebot des Auftrag- nehmers) Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ist die Dokumentation gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. in folgender Sprache / in folgender Form zu erstellen: . Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB sind folgende Teile der Dokumentation gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. bis zum zu liefern. Abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht über das ge- setzliche Maß hinaus verpflichtet, die im Rahmen der Mängelhaftung gemäß Ziffer 13 EVB-IT System- lieferungs-AGB durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren. Abweichend von Ziffer 4.6 Satz 2 und Ziffer 5.4 EVB-IT Systemlieferungs-AGB sind Anpassungen und Änderungen, die aufgrund von Maßnahmen zum Systemservice oder im Rahmen der Mängelbeseiti- gung an den Dokumentationen gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. erforderlich sind, nicht in die Do- kumentation einzuarbeiten, sondern als separate Dokumente zu liefern. Abweichend von Ziffer 5.5 Satz 1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird an den für den Auftraggeber erstellten Dokumentationen gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. statt des nicht ausschließlichen Nut- zungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. Weitere Vereinbarungen zur Dokumentation gemäß Anlage Nr. 7 (Angebot des Auftragnehmers). Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen des Systemservices zur Wiederherstellung und/ oder zur Auf- rechterhaltung der Betriebsbereitschaft* des Systems und/oder zur Lieferung neuer Programmstände* nach folgenden Regelungen:

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Samples: www.kmk.org

Art und Umfang der Dokumentation. Es wird folgende Dokumentation geschuldet: Lfd. Nr. Dokumentation für System- komponente* aus (z.B. Num- mer Nummer 4.1 lfd. Nr. 2) Art der Dokumentation Anzahl 1 2 3 4 1 siehe Anlage Nr. 1 b) – Leistungsbeschreibung Art und Umfang der Dokumentation des Systems ergibt sich aus Anlage Nr. 1 b) - Leistungsbe- schreibung Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ist die Dokumentation gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. in folgender Sprache / in folgender Form zu erstellen: . Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB sind folgende Teile der Dokumentation gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. bis zum zu liefern. Abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht über das ge- setzliche Maß hinaus verpflichtet, die im Rahmen der Mängelhaftung gemäß Ziffer 13 EVB-IT System- lieferungsSys- temlieferungs-AGB durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren. Abweichend von Ziffer 4.6 Satz 2 und Ziffer 5.4 EVB-IT Systemlieferungs-AGB sind Anpassungen und Änderungen, die aufgrund von Maßnahmen zum Systemservice oder im Rahmen der Mängelbeseiti- gung Mängel- beseitigung an den Dokumentationen gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. erforderlich sind, nicht in die Do- kumentation Dokumentation einzuarbeiten, sondern als separate Dokumente zu liefern. Abweichend von Ziffer 5.5 Satz 1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird an den für den Auftraggeber erstellten Dokumentationen gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. statt des nicht ausschließlichen Nut- zungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. Weitere Vereinbarungen zur Dokumentation gemäß Anlage Nr. . Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen des Systemservices zur Wiederherstellung und/ oder zur Auf- rechterhaltung Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* des Systems und/oder zur Lieferung neuer Programmstände* nach folgenden Regelungen:

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