Aufgaben des Maklers Musterklauseln

Aufgaben des Maklers. Der Makler übernimmt aufgrund des vorliegenden Vertrages folgende Leistungen für den Mandanten:
Aufgaben des Maklers. Der Makler nimmt eine Vorauswahl von geeigneten Versicherern und Versicherungsprodukten vor, welche den mitgeteilten Kundenwünschen und Kundenbedürfnissen entsprechen könnten. Der Makler berücksichtigt lediglich solche Versicherer, die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassen sind und eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache und nach deutschem Recht anbieten. Der Makler übernimmt keine Prüfung der Solvenz der Versicherer, soweit diese der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen. Der Makler berücksichtigt nur diejenigen Versicherer, die bereit sind mit ihm zusammenzuarbeiten und ihm eine übliche Courtage für seine Tätigkeiten bezahlen. Direktversicherer oder andere nicht frei auf dem Versicherungsmarkt zugängliche Deckungskonzepte werden von dem Makler nicht berücksichtigt. Bei der Bearbeitung der Vermittlungsanfrage kann nur der vom Kunden geschilderte Sachverhalt zugrunde gelegt werden. Der dargelegte Sachverhalt ist als vollständig, wahrheitsgemäß und abschließend als Beratungsgrundlage anzunehmen. Der Makler erhält ausreichend Zeit, um die Vermittlung eines Versicherungsvertragsverhältnisses vorzubereiten und verschiedene Angebote bei den Versicherern einzuholen. Benötigt der Kunde eine sofortige Deckung eines Risikos, hat er ein sofortiges Tätigwerden mit dem Makler in Textform zu vereinbaren. Der Makler übernimmt die Vermittlung der vom Kunden gewünschten Versicherungsverträge. Hierzu erfolgt eine Beratung des Kunden im Rahmen des §§ 60, 61 VVG. Bestehender Versicherungsschutz findet dabei Berücksichtigung. Der Makler kann nicht gewährleisten, dass zeitnah ein Versicherer die vorläufige Deckung oder überhaupt die Übernahme eines Risikos erklärt. Der Kunde wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass er erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Versicherer und nur in dem beschriebenen Umfang über vorläufigen oder gewünschten Versicherungsschutz verfügt, sofern der Kunde seine versicherungsvertraglichen Pflichten erfüllt. Der Makler übernimmt die weitere Verwaltung der vermittelten und in die Verwaltung übernommenen Versicherungsverträge. Soweit für den Makler ein Beratungsbedarf des Kunden erkennbar wird, erbringt er auch während der Laufzeit der vermittelten Verträge eine Beratung des Kunden. Ferner kann der Kunde jederzeit von sich aus die Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes an eine veränderte Risiko...
Aufgaben des Maklers. Der Makler übernimmt aufgrund des vorliegenden Vertrages folgende Leistungen für den Mandanten: - Die Beratung des Mandanten nach § 60,61 VVG bezüglich seiner offengelegten Wünsche und Bedürfnisse. - Die Vermittlung des gewünschten Versicherungsschutzes. - Die Verwaltung der vermittelten Verträge. - Die Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes nach erfolgter Mitteilung der Risikoänderung oder nach entsprechender expliziter Beauftragung des Mandanten. - Die Unterstützung des Mandanten im Versicherungsfall.
Aufgaben des Maklers. Der Mandant ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung der Beauftragung erforderlich ist. Insbesondere ist der Mandant danach zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben hinsichtlich seiner persönlichen, be- ruflichen und finanziellen Verhältnisse verpflichtet, sowie zur Angabe sämtlicher sonstiger Umstände, die für den Versicherungsschutz von Bedeutung sein können. Ändern sich nach Vertragsschluss diese Verhältnisse oder Umstände, so ist der Mandant zur unaufgeforderten Mitteilung der Änderungen verpflichtet. Begehrt der Kunde der Sache nach einen Anspruch aus dem Versicherungsvertrag und ver- weigert das Versicherungsunternehmen die Leistung, so muss der Kunde zunächst das Versi- cherungsunternehmen gerichtlich in Anspruch nehmen. Der Versicherungsmakler kann wegen eines Beratungsfehlers nur im Anschluss daran verklagt werden, wenn der Anspruch gegen das Versicherungsunternehmen bei Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten nicht erfolg- reich geltend gemacht werden konnte. Dies gilt nicht, wenn aufgrund einer gefestigten Recht- sprechung ein Vorgehen gegen das Versicherungsunternehmen ersichtlich aussichtslos wäre.
Aufgaben des Maklers. Der Makler übernimmt aufgrund der unter dem Punkt Vertragsgegenstand aufgeführten Punkte und, sofern mit angegeben, Verträge, zu welchen die Tätigkeit des Maklers gewünscht ist, folgende Leistungen für den Mandanten: · Die Beratung des Mandanten gem. §§ 60, 61 VVG bezüglich seiner offengelegten Wünsche und Bedürfnisse (grundsätzlicher Rat); · Die Vermittlung der gewünschten Verträge gemäß der vertragsbezogenen Beratungsdokumentation; · Die Verwaltung bestehender Verträge; · Die Erteilung von Auskünften zu den betreuten Verträgen nach Anfrage des Mandanten; · Die Überprüfung und Anpassung der Verträge nach erfolgter Mitteilung einer Risikoänderung; · Die Überprüfung und Anpassung der Verträge nach entsprechender expliziter Beauftragung; · Auf Anforderung des Mandanten erfolgt auch eine Unterstützung im Schadensfall bzgl. der Verhandlung mit dem Versicherer, soweit die zugrunde liegenden Versicherungsverträge vom Makler vermittelt oder mit Vollmacht in Betreuung übernommenen wurden. Dabei ist der Makler jedoch nicht berechtigt, Ansprüche gegenüber Dritten geltend zu machen. Ebenso ist die treuhänderische Entgegennahme von Geldleistungen durch den Makler für den Mandanten hiervon nicht erfasst. · Untersuchung des Versicherungsmarktes und Auswahl eines Versicherers und eines Deckungsangebotes. Bei der Auswahl der Produkte orientiert sich der Makler am Preis-Leistungs-Verhältnis des jeweiligen Versicherers, Marktpräsenz, Verhalten bei der Schadensabwicklung sowie Kulanzbereitschaft. · Insofern der Makler über eine Erlaubnis nach gem. § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO verfügt und auf dieser Grundlage im entsprechenden Bereich Investmentfonds für den Mandanten tätig wird gilt darüber hinaus: · Die Beratung des Mandanten gem. §§ 11 -18 FinVermV bezüglich seiner offengelegten Wünsche und Bedürfnisse; · Die Vermittlung/Beratung von Finanzanlageprodukten erfolgt gem. § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO (offene, für den Vertrieb in Deutschland zugelassene Investmentvermögen). Ob eine Beratung erfolgt oder ob es sich ausschließlich um eine Vermittlung handelt, ergibt sich aus der jeweiligen Beratungsdokumentation.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.