Aufbewahrung der Unterlagen. 1 Die Auftraggeber bewahren die massgeblichen Unterlagen im Zusam- menhang mit einem Vergabeverfahren während mindestens drei Jahren ab rechtskräftigem Zuschlag auf. 2 Zu den aufzubewahrenden Unterlagen gehören: a die Ausschreibung;
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen, Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen, Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen
Aufbewahrung der Unterlagen. 1 Die Auftraggeber bewahren die massgeblichen Unterlagen im Zusam- menhang Zusammen- hang mit einem Vergabeverfahren während mindestens drei Jahren ab rechtskräftigem rechts- kräftigem Zuschlag auf.
2 Zu den aufzubewahrenden Unterlagen gehören:
a die Ausschreibung;
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen