Aufbau und Abbau. 1. Für die Auf- und Abbauarbeiten ist die Zeit so aus- reichend zu bemessen, dass die Arbeiten vollstän- dig und gefahrlos durchgeführt werden können. Termine für die Arbeiten sind ablauforganisatorisch zu koordinieren und unabhängig von den vertrag- lich festgelegten Auf- und Abbauzeiten rechtzeitig mit der TEC Event Campus GmbH abzustimmen.
Aufbau und Abbau. 1. Für die Auf- und Abbauarbeiten ist die Zeit so ausreichend zu bemessen, dass die Arbeiten vollständig und gefahrlos durchgeführt werden können. Termine für die Arbeiten sind ablauforganisatorisch zu koordinieren und unabhängig von den vertraglich festgelegten Auf- und Abbauzeiten rechtzeitig mit der TEC Event Campus GmbH abzustimmen. 2. Der Veranstaltende ist nicht berechtigt, in Fußböden, Wände, Decken etc. Nägel einzuschlagen, Schrauben anzubringen und/oder sonstige Einrichtungen und Geräte mit dem Gebäude fest zu verbinden. 3. Der Veranstaltende ist zur Durchführung aller Arbeiten verpflichtet, die dazu notwendig sind, dass sich die Location der TEC Event Campus GmbH am Ende der Nutzungsdauer in dem Zustand befindet, in dem sie vor Beginn der Aufbauarbeiten war. Jede Form von Einbauten und Ausstattung, mit denen der Veranstaltende die überlassene Location versehen hat oder die er durch von ihm beauftragte Dritte hat vornehmen lassen, hat er vollständig zu beseitigen. 4. Über die Rückgabe der überlassenen Location ist ein gemeinsames Begehungsprotokoll zu fertigen. In diesem sind Beanstandungen und ggf. bestehende Mängel und Fristen zu deren Beseitigung zu vermerken. Das Protokoll ist von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen. 3. Rental Period; Right of Retention 1. One rental day lasts from 10:00 a.m. until 08:00 a.m. on the following day. 2. TEC Event Campus GmbH is first required to hand over the rented premises only after reception of the deposit (right of retention). Should the billing party TEC Event Campus GmbH not receive the deposit, TEC Event Campus GmbH has the right to exit this contract, whereby claims for damages by TEC Event Campus GmbH remain reserved. 4.
Aufbau und Abbau. 1. Für die Auf- und Abbauarbeiten ist die Zeit so ausreichend zu bemessen, dass die Arbeiten vollständig und gefahrlos durchgeführt werden können. Termine für die Arbeiten sind ablauforganisatorisch zu koordinieren und – unabhängig von den vertraglich festgelegten Auf- und Abbauzeiten - rechtzei- tig mit der Cafe Moskau GmbH abzustimmen.
Aufbau und Abbau. 4.5.1. Der Veranstalter hat die Zeit für Auf- und Abbauarbeiten so ausreichend zu bemessen, dass die Arbeiten vollständig und gefahrlos innerhalb der vertraglich fixierten Xxxxxxxxx durchgeführt werden können. Termine für die Auf- und Abbauarbeiten sind vom Veranstalter ablauforganisatorisch zu koordinieren und rechtzeitig mit der Tempodrom Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG abzustimmen.
Aufbau und Abbau. 8.3.1 Für die Auf- und Abbauarbeiten ist die Zeit so zu bemessen, dass die Tätigkeiten vollständig und gefahrlos durchgeführt werden können. Termine für die Arbeiten sind ablauforganisatorisch zu koordinieren und rechtzeitig mit dem IMK abzustimmen.
Aufbau und Abbau. Der Aufbau der Maschinen und Geräte kann am Montag, dem 23. und Dienstag, dem 24. Januar 2022 jeweils von 8.00 bis 18.00 Uhr erfolgen. Nach 18.00 Uhr ist kein Aufbau mehr möglich!! Der Abbau kann am Xxxxxxx, dem 27. Januar ab 16.00 Uhr sowie Samstag, 28. Januar ab 8.00 Uhr stattfinden.
Aufbau und Abbau. Die Termine für Auf- und Abbau sind vom Veranstalter festgelegt und vom Aussteller einzuhalten.
Aufbau und Abbau a. Vor dem Aufbau der Veranstaltung wird mittels einer Begehung gemeinsam mit dem Veranstalter oder dessen beauftragtem Dritten eine schriftliche Abnahme der Veranstaltungsflächen und Anlieferwege erfasst und bereits vorhandene Beschädigungen festgehalten. Unmittelbar nach dem Abbau oder einer vorher vereinbarten Zeit, werden im Rahmen einer Begehung durch die genannten Personen sämtliche Schäden aufgenommen, die nach der ersten Begehung, gemäß Protokoll entstanden sind. Während der Veranstaltung oder während des Auf- bzw. Abbau entstandene Schäden sind durch den Veranstalter oder dessen Beauftragten unmittelbar an EFA zu melden.