Aufhebung bisherigen Rechts Musterklauseln

Aufhebung bisherigen Rechts. Die Verordnung vom 2. November 195132 zum schweizerisch-amerikanischen Dop- pelbesteuerungsabkommen wird aufgehoben.
Aufhebung bisherigen Rechts. Der Notenaustausch vom 22. Dezember 1995/19. Februar 00000 xxxxxxxx xxx Xxxxxxx und dem Fürstentum Liechtenstein über die Erhebung einer Schwerver- kehrsabgabe und die Abgabe für die Benützung der Nationalstrassen wird aufgeho- ben, soweit er die Erhebung der Schwerverkehrsabgabe auf dem Gebiet des Fürs- tentums Liechtenstein betrifft.
Aufhebung bisherigen Rechts. Das Gesetz betreffend Verwaltung der baselstädtischen Rheinhafen- anlagen vom 13. November 1919 wird aufgehoben.
Aufhebung bisherigen Rechts. Das Reglement vom 27. April 2017, gültig ab 1. Januar 2017, wird aufgehoben.
Aufhebung bisherigen Rechts. Die Verordnung vom 10. Juli 197229 über Massnahmen gegen Missbräuche im Miet- wesen wird aufgehoben.
Aufhebung bisherigen Rechts. Alle bisherigen Personalvorschriften der Post werden auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses GAV aufgehoben. Vorbehalten bleiben die Über- führungsbestimmungen. Bern, 16. Oktober 2001 Konzernleiter: Xx. Xxxxxx Xxxx Leiter Personal: Xxxx Xxxxxx Zentralpräsident Post: Xxxxx Xxxxxx Generalsekretär: Xxxx Xxxx Xxxxxx transfair Christliche Gewerkschaft Service public und Dienstleistungen Präsidentin: Xxxxxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxx Branchenleiter Post/Logistik: Xxxxx Xxxxx Gestützt auf die folgenden Bestimmungen erwähnten Ziffern dieses GAV vereinbaren die GAV-Parteien: Die Lohnbänder aller Funktionsstufen haben eine Breite von +/–10 % ab dem Bandmittelwert.
Aufhebung bisherigen Rechts. Die am 18. Juli 1994 vom Baudepartement des Kantons St. Gallen, am 16. August 1994 vom Regierungsrat des Kantons Appenzell-Ausserrhoden und am 24. Mai 1994 von der Standes- kommission des Kantons Appenzell-Innerrhoden genehmigte Zweckverbandsvereinbarung wird aufgehoben und durch diese Verbandsvereinbarung ersetzt. Vom Stadtrat der Stadt Altstätten erlassen am 24. April 2017 Im Namen des Stadtrates Altstätten: Der Stadtpräsident: Die Stadtschreiberin: Xxxxx Xxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxx Dem fakultativen Referendum unterstellt vom 24. Mai 2017 bis 3. Juli 2017 Vom Stadtrat der Stadt Rheineck erlassen am 10. Januar 2017 Im Namen des Stadtrates Rheineck Der Stadtpräsident: Der Stadtschreiber: Xxxx Xxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Dem fakultativen Referendum unterstellt vom 24. Mai 2017 bis 3. Juli 2017 Vom Gemeinderat der Gemeinde Au erlassen am 16. Januar 2017 Im Namen des Gemeinderates Au: Der Gemeindepräsident: Der Gemeinderatsschreiber: Xxxxxxxxx Xxxxx Xxxxxx Xxxxx Dem fakultativen Referendum unterstellt vom 24. Mai 2017 bis 3. Juli 2017 Vom Gemeinderat der Gemeinde Balgach erlassen am 24. April 2017 Im Namen des Gemeinderates Balgach: Die Gemeindepräsidentin: Die Gemeinderatsschreiberin: Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxx Xxxxx Dem fakultativen Referendum unterstellt vom 24. Mai 2017 bis 3. Juli 2017 Vom Gemeinderat der Gemeinde Berneck erlassen am 18. April 2017 Im Namen des Gemeinderates Berneck: Der Gemeindepräsident: Der Gemeinderatsschreiber: Xxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxx Dem fakultativen Referendum unterstellt vom 24. Mai 2017 bis 3. Juli 2017 Vom Gemeinderat der Gemeinde Diepoldsau erlassen am 17. Januar 2017 Im Namen des Gemeinderates Diepoldsau: Der Gemeindepräsident: Die Gemeinderatsschreiberin: Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Dem fakultativen Referendum unterstellt vom 24. Mai 2017 bis 22. Juni 2017 Vom Gemeinderat der Gemeinde Eichberg erlassen am 24. April 2017 Im Namen des Gemeinderates Eichberg: Der Gemeindepräsident: Der Gemeinderatsschreiber: Xxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Dem fakultativen Referendum unterstellt vom 24. Mai 2017 bis 22. Juni 2017 Vom Gemeinderat der Gemeinde Marbach erlassen am 27. April 2017 Im Namen des Gemeinderates Marbach: Der Gemeindepräsident: Der Gemeinderatsschreiber: Xxxxxxxxx Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxx Dem fakultativen Referendum unterstellt vom 24. Mai 2017 bis 3. Juli 2017 Vom Gemeinderat der Gemeinde Oberriet erlassen am 24. April 2017 Im Namen des Gemeinderates Oberriet: Der Gemeindepräsident: Die Gemeinderatsschreiberin: Xxxx Xxxxx Xxxxxxxx Xxxx Dem...
Aufhebung bisherigen Rechts. Mit Inkrafttreten dieses Abkommens werden aufgehoben:
Aufhebung bisherigen Rechts. Das Reglement vom 24. November 2020, gültig ab 1. Januar 2021, wird aufgehoben.
Aufhebung bisherigen Rechts. Der Normalarbeitsvertrag für Arbeitsnehmer in der Landwirtschaft vom 4. Dezember 19849 wird aufgehoben.