Weitere Serviceleistungen Musterklauseln

Weitere Serviceleistungen. AMTANGEE erbringt auf Wunsch für die AMTANGEE-Software weitere Serviceleistungen, die mit der vereinbarten Servicevergütung wie im Software Service Vertrag angegeben, abgegolten sind.
Weitere Serviceleistungen. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Versorgung vor Ort. Auf Anforderung des Versicherten bzw. Angehörigen bzw. des Pflegepersonals erfolgt hier auch, sofern möglich, eine Anpassung der Versorgung nach Rücksprache mit dem behandelnden Vertragsarzt. Bei voraussichtlich temporärem Stoma errechnet der Leistungserbringer den Versorgungszeittraum. Sofern notwendig, führt der Leistungserbringer Nachschulungen der ambulanten Pflegekräfte des Pflegedienstes, die zur Ersteinweisung nicht anwesend waren durch. Hierfür ist die Einverständniserklärung mit der Pflegedienstleitung des voll- oder teilstationären Pflegebereichs / ambulanten Pflegedienstes notwendig. Der Leistungserbringer stellt für Notfälle und/oder ggf. auftretende Komplikationen eine telefonische Hotline zur Verfügung, die von Montag bis Xxxxxxx von 8.00 bis 17.00 Uhr und wahrend seiner darüber hinaus gehenden Geschäftszeiten für Versicherte der Krankenkasse erreichbar ist. Ausgenommen von den Telefonkosten des Versicherten dürfen dem Versicherten und/oder der Krankenkasse hierfür keine Kosten berechnet werden. Der Leistungserbringer erstellt einen jährlichen Qualitätsbericht über die abgegebenen Stomaartikel, welcher der Krankenkasse auf Anfrage zur Verfügung zu stellen ist. Der Qualitätsbericht ist als Datei zu liefern. Der Bericht muss folgende Informationen enthalten: • Anzahl versorgter Versicherten pro Monat/Quartal/Jahr • Durchschnittliche kumulierte Verbrauchswerte je versorgtem Versicherten, gruppiert nach den ersten sieben Stellen der Hilfsmittelpositionsnummer pro Monat/Quartal/Jahr • Auswertung der Häufigkeiten/Anzahl aufgetretener Komplikationen Der Leistungserbringer ist zur Qualitätssicherung und Prozessoptimierung mindestens gemäß DIN EN ISO 9001 :2000 oder DIN EN ISO 13485 bzw. entsprechenden Nachfolgenormen mit einschlägigem Einfluss des Gesetzes über Medizinprodukte (MPG) zertifiziert. Die Zertifizierungsnorm muss dem anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen und beim Deutschen Akkreditierungsrat akkreditiert sein. Der Zertifizierer muss ebenfalls akkreditiert sein. Die Leistungsbeschreibung und die Qualitäts- und Versorgungsstandards sind wie vertraglich vereinbart ins QM-Handbuch aufzunehmen. Der Leistungserbringer legt der Krankenkasse unaufgefordert nach Ablauf der Zertifikatsgültigkeit ein neues Zertifikat vor. Der Krankenkasse wird auf Anforderung der jährliche Auditbericht und das QM-Handbuch - bezogen auf diesen Vertrag zur Verfugung gestellt. Anlage 1...
Weitere Serviceleistungen. Überprüfung der Versorgung vor Ort, ggf. Anpassung auf Anforderung des Kunden / Angehörigen bzw. des Pflegepersonals (ambulant/vollstationär) nach Rücksprache mit dem betreuenden Vertragsarzt bzw. Krankenhausarzt. • Nachschulungen der ambulanten Pflegekräfte des Pflegedienstes, die zur Ersteinweisung nicht anwesend waren, im Einverständnis mit der Pflege- dienstleitung des voll- oder teilstationären Pflegebereiches / ambulanten Pflegedienstes. • Telefonische Beratungshotline für Versicherte, Angehörige, ambulante Pflege- dienste / vollstationäre Pflegeeinrichtungen. • Lieferung der Produkte frei Haus. • 24 Stunden Rufbereitschaft (nicht über Anrufbeantworter), sicherzustellen durch das examinierte und / oder technische Personal an sieben Tagen pro Woche. Die Rufbereitschaft gilt für Notfälle wie z.B. den Ausfall von medizin- technischen Geräten (z.B. Absauggerät usw.) und ggf. auch bei Komplikatio- nen am Tracheostoma, wenn der Kunde nicht von einem Pflegedienst betreut wird. Die Rufbereitschaft ist mit einer Reaktionszeit von einer Stunde hinter- legt, in der Maßnahmen zur Beseitigung des Problems eingeleitet sein müs- sen. Für die Rufbereitschaft ist nur eine Notdienstnummer anzugeben. • Grundsätzlich hat die Lieferung angeforderter Hilfsmittel am übernächsten Werktag zu erfolgen.
Weitere Serviceleistungen. Überprüfung der Versorgung, ggf. Anpassung • Nachschulungen der ambulanten Pflegekräfte des Pflegedienstes, die zur Ersteinweisung nicht anwesend waren im Einverständnis mit der Pflegedienstleitung des voll- oder teilstationären Pflegebereiches / ambulanten Pflegedienstes • Einsatz von Hilfsmitteln die, die unter Punkt 2 beschriebenen Produktstandards erfüllen • Lieferung der Produkte frei Haus • Angebot einer Service- u. Beratungshotline • 24 Stunden Rufbereitschaft sieben Tage pro Woche
Weitere Serviceleistungen. (1) Der Servicevertrag beinhaltet:
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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.