Aufklärung, Schulung und Beratung Musterklauseln

Aufklärung, Schulung und Beratung a) Präoperativ Der Leistungserbringer führt ein Gespräch mit dem Versicherten und ggf. mit den Angehörigen / des weiterbetreuenden Pflegepersonals zur zukünftigen Versorgungssituation. Hierbei erfolgt auch Beratung bei der Stomamarkierung.
Aufklärung, Schulung und Beratung. Die hilfsmittelbezogene Beratung erfolgt mit dem Einverständnis des Versicherten. Im Krankenhausbereich setzt sie zudem das Einvernehmen des behandelnden Arz- tes voraus. Die Beratung des Versicherten erfolgt nach folgenden Standards: • Präoperatives Gespräch mit dem Versicherten und ggf. mit den Angehörigen zur zukünftigen Versorgungssituation • Beratung bei der Stomamarkierung in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt • Anlage einer Patientendokumentation • Postoperatives Gespräch mit dem Versicherten und ggf. mit den Angehörigen zur zukünftigen Versorgungssituation • Anlage oder Fortführung der Patientendokumentation • Beratung bezüglich der Auswahl und Bemusterung der Erstversorgung gemäß der Verordnung • Anleitung und Schulung zur Anwendung der Hilfsmittel, ggf. Vereinbarung wei- terer Termine hierfür • Beratung zur Erkennung und Vermeidung von Komplikationen • Bei Bedarf Ernährungshinweise in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt und/oder Diätassistenten • Gespräch mit dem Versicherten und ggf. mit den Angehörigen bzw. mit dem weiterbetreuenden Pflegepersonal • Stomakontrolle zur Erkennung von Komplikationen • Beratung, Anleitung und Schulung hinsichtlich Auswahl und Anpassung der weiteren Versorgung gemäß der Verordnung • Patientenüberleitung in den ambulanten Bereich/voll- oder teilstationären Pfle- gebereich durch Kontaktaufnahme mit dem ambulant behandelnden Arzt nach Einverständniserklärung des Versicherten • Abstimmung mit dem behandelnden Arzt über die zum Einsatz kommenden Produkte für die permanente Versorgung • erster Beratungsbesuch in der Häuslichkeit des Versicherten zur Stoma- kontrolle am Entlassungstag oder in Absprache mit dem Versicherten spätes- tens bis zum 4. Kalendertag nach der Entlassung • Schulung der Versicherten und/oder der Angehörigen und/oder des Pflegeper- sonals ambulanter Dienste/voll- oder teilstationären Pflegebereiche im Hand- ling der zum Einsatz kommenden Produkte und Anleitung der Versicher- ten/Angehörigen zur eigenständigen Stomaversorgung • Pflege- und Hygienemaßnahmen am Stoma • Training des Versorgungswechsels • Klärung des sozialen Umfelds • Bei Bedarf Ernährungshinweise in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt und/oder Diätassistenten • psychosoziale Nachbetreuung • Beratung zu Aktivitäten des täglichen Lebens, Familie, Freizeit, Beruf • Information über Selbsthilfegruppen. Weitere Beratungsbesuche nach Bedarf in der beratungsintensiven Phase der ersten drei bis sechs Monate mit folgenden Leistungsinhalten: •...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.