Außerordentliche Kündigung nach Abmahnung. Eine außerordentliche Kündigung dieses Vertrages durch den ÜNB ist nach einem nach Ziffer 20.1 zum Ausspruch einer Abmahnung berechtigenden Pflichtverstoß des BKV zulässig, sofern im Zeitraum von 12 Monaten vor diesem Pflichtverstoß bereits zwei Abmahnungen nach Ziffer 20.1 gegen den BKV ausgesprochen wurden. Der 12-Monatszeitraum beginnt mit dem Monat, in dem die erste Abmahnung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 7 Kalendertage. Die Kündigung erfolgt in Schriftform.