Common use of Auflösende Bedingungen Clause in Contracts

Auflösende Bedingungen. 2.1 Dieser Darlehensvertrag steht unter den auflösenden Bedingungen, dass  innerhalb des Kampagnenzeitraums die Gesamtsumme aller Investment-Zusagen von Crowd-Investo- ren die individuell festgelegte Investitions-Schwelle der Kampagne nicht erreicht oder  die Zahlungen aufgrund der Investment-Zusagen auf das in Ziffer 4.2 genannte Konto innerhalb des Kampagnenzeitraums zzgl. der 16-tägigen Abrechnungsphase nicht die Investitions-Schwelle erreichen (im Folgenden gemeinsam „auflösende Bedingungen“). 2.2 Tritt keine der auflösenden Bedingungen bei Ablauf des Kampagnenzeitraums zzgl. der 16-tägigen Abrech- nungsphase ein, gilt die Kampagne als erfolgreich. Tritt eine der auflösenden Bedingungen ein, gilt die Kampagne als gescheitert. 2.3 Nach Ablauf des Kampagnenzeitraums beginnt eine 16-tägige Abrechnungsphase. Nach Ablauf der 16-tägi- gen Abrechnungsphase teilt kapilendo dem Crowd-Investor mit, ob die von ihm unterstützte Kampagne erfolgreich war sowie den Tag des Beginns der Laufzeit des Darlehens. Wird die Investitions-Schwelle nicht erreicht und/oder gehen die Gelder nicht binnen des genannten Zeitraums auf dem in Ziffer 4.2 genannten Konto ein, verliert dieser Darlehensvertrag seine Wirksamkeit. Im Falle des Eintritts einer auflösenden Be- dingung ist ein bereits gezahlter Darlehensbetrag binnen zehn (10) Bankarbeitstagen an den Crowd-Investor durch Zahlung auf das gemäß Ziffer 7.1 benannte Konto zurückzuerstatten. Vorbehaltlich dieses Anspruchs auf Rückzahlung eines bereits eingezahlten Darlehensbetrages können im Falle des Eintritts einer auflösen- den Bedingung weder der Crowd-Investor noch das Unternehmen oder ein Dritter Rechte oder Pflichten aus diesem Darlehensvertrag herleiten. „Bankarbeitstag“ ist jeder Tag (mit Ausnahme von Samstag und Sonn- tag), an dem Kreditinstitute in Deutschland (Referenzort ist Berlin) für den Publikumsverkehr geöffnet sind.

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Samples: Nachrangdarlehensvertrag, Nachrangdarlehensvertrag

Auflösende Bedingungen. 2.1 Dieser Darlehensvertrag steht unter den auflösenden Bedingungen, dass innerhalb des Kampagnenzeitraums die Gesamtsumme aller Investment-Zusagen von Crowd-Investo- ren die individuell festgelegte Investitions-Schwelle der Kampagne nicht erreicht oder die Zahlungen aufgrund der Investment-Zusagen auf das in Ziffer 4.2 genannte Konto innerhalb Treuhandkonto inner- halb des Kampagnenzeitraums zzgl. der 16-tägigen Abrechnungsphase nicht die Investitions-Schwelle erreichen (im Folgenden gemeinsam „auflösende Auflösende Bedingungen“). 2.2 Tritt keine der auflösenden Bedingungen bei Ablauf des Kampagnenzeitraums zzgl. der 16-tägigen Abrech- nungsphase ein, gilt die Kampagne als erfolgreich. Tritt eine der auflösenden Bedingungen ein, gilt die Kampagne als gescheitert. 2.3 Nach Ablauf des Kampagnenzeitraums beginnt eine 16-tägige Abrechnungsphase. Nach Ablauf der 16-tägi- gen Abrechnungsphase teilt kapilendo dem Crowd-Investor mit, ob die von ihm unterstützte Kampagne erfolgreich war sowie den Tag des Beginns der Laufzeit des Darlehenswar. Wird die Investitions-Schwelle nicht erreicht und/oder gehen die Gelder nicht binnen des genannten Zeitraums auf dem in Ziffer 4.2 genannten Konto Treuhandkonto ein, verliert dieser Darlehensvertrag seine Wirksamkeit. Im Falle des Eintritts einer auflösenden Be- dingung Auflösenden Bedingung ist ein bereits gezahlter Darlehensbetrag Darlehens- betrag binnen zehn (10) Bankarbeitstagen an den Crowd-Investor durch Zahlung auf das gemäß Ziffer in 7.1 benannte genannte Konto zurückzuerstatten. Vorbehaltlich dieses Anspruchs auf Rückzahlung eines bereits eingezahlten Darlehensbetrages Darle- hensbetrages können im Falle des Eintritts einer auflösen- den Auflösenden Bedingung weder der Crowd-Investor noch das Unternehmen oder ein Dritter Rechte oder Pflichten aus diesem Darlehensvertrag herleiten. „Bankarbeitstag“ ist jeder Tag (mit Ausnahme von Samstag und Sonn- tag), an dem Kreditinstitute in Deutschland (Referenzort ist Berlin) für den Publikumsverkehr geöffnet sind.

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Samples: Darlehensvertrag – Nachrangdarlehen, Darlehensvertrag – Nachrangdarlehen

Auflösende Bedingungen. 2.1 Dieser Darlehensvertrag steht unter den auflösenden Bedingungen, dass innerhalb des Kampagnenzeitraums die Gesamtsumme aller Investment-Zusagen von Crowd-Investo- ren die individuell festgelegte Investitions-Schwelle der Kampagne nicht erreicht oder die Zahlungen aufgrund der Investment-Zusagen auf das in Ziffer 4.2 genannte Konto innerhalb des Kampagnenzeitraums zzgl. der 16-tägigen Abrechnungsphase nicht die Investitions-Schwelle erreichen (im Folgenden gemeinsam „auflösende Bedingungen“). 2.2 Tritt keine der auflösenden Bedingungen bei Ablauf des Kampagnenzeitraums zzgl. der 16-tägigen Abrech- nungsphase ein, gilt die Kampagne als erfolgreich. Tritt eine der auflösenden Bedingungen ein, gilt die Kampagne als gescheitert. 2.3 Nach Ablauf des Kampagnenzeitraums beginnt eine 16-tägige Abrechnungsphase. Nach Ablauf der 16-tägi- gen Abrechnungsphase teilt kapilendo dem Crowd-Investor mit, ob die von ihm unterstützte Kampagne erfolgreich war sowie den Tag des Beginns der Laufzeit des Darlehens. Wird die Investitions-Schwelle nicht erreicht und/oder gehen die Gelder nicht binnen des genannten Zeitraums auf dem in Ziffer 4.2 genannten Konto ein, verliert dieser Darlehensvertrag seine Wirksamkeit. Im Falle des Eintritts einer auflösenden Be- dingung ist ein bereits gezahlter Darlehensbetrag binnen zehn (10) Bankarbeitstagen an den Crowd-Investor durch Zahlung auf das gemäß Ziffer 7.1 benannte Konto zurückzuerstatten. Vorbehaltlich dieses Anspruchs auf Rückzahlung eines bereits eingezahlten Darlehensbetrages können im Falle des Eintritts einer auflösen- den Bedingung weder der Crowd-Investor noch das Unternehmen oder ein Dritter Rechte oder Pflichten aus diesem Darlehensvertrag herleiten. „Bankarbeitstag“ ist jeder Tag (mit Ausnahme von Samstag und Sonn- tag), an dem Kreditinstitute in Deutschland (Referenzort ist Berlin) für den Publikumsverkehr geöffnet sind.

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Samples: Nachrangdarlehensvertrag, Nachrangdarlehensvertrag

Auflösende Bedingungen. 2.1 2.1. Dieser Darlehensvertrag steht unter den auflösenden Bedingungen, dass  innerhalb Innerhalb des Kampagnenzeitraums die Gesamtsumme aller Investment-Zusagen von Crowd-Investo- ren Crowd- Investoren die individuell festgelegte Investitions-Schwelle der Kampagne nicht erreicht oder  die Zahlungen aufgrund der Investment-Zusagen auf das in Ziffer 4.2 genannte Konto innerhalb des Kampagnenzeitraums zzgl. der 16-tägigen Abrechnungsphase nicht die Investitions-Schwelle erreichen (im Folgenden gemeinsam „auflösende Bedingungen“). 2.2 2.2. Tritt keine der auflösenden Bedingungen bei Ablauf des Kampagnenzeitraums zzgl. der 16-tägigen Abrech- nungsphase Abrechnungsphase ein, gilt die Kampagne als erfolgreich. Tritt eine der auflösenden Bedingungen ein, gilt die Kampagne als gescheitert. 2.3 2.3. Nach Ablauf des Kampagnenzeitraums beginnt eine 16-tägige Abrechnungsphase. Nach Ablauf der 16-tägi- gen tägigen Abrechnungsphase teilt kapilendo dem Crowd-Investor mit, ob die von ihm unterstützte Kampagne erfolgreich war sowie den Tag des Beginns der Laufzeit des Darlehens. Wird die InvestitionsInvestiti- ons-Schwelle nicht erreicht und/oder gehen die Gelder nicht binnen des genannten Zeitraums auf dem in Ziffer 4.2 genannten Konto ein, verliert dieser Darlehensvertrag seine Wirksamkeit. Im Falle des Eintritts einer auflösenden Be- dingung Bedingung ist ein bereits gezahlter Darlehensbetrag binnen zehn (10) Bankarbeitstagen an den Crowd-Investor durch Zahlung auf das gemäß Ziffer 7.1 benannte Konto zurückzuerstatten. Vorbehaltlich dieses Anspruchs auf Rückzahlung eines bereits eingezahlten Darlehensbetrages können im Falle des Eintritts einer auflösen- den auflösenden Bedingung weder der Crowd-Crowd- Investor noch das Unternehmen oder ein Dritter Rechte oder Pflichten aus diesem Darlehensvertrag herleiten. „Bankarbeitstag“ ist jeder Tag (mit Ausnahme von Samstag und Sonn- tagSonntag), an dem Kreditinstitute in Deutschland (Referenzort ist Berlin) für den Publikumsverkehr geöffnet sind.

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Samples: Nachrangdarlehensvertrag