Aufbau eines Umweltmanagementsystems Musterklauseln

Aufbau eines Umweltmanagementsystems. Die BIM stellt seit ihrer Gründung 2003 einen hohen eigenen Anspruch an die Qualität ihrer Arbeit. Tragende Bestandteile dieser Unternehmenspolitik sind neben Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Qualität auch Nachhaltigkeit und Schutz der Umwelt. Daher war es ein konsequenter und geradezu logischer Schritt ein Umweltmanagementsystem (UMS) dauerhaft einzurichten. Die Einführung des UMS wurde im Rahmen des Förderschwerpunktes 5 (Einführung von Umweltmanagementsystemen) im Umweltentlastungsprogramm II (UEP II) gefördert (11368UEPII/5). Die zur Verfügung gestellten Fördermittel speisen sich aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) und aus dem Haushalt des Landes Berlin. Abbildung 4: Logos der Fördermittelgeber Das Umweltmanagementsystem nach ISO 14.001 wurde in einem Zeitrahmen von etwa zwei Jahren zur Zertifizierung geführt, das Projekt ist Ende 2012 gestartet. Das Umweltmanagementsystem ist bei der BIM unter Beachtung der landeseigenen Immobilien im SILB aufgebaut worden und im Jahr 2014 erfolgreich nach DIN EN ISO 14001:2009 zertifiziert worden. Dazu gehören folgende wesentliche Inhalte: - Festlegung der betrieblichen Umweltpolitik - Erhebung der Ist-Situation und Ableitung von Umweltzielen - Festlegung der Aufbau- und Ablauforganisation (hier: Integration in das vorhandene QMS) - Information, Kommunikation und Dokumentation - Durchführung regelmäßiger Audits Eine Projektgruppe, bestehend aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Geschäftsbereiche der BIM, steuerte dieses Vorhaben. Das fachbereichsübergreifende Umweltteam, geleitet durch den Umweltmanagementbeauftragten der BIM, wurde nach der Fusion mit der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG um Vertreter der neuen Fachbereiche erweitert. Das Umweltteam fungiert nun fortlaufend als unmittelbare Schnittstelle zu allen Bereichen der BIM und sorgt für die Beteiligung möglichst vieler Kollegen. Die Umweltpolitik des Unternehmens wurde durch die Zusammenarbeit des Umweltteams mit einer externen Beratung und in Abstimmung mit der Geschäftsleitung entwickelt und festgelegt. Das Managementhandbuch wurde angepasst und ergänzt sowie der Umweltmanagementbeauftragte (UMB) berufen. Damit wurde das UMS in das vorhandene Managementsystem integriert und die Aufbau- und Ablauforganisation festgelegt. Die im Umweltprogramm der BIM festgelegten Umweltziele wurden im Rahmen des Managementreviews bestätigt und dokumentiert. Die Mitarbeiter des Unternehmens wurden auf dem Mitarbeitertag 2014 über das einge...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.