Common use of Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung Clause in Contracts

Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung. B 12.6.1 Zieht der Versicherungsnehmer aus der gemeinsamen Ehewohnung aus und bleibt der Ehegatte dort zurück, gelten als Versicherungsort beide Wohnungen: Die bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des Versicherungsnehmers. Dies gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geändert wird, längstens bis zum Ablauf von drei Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit. Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in der neuen Wohnung des Versicherungsnehmers.

Appears in 2 contracts

Samples: www.ostangler.de, www.kuenstler-fairsicherung.de

Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung. B 12.6.1 Zieht bei einer Trennung von Ehegatten der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer aus der gemeinsamen Ehewohnung aus und bleibt der Ehegatte dort in der bisherigen Ehewohnung zurück, so gelten als Versicherungsort beide Wohnungen: Die bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des VersicherungsnehmersVersicherungsnehmers und die bisherige Ehewoh- nung. Dies gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geändert wirdzu einer Änderung des Versiche- rungsvertrages, längstens bis zum Ablauf von drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug des Ver- sicherungsnehmers folgenden BeitragsfälligkeitPrämienfälligkeit. Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in der neuen Wohnung des Versicherungsnehmers.

Appears in 1 contract

Samples: www.k-m.info

Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung. B 12.6.1 Im Fall einer Trennung von Ehegatten gilt Folgendes: B16-6.1 Zieht der Versicherungsnehmer aus der gemeinsamen Ehewohnung aus und bleibt der Ehegatte dort zurück, gelten als Versicherungsort Versi- cherungsort beide Wohnungen: Die bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des Versicherungsnehmers. Dies gilt so langelan- ge, bis der Versicherungsvertrag geändert wird, längstens bis zum Ablauf von drei Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit. Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in der neuen Wohnung des Versicherungsnehmers.

Appears in 1 contract

Samples: www.interlloyd.de

Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung. B 12.6.1 A 13.6.1 Zieht der Versicherungsnehmer aus der gemeinsamen Ehewohnung aus und bleibt der Ehegatte dort zurück, gelten als Versicherungsort beide Wohnungen: Die bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des Versicherungsnehmers. Dies gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geändert wird, längstens bis zum Ablauf von drei Monaten nach der auf den Auszug folgenden BeitragsfälligkeitZahlungsperiode. Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in der neuen Wohnung des VersicherungsnehmersVersicherungs- nehmers.

Appears in 1 contract

Samples: www.mecklenburgische.de

Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung. B 12.6.1 A 13.6.1 Zieht der Versicherungsnehmer aus der gemeinsamen Ehewohnung aus und bleibt der Ehegatte dort zurück, gelten als Versicherungsort beide Wohnungen: Die bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des Versicherungsnehmers. Dies gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geändert wird, längstens bis zum Ablauf von drei Monaten nach der auf den Auszug folgenden BeitragsfälligkeitZahlungsperiode. Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in der neuen Wohnung des Versicherungsnehmers.

Appears in 1 contract

Samples: www.mecklenburgische.de

Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung. B 12.6.1 A 13.6.1 Zieht der Versicherungsnehmer aus der gemeinsamen Ehewohnung aus und bleibt der Ehegatte dort zurück, gelten als Versicherungsort beide WohnungenWohnun- gen: Die bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des VersicherungsnehmersVersicherungs- nehmers. Dies gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geändert wird, längstens bis zum Ablauf von drei Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit. Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in der neuen Wohnung des Versicherungsnehmers.

Appears in 1 contract

Samples: www.gdv.de