Weitere Serviceleistungen Musterklauseln

Weitere Serviceleistungen. AMTANGEE erbringt auf Wunsch für die AMTANGEE-Software weitere Serviceleistungen, die mit der vereinbarten Servicevergütung wie im Software Service Vertrag angegeben, abgegolten sind. 5.1) Reaktionszeit Plus. Entscheidet sich der Kunde für die Zusatzleistung „Reaktionszeit Plus“, garantiert AMTANGEE entsprechend der Dringlichkeit (Schwere) des Problems/der Anfrage des Kunden eine Reaktionszeit von maximal acht (8) Geschäftsstunden. Prinzipiell wird auf alle Anfragen in der Reihenfolge ihres Eingehens reagiert. AMTANGEE stellt zur Problemmeldung die Dienste Webformular, E-Mail und Telefon zur Verfügung. Die Reaktionszeit beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem die Anfrage des Kunden nachweislich bei AMTANGEE eingegangen ist. Die zugesagte Reaktionszeit ist erfüllt, wenn AMTANGEE mit dem Kunden nach Eingang der Anfrage erstmalig Kontakt aufnimmt und sich der Lösung der Anfrage annimmt (a) Folgende Dringlichkeitsstufen und Reaktionszeiten sind festgelegt: Kritisch (Dringlichkeitsstufe 1): Ausfall des SQL-Datenbankservers oder ein Ausfall folgender AMTANGEE Dienste: - Replication Service - Messaging Service Weniger als 4 Geschäftsstunden Dringend (Dringlichkeitsstufe 2): Alle verbleibenden Anfragen, die nicht kritisch sind. Weniger als 8 Geschäftsstunden (b) Der Kunde legt die Dringlichkeit seiner Supportanfrage in Abstimmung mit AMTANGEE fest. Es liegt im Ermessen des bearbeitenden Supportmitarbeiters, die Bearbeitungsreihenfolge bei gleicher Dringlichkeit und Priorität zu ändern, wenn dies bei vernünftiger Betrachtung effizienter erscheint und dem zurückgestellten Kunden daraus keine wesentlichen Nachteile entstehen. (c) Der Kunde verpflichtet sich, diese Leistung entsprechend, wie im Software Service Vertrag angegeben zu vergüten. 5.2) Update Plus. (a) Entscheidet sich der Kunde für die Zusatzleistung „Update Plus“, übernimmt AMTANGEE die Installation von Updates der AMTANGEE- Software im Rahmen des Servicevertrages. (b) Die Installation von Zwischen-Builds der AMTANGEE-Software nimmt AMTANGEE nur dann im Rahmen des Servicevertrages kostenfrei vor, wenn dies technisch notwendig ist, um das System betriebsbereit zu halten, oder wenn sicherheitsrelevante Umstände dies erfordern. (c) Die Installation eines Updates nimmt AMTANGEE nur nach vorheriger Terminabsprache mit dem Kunden vor; AMTANGEE wird dem Kunden jeweils nach dem offiziellen Erscheinen eines Updates drei Terminvorschläge unterbreiten. AMTANGEE ist bemüht, kundenspezifische terminliche Anforderungen bei de...
Weitere Serviceleistungen. (1) Der Servicevertrag beinhaltet: a) im Fall von Wartungsarbeiten, die Durchführung der Wartung entsprechend dem Wartungsreport von PP GmbH; b) im Fall von Einweisungen oder Schulungen des vom Kunden benannten Bedieners im Hinblick auf die Funktionen der jeweiligen Maschine, Kompo- nente oder Software. Von PP GmbH zur Verfügung gestelltes Lehr- und Trai- ningsmaterial ist urheberrechtlich geschützt und muss vom Kunden vertraulich behandelt werden; c) im Falle einer mündlichen Beratung (zum Beispiel durch einen Servicetech- niker in der Betriebsstätte des Kunden oder per Telefonanruf) die Bereitstel- lung von betriebsgezogenen Kenntnissen im Hinblick auf Software jeweils nur bezüglich der aktuellen und der vorhergehenden Softwareversion. (2) Im Fall von anderen Beratungsleistungen oder Services (zum Beispiel Ver- setzung/Umzug oder Überholung einer Maschine) sind die konkreten Leistun- gen von PP GmbH und die vom Kunden zu zahlenden Kosten in dem entspre- chenden Angebot von PP GmbH dargestellt.
Weitere Serviceleistungen. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Versorgung vor Ort. Auf Anforderung des Versicherten bzw. Angehörigen bzw. des Pflegepersonals erfolgt hier auch, sofern möglich, eine Anpassung der Versorgung nach Rücksprache mit dem behandelnden Vertragsarzt. Bei voraussichtlich temporärem Stoma errechnet der Leistungserbringer den Versorgungszeittraum. Sofern notwendig, führt der Leistungserbringer Nachschulungen der ambulanten Pflegekräfte des Pflegedienstes, die zur Ersteinweisung nicht anwesend waren durch. Hierfür ist die Einverständniserklärung mit der Pflegedienstleitung des voll- oder teilstationären Pflegebereichs / ambulanten Pflegedienstes notwendig. Der Leistungserbringer stellt für Notfälle und/oder ggf. auftretende Komplikationen eine telefonische Hotline zur Verfügung, die von Montag bis Xxxxxxx von 8.00 bis 17.00 Uhr und wahrend seiner darüber hinaus gehenden Geschäftszeiten für Versicherte der Krankenkasse erreichbar ist. Ausgenommen von den Telefonkosten des Versicherten dürfen dem Versicherten und/oder der Krankenkasse hierfür keine Kosten berechnet werden. Der Leistungserbringer erstellt einen jährlichen Qualitätsbericht über die abgegebenen Stomaartikel, welcher der Krankenkasse auf Anfrage zur Verfügung zu stellen ist. Der Qualitätsbericht ist als Datei zu liefern. Der Bericht muss folgende Informationen enthalten: • Anzahl versorgter Versicherten pro Monat/Quartal/Jahr • Durchschnittliche kumulierte Verbrauchswerte je versorgtem Versicherten, gruppiert nach den ersten sieben Stellen der Hilfsmittelpositionsnummer pro Monat/Quartal/Jahr • Auswertung der Häufigkeiten/Anzahl aufgetretener Komplikationen Der Leistungserbringer ist zur Qualitätssicherung und Prozessoptimierung mindestens gemäß DIN EN ISO 9001 :2000 oder DIN EN ISO 13485 bzw. entsprechenden Nachfolgenormen mit einschlägigem Einfluss des Gesetzes über Medizinprodukte (MPG) zertifiziert. Die Zertifizierungsnorm muss dem anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen und beim Deutschen Akkreditierungsrat akkreditiert sein. Der Zertifizierer muss ebenfalls akkreditiert sein. Die Leistungsbeschreibung und die Qualitäts- und Versorgungsstandards sind wie vertraglich vereinbart ins QM-Handbuch aufzunehmen. Der Leistungserbringer legt der Krankenkasse unaufgefordert nach Ablauf der Zertifikatsgültigkeit ein neues Zertifikat vor. Der Krankenkasse wird auf Anforderung der jährliche Auditbericht und das QM-Handbuch - bezogen auf diesen Vertrag zur Verfugung gestellt. Anlage 2...
Weitere Serviceleistungen. Überprüfung der Versorgung vor Ort, ggf. Anpassung auf Anforderung des Kunden / Angehörigen bzw. des Pflegepersonals (ambulant/vollstationär) nach Rücksprache mit dem betreuenden Vertragsarzt bzw. Krankenhausarzt. • Nachschulungen der ambulanten Pflegekräfte des Pflegedienstes, die zur Ersteinweisung nicht anwesend waren, im Einverständnis mit der Pflege- dienstleitung des voll- oder teilstationären Pflegebereiches / ambulanten Pflegedienstes. • Telefonische Beratungshotline für Versicherte, Angehörige, ambulante Pflege- dienste / vollstationäre Pflegeeinrichtungen. • Lieferung der Produkte frei Haus. • 24 Stunden Rufbereitschaft (nicht über Anrufbeantworter), sicherzustellen durch das examinierte und / oder technische Personal an sieben Tagen pro Woche. Die Rufbereitschaft gilt für Notfälle wie z.B. den Ausfall von medizin- technischen Geräten (z.B. Absauggerät usw.) und ggf. auch bei Komplikatio- nen am Tracheostoma, wenn der Kunde nicht von einem Pflegedienst betreut wird. Die Rufbereitschaft ist mit einer Reaktionszeit von einer Stunde hinter- legt, in der Maßnahmen zur Beseitigung des Problems eingeleitet sein müs- sen. Für die Rufbereitschaft ist nur eine Notdienstnummer anzugeben. • Grundsätzlich hat die Lieferung angeforderter Hilfsmittel am übernächsten Werktag zu erfolgen.
Weitere Serviceleistungen. Überprüfung der Versorgung, ggf. Anpassung • Nachschulungen der ambulanten Pflegekräfte des Pflegedienstes, die zur Ersteinweisung nicht anwesend waren im Einverständnis mit der Pflegedienstleitung des voll- oder teilstationären Pflegebereiches / ambulanten Pflegedienstes • Einsatz von Hilfsmitteln die, die unter Punkt 2 beschriebenen Produktstandards erfüllen • Lieferung der Produkte frei Haus • Angebot einer Service- u. Beratungshotline • 24 Stunden Rufbereitschaft sieben Tage pro Woche
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  • Dienstleistungen 3.11 Es kann sein, dass der Kunde von AVANTEC Dienstleistungen wünscht, die nicht den Wartungs- und Supportleis- tungen entsprechen, z.B. Implementierungs- oder Beratungsleistungen (die «Dienstleistungen»). Solche Dienst- leistungen werden immer in einem Einzelvertrag vereinbart. 3.12 AVANTEC informiert den Kunden auf dessen Verlangen über den Stand der Erbringung der Dienstleistungen. 3.13 Ist kein Festpreis oder ein fester Zeitaufwand vereinbart, dokumentiert AVANTEC den Zeitaufwand und das ver- wendete Material im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen ordnungsgemäss in einem Tätig- keitsbericht, der dem Kunden zusammen mit der Rechnung für die Dienstleistungen offen gelegt wird. 3.14 Der Kunde hat AVANTEC allfällige Mängel so bald als möglich mitteilen, bei versteckten Mängeln spätestens drei Arbeitstage nach Feststellung derselben. Dies gilt nicht nur im Rahmen einer allfälligen Abnahmeprüfung, son- dern generell bei jedem Mangel einer Software, die Gegenstand eines Vertrags zwischen den Parteien ist. 3.15 Die vom Kunden festgestellten relevanten Mängel muss AVANTEC innert einer von den Parteien festzulegenden, angemessenen Frist beheben. Relevante Mängel im Sinne dieser AGB sind Mängel, welche die Funktionsfähig- keit der Arbeitsresultate beeinträchtigen. Ob für die Behebung der relevanten Mängel eine Entschädigung ge- schuldet ist, hängt von der entsprechenden Vereinbarung der Parteien ab. Nicht relevante Mängel müssen von AVANTEC nicht behoben werden. 3.16 Gelingt es AVANTEC nicht, die relevanten Mängel fristgerecht zu beheben, so kommen die vorstehenden Best- immungen sinngemäss zur Anwendung. 3.17 Bestehen nach den Behebungsarbeiten von AVANTEC gemäss Ziff. 3.16 vorstehend noch immer relevante Män- gel, so kann der Kunde innert 30 Kalendertagen ab Mitteilung der Abnahmebereitschaft durch AVANTEC xxxx- weise (i) AVANTEC erneut die Möglichkeit geben, die Mängel zu verbessern oder (ii) den entsprechenden Einzel- vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere auch Schadenersatzan- sprüche, sind ausgeschlossen. 3.18 Der Zeitpunkt einer allfälligen Inbetriebnahme wird von beiden Parteien vereinbart.