Aufgaben der Verwahrstelle. Die Verwahrstelle ist mit der Verwahrung des Vermögens des Fonds betraut. Fi- nanzinstrumente, die im Sinne von Artikel 22.5 (a) der abgeänderten Richtlinie 2009/65/EG in Verwahrung genommen werden können (“verwahrten Vermögens- werte”), können entweder direkt von der Verwahrstelle gehalten werden oder, so- weit die anwendbaren Gesetze und Vorschriften dies zulassen, von anderen Kre- ditinstituten oder Finanzintermediären, die als ihr Korrespondent, Unterverwahrer, Nominee, Bevollmächtigter oder Beauftragter handeln. Die Verwahrstelle stellt ebenfalls sicher, dass die Barmittelströme (cash flows) des Fonds ordnungsgemäß überwacht werden. Die Verwahrstelle muss außerdem
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Aufgaben der Verwahrstelle. Die Verwahrstelle ist mit der Verwahrung des Vermögens des Fonds betraut. Fi- nanzinstrumenteFinan- zinstrumente, die im Sinne von Artikel 22.5 (a) der abgeänderten Richtlinie 2009/65/EG in Verwahrung genommen werden können (“verwahrten Vermögens- werte”), können entweder direkt von der Verwahrstelle gehalten werden oder, so- weit soweit die anwendbaren Gesetze und Vorschriften dies zulassen, von anderen Kre- ditinstituten Kreditinsti- tuten oder Finanzintermediären, die als ihr Korrespondent, Unterverwahrer, NomineeNomi- nee, Bevollmächtigter oder Beauftragter handeln. Die Verwahrstelle stellt ebenfalls sicher, dass die Barmittelströme (cash flows) des Fonds ordnungsgemäß überwacht werden. Die Verwahrstelle muss außerdem:
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Aufgaben der Verwahrstelle. Die Verwahrstelle ist mit der Verwahrung des Vermögens des Fonds betraut. Fi- nanzinstrumente, die im Sinne von Artikel 22.5 (a) der abgeänderten Richtlinie 2009/65/EG in Verwahrung genommen werden wer-den können (“verwahrten Vermögens- werte”), können entweder direkt von der Verwahrstelle gehalten werden oder, so- weit die anwendbaren Gesetze und Vorschriften dies zulassen, von anderen Kre- ditinstituten oder Finanzintermediären, die als ihr Korrespondent, Unterverwahrer, Nominee, Bevollmächtigter Bevollmächtig-ter oder Beauftragter handeln. Die Verwahrstelle stellt ebenfalls sicher, dass die Barmittelströme (cash flows) des Fonds ordnungsgemäß überwacht werden. Die Verwahrstelle muss außerdem:
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