Auf- und Abbauzeiten Musterklauseln

Auf- und Abbauzeiten. Während der allgemeinen Auf- und Abbauzeiten kann in den Hallen und im Freigelände grundsätzlich in der Zeit von 08:00 bis 22:00 Uhr gearbeitet werden, soweit nicht messespezifisch andere Zeiten festgelegt werden. Am letzten Aufbautag ist der konstruktive Standbau bis 18:00 Uhr abzuschließen. Angrenzende Gang- flächen sind am letzten Aufbautag ab 18:00 Uhr freizuhalten. Aus Gründen der allgemeinen Sicherheit im Messegelände bleiben die Hallen und das Messegelände insgesamt außerhalb dieser Zeiten verschlossen. Eine Verlängerung ist nur in Ausnahmefällen mit schriftlicher Erlaubnis der Messe München GmbH, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, zulässig. Bis zum Ende der für jede Veranstaltung bekannt gegebenen Abbauzeit (siehe Besondere Teilnahmebedingungen (B) und „Wichtige Informationen“) hat der Aussteller sämtliches Stand- baumaterial, sämtliche Ausstellungsstücke und -gegenstände und auch sein gesamtes sonstiges Ausstellungsgut rückstandslos zu entfernen und den ursprünglichen Zustand der Ausstellungsfläche wiederherzustellen. Die Messe München GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Ausstellungsgut, das sich nach Schluss der Abbauzeit noch auf den Ständen befindet, auf Kosten und Gefahr des Ausstellers vom Messespediteur abtransportieren und einlagern zu lassen oder auf seine Kosten zu entsorgen.
Auf- und Abbauzeiten. Während den allgemeinen Auf- und Abbauzeiten (Zeiten siehe Übersicht „Termine & Daten“) kann auf dem Ausstellungsgelände gearbeitet werden. Aus Gründen der allgemeinen Sicherheit bleibt das Ausstellungsgelände insgesamt außerhalb der genannten Zeiten verschlossen. Für die Zwischenzeit kann eine Standbewachung beauftragt werden, um das Eigentum zu schützen.
Auf- und Abbauzeiten. Der Aufbau kann voraussichtlich am Xxxxxxx vor der Veranstaltung ab 8 Uhr – 18 Uhr erfolgen. Der Abbau muss am Sonntag bis 21.30 Uhr abgeschlossen sein. Kosten, die dem Veranstalter durch Verzögerung durch den Abbau eines einzelnen entstehen, werden dem Aussteller in Rechnung ge- stellt. Werden die Aufbauzeiten nicht eingehalten, so kann der Veranstalter den Platz anderweitig vergeben. Der Aussteller muss jedoch auch dann die Standmiete in voller Höhe entrichten. Bei einem nicht gereinigten Standplatz kann eine Reinigungspauschale in Höhe von Euro 100,- in Rech- nung gestellt werden. Der vorzeitige Abbau eines Ausstellers während der Ausstellungszeit ist nicht zulässig. Der Veranstalter hält sich hierbei Schadensersatzansprüche vor.
Auf- und Abbauzeiten. 1.2.1. Times set-up and dismantling times
Auf- und Abbauzeiten. Die Auf- und Abbautermine entnehmen Sie bitte den Teilnahmebedin- gungen bzw. den Ihnen zugesandten Rundschreiben an alle Aussteller. Für die Einhaltung der genannten Auf- und Abbautermine ist der Ausstel- ler verantwortlich. Der Zutritt ist Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 14. Lebens- jahr nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Abweichende Regelungen werden besonders bekannt gegeben. Während der allgemeinen Auf- und Abbauzeiten kann in den Hallen und im Freigelände in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr gearbeitet werden, am letzten Aufbautag bis 16.00 Uhr, soweit nicht messespezifisch andere Zei- ten bekannt gegeben werden. Aus Gründen der allgemeinen Sicherheit bleiben die Hallen und das Messegelände insgesamt außerhalb dieser Zei- ten geschlossen. Nach dem offiziellen Aufbau-Ende sind nur noch abschließende Standbau- Arbeiten innerhalb der eigenen Ausstellungsfläche bis 21.00 Uhr zulässig. Die Hallengänge müssen zu diesem Zeitpunkt geräumt sein, damit nach- folgende Arbeiten der Messe (Hallenreinigung, Verlegen der Hallen- teppiche etc.) termingerecht und reibungslos vorgenommen werden kön- nen. Fahrzeuge haben die Messehallen bis 16.00 Uhr zu verlassen. Verzö- gerungen führen zu erhöhten Kosten, die dem verantwortlichen Aussteller in Rechnung gestellt werden müssen. Vor dem offiziellen Abbau-Termin ist der Aussteller weder berechtigt Aus- stellungsgut vom Stand zu entfernen, noch mit dem Abbau der Standauf- bauten zu beginnen.
Auf- und Abbauzeiten. Aufbau: Freitags: 12:00 Uhr – 22:00 Uhr Samstags: 07:00 Uhr – 10:00 Uhr Abbau: Sonntags: 18:00 Uhr – 22:00 Uhr
Auf- und Abbauzeiten. Die Aufbauzeiten sind Samstag, 05.10.2019 von 06:00 Uhr bis 09:00 Uhr, oder am Vortrag (Xxxxxxx, 04.10 in der Zeit von 09:00-20:00 Uhr). Der Abbau muss unmittelbar nach der Messe bis 23.00 Uhr abgeschlossen sein. Änderungen sind vorbehalten und werden den Ausstellern rechtzeitig vor Messebeginn mitgeteilt. Kosten, die dem Veranstalter durch Abbauverzögerung eines einzelnen Ausstellers entstehen, werden diesem Aussteller in Rechnung gestellt. Werden die Aufbauzeiten nicht eingehalten, kann der Veranstalter den Platz anderweitig vergeben. Der Aussteller muss auch dann die Standmiete in voller Höhe entrichten. Der vorzeitige Abbau eines Ausstellers während der Messezeit ist nicht zulässig, der Veranstalter behält sich hierbei Schadenersatzansprüche vor. Der Aussteller ist verpflichtet, während der gesamten Öffnungszeit den Stand mit sachkundigem Personal zu besetzen. Vor Beendigung der Messe darf kein Stand teilweise oder ganz geräumt werden. Bei Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe in Höhe eines Drittels der Standmiete zu bezahlen.
Auf- und Abbauzeiten. Aufbauzeiten: 1.3.2022, 7 – 22 Uhr für Aussteller mit eigenem Standbau/Teppich; 2.3.2022, 7 – 22 Uhr für Aussteller mit eigenem Standbau/Teppich; 2.3.2022, 9 – 22 Uhr für Aussteller mit Teppich und/oder Wänden vom Veranstalter Abbauzeiten:
Auf- und Abbauzeiten. Der Aufbau des Standes beginnt am 19. September 2021 um 08.00 Uhr und endet am 20. September 2021 um 20.00 Uhr (Letzte Zufahrt ins Gelände um 19.00 Uhr!). Alle Lieferfahrzeuge und Standaufbau-Fahrzeuge müssen sich außer- halb der Hallen und des Freigeländes befinden. Fahrzeuge, die sich vor den vorgenannten Zeiten noch in den Hallen oder im Freigelände befinden, werden von der Messe Augsburg auf Gefahr und Kosten des betreffenden Ausstellers entfernt. Falls der Aufbau nicht bis zum Mittag des Vortages der Messeeröffnung eingeleitet wurde, ist die Messe Augsburg berechtigt, über den Stand nach eigenem Ermessen zu verfügen. Der Aussteller ist weiterhin ver- pflichtet, die volle Standmiete und alle anderen vom Aussteller verur- sachten Kosten zu zahlen. Die Aussteller haben täglich ab 07.30 Uhr Zutritt zur Messe. Die Stände müssen bis spätestens 08.15 Uhr von den Ausstellern bezogen werden. Die für den Abbau festgelegte Zeitspanne beginnt mit dem Ende der Veranstaltung und endet am 25. September 2021 um 18.00 Uhr. Messestände dürfen weder vorzeitig geschlossen noch abgebaut wer- den. Bei Nichtbeachtung wird eine Schadenersatzforderung in Höhe der Hälfte der Standmiete erhoben. Der Prozess des Abbaus und der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Fläche muss bis zum angegebenen Termin abgeschlos- sen sein. Ist dies nicht der Fall, hat die Messe Augsburg Anspruch auf Ersatzvor- nahme. Mehrkosten, die durch die Verletzung dieser Bestimmung ent- stehen, werden dem Aussteller in Rechnung gestellt. Während des letzten Messetages bleibt das Messegelände zwischen 12.00 - 16.30 Uhr für alle Fahrzeuge einschließlich der Lieferanten ge- sperrt. Die für den Transport benötigten Fahrzeuge werden ausnahms- los frühestens um 16.30 Uhr auf dem Gelände zugelassen.