Weitere Serviceleistungen Musterklauseln

Weitere Serviceleistungen. AMTANGEE erbringt auf Wunsch für die AMTANGEE-Software weitere Serviceleistungen, die mit der vereinbarten Servicevergütung wie im Software Service Vertrag angegeben, abgegolten sind. 5.1) Reaktionszeit Plus. Entscheidet sich der Kunde für die Zusatzleistung „Reaktionszeit Plus“, garantiert AMTANGEE entsprechend der Dringlichkeit (Schwere) des Problems/der Anfrage des Kunden eine Reaktionszeit von maximal acht (8) Geschäftsstunden. Prinzipiell wird auf alle Anfragen in der Reihenfolge ihres Eingehens reagiert. AMTANGEE stellt zur Problemmeldung die Dienste Webformular, E-Mail und Telefon zur Verfügung. Die Reaktionszeit beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem die Anfrage des Kunden nachweislich bei AMTANGEE eingegangen ist. Die zugesagte Reaktionszeit ist erfüllt, wenn AMTANGEE mit dem Kunden nach Eingang der Anfrage erstmalig Kontakt aufnimmt und sich der Lösung der Anfrage annimmt (a) Folgende Dringlichkeitsstufen und Reaktionszeiten sind festgelegt: Kritisch (Dringlichkeitsstufe 1): Ausfall des SQL-Datenbankservers oder ein Ausfall folgender AMTANGEE Dienste: - Replication Service - Messaging Service Weniger als 4 Geschäftsstunden Dringend (Dringlichkeitsstufe 2): Alle verbleibenden Anfragen, die nicht kritisch sind. Weniger als 8 Geschäftsstunden (b) Der Kunde legt die Dringlichkeit seiner Supportanfrage in Abstimmung mit AMTANGEE fest. Es liegt im Ermessen des bearbeitenden Supportmitarbeiters, die Bearbeitungsreihenfolge bei gleicher Dringlichkeit und Priorität zu ändern, wenn dies bei vernünftiger Betrachtung effizienter erscheint und dem zurückgestellten Kunden daraus keine wesentlichen Nachteile entstehen. (c) Der Kunde verpflichtet sich, diese Leistung entsprechend, wie im Software Service Vertrag angegeben zu vergüten. 5.2) Update Plus. (a) Entscheidet sich der Kunde für die Zusatzleistung „Update Plus“, übernimmt AMTANGEE die Installation von Updates der AMTANGEE- Software im Rahmen des Servicevertrages. (b) Die Installation von Zwischen-Builds der AMTANGEE-Software nimmt AMTANGEE nur dann im Rahmen des Servicevertrages kostenfrei vor, wenn dies technisch notwendig ist, um das System betriebsbereit zu halten, oder wenn sicherheitsrelevante Umstände dies erfordern. (c) Die Installation eines Updates nimmt AMTANGEE nur nach vorheriger Terminabsprache mit dem Kunden vor; AMTANGEE wird dem Kunden jeweils nach dem offiziellen Erscheinen eines Updates drei Terminvorschläge unterbreiten. AMTANGEE ist bemüht, kundenspezifische terminliche Anforderungen bei de...
Weitere Serviceleistungen. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Versorgung vor Ort. Auf Anforderung des Versicherten bzw. Angehörigen bzw. des Pflegepersonals erfolgt hier auch, sofern möglich, eine Anpassung der Versorgung nach Rücksprache mit dem behandelnden Vertragsarzt. Bei voraussichtlich temporärem Stoma errechnet der Leistungserbringer den Versorgungszeittraum. Sofern notwendig, führt der Leistungserbringer Nachschulungen der ambulanten Pflegekräfte des Pflegedienstes, die zur Ersteinweisung nicht anwesend waren durch. Hierfür ist die Einverständniserklärung mit der Pflegedienstleitung des voll- oder teilstationären Pflegebereichs / ambulanten Pflegedienstes notwendig. Der Leistungserbringer stellt für Notfälle und/oder ggf. auftretende Komplikationen eine telefonische Hotline zur Verfügung, die von Montag bis Xxxxxxx von 8.00 bis 17.00 Uhr und wahrend seiner darüber hinaus gehenden Geschäftszeiten für Versicherte der Krankenkasse erreichbar ist. Ausgenommen von den Telefonkosten des Versicherten dürfen dem Versicherten und/oder der Krankenkasse hierfür keine Kosten berechnet werden. Der Leistungserbringer erstellt einen jährlichen Qualitätsbericht über die abgegebenen Stomaartikel, welcher der Krankenkasse auf Anfrage zur Verfügung zu stellen ist. Der Qualitätsbericht ist als Datei zu liefern. Der Bericht muss folgende Informationen enthalten: • Anzahl versorgter Versicherten pro Monat/Quartal/Jahr • Durchschnittliche kumulierte Verbrauchswerte je versorgtem Versicherten, gruppiert nach den ersten sieben Stellen der Hilfsmittelpositionsnummer pro Monat/Quartal/Jahr • Auswertung der Häufigkeiten/Anzahl aufgetretener Komplikationen Der Leistungserbringer ist zur Qualitätssicherung und Prozessoptimierung mindestens gemäß DIN EN ISO 9001 :2000 oder DIN EN ISO 13485 bzw. entsprechenden Nachfolgenormen mit einschlägigem Einfluss des Gesetzes über Medizinprodukte (MPG) zertifiziert. Die Zertifizierungsnorm muss dem anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen und beim Deutschen Akkreditierungsrat akkreditiert sein. Der Zertifizierer muss ebenfalls akkreditiert sein. Die Leistungsbeschreibung und die Qualitäts- und Versorgungsstandards sind wie vertraglich vereinbart ins QM-Handbuch aufzunehmen. Der Leistungserbringer legt der Krankenkasse unaufgefordert nach Ablauf der Zertifikatsgültigkeit ein neues Zertifikat vor. Der Krankenkasse wird auf Anforderung der jährliche Auditbericht und das QM-Handbuch - bezogen auf diesen Vertrag zur Verfugung gestellt. Anlage 2...
Weitere Serviceleistungen. (1) Der Servicevertrag beinhaltet: a) im Fall von Wartungsarbeiten, die Durchführung der Wartung entspre- chend dem Wartungsreport von PP GmbH; b) im Fall von Einweisungen oder Schulungen des vom Kunden benannten Bedieners im Hinblick auf die Funktionen der jeweiligen Maschine, Kompo- nente oder Software. Von PP GmbH zur Verfügung gestelltes Lehr- und Trainingsmaterial ist urheberrechtlich geschützt und muss vom Kunden vertraulich behandelt werden; c) im Falle einer mündlichen Beratung (zum Beispiel durch einen Service- techniker in der Betriebsstätte des Kunden oder per Telefonanruf) die Bereit- stellung von betriebsgezogenen Kenntnissen im Hinblick auf Software jeweils nur bezüglich der aktuellen und der vorhergehenden Softwareversion. (2) Im Fall von anderen Beratungsleistungen oder Services (zum Beispiel Versetzung/Umzug oder Überholung einer Maschine) sind die konkreten Leistungen von PP GmbH und die vom Kunden zu zahlenden Kosten in dem entsprechenden Angebot von PP GmbH dargestellt.
Weitere Serviceleistungen. Überprüfung der Versorgung, ggf. Anpassung • Nachschulungen der ambulanten Pflegekräfte des Pflegedienstes, die zur Ersteinweisung nicht anwesend waren im Einverständnis mit der Pflegedienstleitung des voll- oder teilstationären Pflegebereiches / ambulanten Pflegedienstes • Einsatz von Hilfsmitteln die, die unter Punkt 2 beschriebenen Produktstandards erfüllen • Lieferung der Produkte frei Haus • Angebot einer Service- u. Beratungshotline • 24 Stunden Rufbereitschaft sieben Tage pro Woche
Weitere Serviceleistungen. Überprüfung der Versorgung vor Ort, ggf. Anpassung auf Anforderung des Kunden / Angehörigen bzw. des Pflegepersonals (ambulant/vollstationär) nach Rücksprache mit dem betreuenden Vertragsarzt bzw. Krankenhausarzt. • Nachschulungen der ambulanten Pflegekräfte des Pflegedienstes, die zur Ersteinweisung nicht anwesend waren, im Einverständnis mit der Pflege- dienstleitung des voll- oder teilstationären Pflegebereiches / ambulanten Pflegedienstes. • Telefonische Beratungshotline für Versicherte, Angehörige, ambulante Pflege- dienste / vollstationäre Pflegeeinrichtungen. • Lieferung der Produkte frei Haus. • 24 Stunden Rufbereitschaft (nicht über Anrufbeantworter), sicherzustellen durch das examinierte und / oder technische Personal an sieben Tagen pro Woche. Die Rufbereitschaft gilt für Notfälle wie z.B. den Ausfall von medizin- technischen Geräten (z.B. Absauggerät usw.) und ggf. auch bei Komplikatio- nen am Tracheostoma, wenn der Kunde nicht von einem Pflegedienst betreut wird. Die Rufbereitschaft ist mit einer Reaktionszeit von einer Stunde hinter- legt, in der Maßnahmen zur Beseitigung des Problems eingeleitet sein müs- sen. Für die Rufbereitschaft ist nur eine Notdienstnummer anzugeben. • Grundsätzlich hat die Lieferung angeforderter Hilfsmittel am übernächsten Werktag zu erfolgen.
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  • Serviceleistungen Neben dem Ersatz von Aufwendungen für Krank- heitskosten werden über das INTER Service Center (telefonisch erreichbar unter 0621 427-427) umfang- reiche Serviceleistungen angeboten: - allgemeinen Gesundheitsfragen, Krankheiten, Arz- neimitteln, Diagnose- und Behandlungsmethoden, Heil- und Hilfsmitteln, Vorsorgeprogrammen und Schutzimpfungen, - zahnärztlichen Behandlungen und Heil- und Kos- tenplänen, - geplanten Krankenhausaufenthalten. Unterstützung und Betreuung durch - Benennung von ärztlichen, zahnärztlichen und Apotheken-Notdiensten, - Benennung von Spezialisten, Fachkliniken, Reha- bilitations- und Kureinrichtungen, - aktive Hilfe bei der Suche nach geeigneten Be- handlungsmöglichkeiten, - Hilfe bei der Beschaffung von ärztlich verordneten Medikamenten, Blutkonserven und Seren, - Benennung von Fach- und Pflegekräften, häusli- chen Pflegediensten, Haushaltshilfen, Kinderbe- treuern, Selbsthilfegruppen, - Beratung bei Umschulungsmaßnahmen bei teil- weiser Berufsunfähigkeit.

  • Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen 12 Eingruppierung § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen § 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit § 15 Tabellenentgelt § 16 Stufen der Entgelttabelle § 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen § 18 - gestrichen - § 19 Erschwerniszuschläge § 20 Jahressonderzahlung § 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung § 22 Entgelt im Krankheitsfall § 23 Besondere Zahlungen § 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts § 25 Betriebliche Altersversorgung

  • Dienstleistungen 9.1 Cytiva erbringt die im Vertrag ausdrücklich genannten Dienstleistungen während der üblichen Geschäftszeiten, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die Erbringung von (i) zusätzlichen Dienstleistungen oder (ii) Dienstleistungen außerhalb dieser Zeiten durch Cytiva (auf Anfrage des Käufers) wird zu den jeweils gültigen Tarifen von Cytiva, einschließlich der Kosten für Überstunden, sofern zutreffend, und zusätzlich zu der im Vertrag genannten Vergütung in Rechnung gestellt. 9.2 Cytiva ist berechtigt, dem Käufer den Zeitaufwand für Online- oder Vor-Ort- Einweisungen, die Vorbereitung und Einreichung von Unterlagen und die Erledigung administrativer Aufgaben (insgesamt mehr als 30 Minuten), die der Käufer im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen durch Cytiva verlangt, sowie die Wartezeit der Cytiva-Vertreter am Leistungsort zu der üblichen Vergütung in Rechnung zu stellen. 9.3 Jegliche Verpflichtung von Cytiva zur Erbringung von Dienstleistungen an einem Leistungsort unterliegt der Bedingung, dass der Käufer eine geeignete, sichere und gefahrlose Umgebung für die Mitarbeiter von Cytiva, die diese Dienstleistungen erbringen, in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht bereitstellt. 9.4 Der Käufer ist verpflichtet, (i) den Mitarbeitern von Xxxxxx den Zugang zum Leistungsort während der üblichen Geschäftszeiten zu ermöglichen und zu erleichtern, damit Xxxxxx ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllen kann; (ii) auf Verlangen von Cytiva ausgefüllte Gesundheits- und Sicherheitserklärungen vorzulegen; (iii) den Mitarbeitern von Cytiva, die am Leistungsort arbeiten, schriftliche Informationen über relevante Gefahren und Sicherheitsverfahren sowie eine Liste aller gefährlichen Materialien (z. B. Asbest, Blei oder Quecksilber), mit denen diese Mitarbeiter in Berührung kommen können, und alle zugehörigen Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen; und (iv) ist dafür verantwortlich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um gefährliche Bedingungen oder Materialien am Leistungsort ordnungsgemäß zu beseitigen, zu entfernen und/oder zu sanieren, einschließlich der Entfernung von Blut, Körperflüssigkeiten und anderen potenziell infektiösen Materialien von allen für die Dienstleistungen relevanten Anlagen. 9.5 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben (i) ist der Käufer für die ordnungsgemäße Verwaltung, Lagerung und Entsorgung aller Abfälle im Zusammenhang mit der Dienstleistung verantwortlich und (ii) umfasst die Verpflichtung von Cytiva zur Rücknahme von Elektro- und Elektronik- Altgeräten (WEEE) umfasst nicht die Bereitstellung eines physischen Zugangs zu den Anlagen, Deinstallation, Entkopplung, Desinfektion, Heben/Kranen, Transport zu einer ebenerdigen Ladefläche oder Rampe, Verpacken oder damit zusammenhängende ähnliche Tätigkeiten, und der Käufer führt diese Tätigkeiten auf eigene Kosten durch, wenn und soweit dies erforderlich ist. 9.6 Auf Verlangen von Xxxxxx (oder nach geltendem Recht) hat der Käufer mindestens eine (1) entsprechend qualifizierte Person zur Verfügung zu stellen, die jederzeit in der Lage ist, die Sicherheit der Mitarbeiter von Xxxxxx während der Erbringung der Dienstleistungen am Leistungsort zu gewährleisten. Wird eine solche Person nicht zur Verfügung gestellt, behält sich Xxxxxx das Recht vor, dem Käufer die Anwesenheit einer zusätzlichen Person von Xxxxxx gemäß der aktuellen Preisliste von Xxxxxx in Rechnung zu stellen. Die Mitarbeiter von Cytiva können die Erbringung der Dienstleistungen aussetzen und die entsprechenden Anlagen abschalten, wenn sie der Ansicht sind, dass eine Gefahr für ihre Sicherheit oder Gesundheit besteht. 9.7 Der Käufer stellt den Mitarbeitern von Cytiva am Leistungsort die Einrichtungen zur Verfügung, die nach vernünftigem Ermessen für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, einschließlich Strom, Arbeitsraum, Beleuchtung, Wasser, Telefon und Internet. 9.8 Der Käufer ist verpflichtet (auf eigene Kosten), entsprechende Genehmigungen und/oder Lizenzen für die Nutzung der Wartungssoftware des Käufers und/oder Dritter, der Dokumentation und anderer geschützter Informationen zu verschaffen, die nach vernünftigem Ermessen erforderlich sind, damit Cytiva die Dienstleistungen erbringen kann. 9.9 Vorbehaltlich etwaiger Geheimhaltungsverpflichtungen gemäß Ziffer 15 hat Cytiva das Recht, während der Erbringung der Dienstleistungen Leistungs- und Nutzungsdaten des Produkts zu erheben und diese frei zu nutzen, u. a. für Zwecke der Produkt-/Dienstentwicklung, Benchmarking und Qualitätsinitiativen. Alle von Cytiva gesammelten Daten werden in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht verwendet. 9.10 Der Käufer stellt sicher, dass seine Mitarbeiter während ihres Aufenthalts auf dem Gelände von Xxxxxx alle geltenden Regeln und Vorschriften einhalten.

  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur. 4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt. 4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

  • Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: • Als Datenschutzbeauftragte ist beim Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx Xxxxxx, Head of Data Protection, +00 (0)0000 000-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestellt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. • Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. • Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c, 32 DS- GVO und Anlage 2. • Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. • Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. • Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. • Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. • Dokumentation der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sind.

  • Fremdleistungen 3.1 Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen. 3.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für

  • Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person ist unfallbedingt • in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und • in ärztlicher Behandlung.