Common use of Auflösende Bedingungen Clause in Contracts

Auflösende Bedingungen. 9.1 Dieser Nachrangdarlehensvertrag mit qualifiziertem Rangrücktritt wird auflösend bedingt ge- schlossen für die nachfolgenden Fälle: a. der Anleger hat den Darlehensvertrag mit der Darlehensnehmerin wirksam widerrufen; b. der Darlehensnehmerin hat bereits Angebote auf Darlehensgewährung angenommen, die sich insgesamt auf einen Darlehensbetrag in Höhe des beabsichtigten Zielbetrages belaufen; c. der Anleger hat nicht bis zum zehnten Werktag nach Vertragsschluss den vereinbarten Anlagebetrag auf das Treuhandkonto der Zahlungsdienstleisterin vollständig überwiesen und dort belassen; d. die Auszahlungsvoraussetzungen werden gemäß Feststellung der Vermittlerin nicht bis spä- testens sechs Wochen nach Ende der Angebotsphase erfüllt. 9.2 Für den Fall, dass eine der auflösenden Bedingungen eingetreten ist, wird die Vermittlerin den Anleger hierüber unverzüglich per E-Mail informieren. Sofern in diesen Fällen der Anlagebetrag dem Treuhandkonto bereits gutgeschrieben und auf diesem belassen wurde, wird der Zahlungstreuhänder dem Anleger unverzüglich den Anlagebetrag in voller Höhe erstatten. Eine Verzinsung des Darlehens inklusive Bereitstellungsprovision findet in diesem Fall nicht statt.

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Samples: Darlehensvertrag

Auflösende Bedingungen. 9.1 Dieser Nachrangdarlehensvertrag 8.1 Die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten unterliegen den nachfolgenden auflösenden Bedingungen („Auflösende Bedingungen“): 1. es wurden bereits mit qualifiziertem Rangrücktritt wird auflösend bedingt ge- schlossen für Anlegern Anlageverträge über Anlagebeträge geschlossen, die nachfolgenden Fälle:insgesamt den Maximaldarlehensbetrag erreichen oder überschreiten; oder a. 2. die Summe der Anlagebeträge aller Anleger erreicht nicht den Mindestdarlehensbetrag; oder 3. der Anleger hat den Darlehensvertrag mit der Darlehensnehmerin diesen Vertrag wirksam widerrufen;; oder b. der Darlehensnehmerin hat bereits Angebote auf Darlehensgewährung angenommen, die sich insgesamt auf einen Darlehensbetrag in Höhe des beabsichtigten Zielbetrages belaufen; c. 4. der Anleger hat nicht bis zum zehnten Werktag nach Vertragsschluss Ende der Zahlungsfrist den vereinbarten Anlagebetrag auf das Treuhandkonto der Zahlungsdienstleisterin dem ZBSI Konto vollständig überwiesen gutgeschrieben und dort belassen;; oder d. 5. die Auszahlungsvoraussetzungen werden gemäß Auszahlungsbedingungen unter dem Darlehensvertrag sind – unabhängig davon, ob die Summe der Anlagebeträge aller Anleger den Mindestdarlehensbetrag erreicht – nach Feststellung der Vermittlerin von Zinsbaustein nicht bis spä- testens sechs Wochen zum 31.07.2020 („Ende des Verfügbarkeitszeitraums“) erfüllt oder können nach Ende der Angebotsphase erfülltEinschätzung von Zinsbaustein auch vor Ablauf dieser Frist bereits nicht mehr eintreten. 9.2 8.2 Für den Fall, dass eine der auflösenden Bedingungen eingetreten ist, wird die Vermittlerin Zinsbaustein den Anleger hierüber unverzüglich per E-Mail informieren. Sofern ; sofern in diesen Fällen der Anlagebetrag Kaufpreis dem Treuhandkonto ZBSI Konto bereits gutgeschrieben und auf diesem belassen wurde, wird der Zahlungstreuhänder Zahlungsabwickler dem Anleger unverzüglich den Anlagebetrag Kaufpreis in voller Höhe auf das Anlegerkonto erstatten. Eine Verzinsung des Darlehens inklusive Bereitstellungsprovision Anlagebetrages findet in diesem Fall nicht statt; ebenso wird die Bereitstellungsgebühr – außer im Falle einer Auflösung gemäß Ziff. 8.1 Nr. 5 – nicht fällig.

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Samples: Anlagevertrag

Auflösende Bedingungen. 9.1 Dieser Nachrangdarlehensvertrag mit qualifiziertem Rangrücktritt wird auflösend bedingt ge- schlossen geschlossen für die nachfolgenden Fälle: a. der Anleger hat den Darlehensvertrag mit der Darlehensnehmerin wirksam widerrufen; b. die Finanzierungsschwelle wurde nicht erreicht; c. der Darlehensnehmerin hat bereits Angebote auf Darlehensgewährung angenommen, die sich insgesamt ins- gesamt auf einen Darlehensbetrag in Höhe des beabsichtigten Zielbetrages belaufen; c. d. der Anleger hat nicht bis zum zehnten Werktag nach Vertragsschluss den vereinbarten Anlagebetrag Anlagebe- trag auf das Treuhandkonto der Zahlungsdienstleisterin vollständig überwiesen und dort belassen; d. e. die Auszahlungsvoraussetzungen werden gemäß Feststellung der Vermittlerin nicht bis spä- testens spätestens sechs Wochen nach Ende der Angebotsphase Angebotsfrist erfüllt. 9.2 Für den Fall, dass eine der auflösenden Bedingungen eingetreten ist, wird die Vermittlerin den Anleger hierüber unverzüglich per E-Mail informieren. Sofern in diesen Fällen der Anlagebetrag dem Treuhandkonto bereits gutgeschrieben und auf diesem belassen wurde, wird der Zahlungstreuhänder dem Anleger unverzüglich unver- züglich den Anlagebetrag in voller Höhe erstatten. Eine Verzinsung des Darlehens inklusive Bereitstellungsprovision Bereitstellungs- provision findet in diesem Fall nicht statt.

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Samples: Darlehensvertrag

Auflösende Bedingungen. 9.1 8.1 Dieser Nachrangdarlehensvertrag mit qualifiziertem Rangrücktritt wird auflösend bedingt ge- schlossen geschlossen für die nachfolgenden Fälle: a. der Anleger hat den Darlehensvertrag mit der Darlehensnehmerin wirksam widerrufen; b. der Darlehensnehmerin hat 1. dem Darlehensnehmer sind bereits Angebote auf Darlehensgewährung angenommenAnnahmen zugegangen, die sich insgesamt auf einen Darlehensbetrag Nachrangdarlehensbetrag in Höhe des beabsichtigten Zielbetrages maximalen Darlehensbetrags belaufen; oder 2. der Investor hat den Nachrangdarlehensvertrag mit dem Darlehensnehmer wirksam widerrufen; c. 3. der Anleger Investor hat nicht bis zum zehnten fünften Werktag nach Vertragsschluss („Zahlungsfrist“) den vereinbarten Anlagebetrag auf das Nachrangdarlehensbetrag dem Treuhandkonto der Zahlungsdienstleisterin des Zahlungsabwicklers vollständig überwiesen gutgeschrieben und dort belassen;; oder d. 4. die Auszahlungsvoraussetzungen werden gemäß sind nach Feststellung der Vermittlerin des Anbieters nicht bis spä- testens sechs Wochen nach Ende der Angebotsphase zum 19.12.2018 erfüllt. 9.2 8.2 Für den Fall, dass eine der auflösenden Bedingungen eingetreten ist, wird die Vermittlerin Zinsbaustein GmbH als Bevollmächtigte des Darlehensnehmers, den Anleger Investor hierüber unverzüglich per E-Mail informieren. Sofern ; sofern in diesen Fällen der Anlagebetrag Nachrangdarlehensbetrag dem Treuhandkonto bereits gutgeschrieben und auf diesem belassen wurde, wird der Zahlungstreuhänder Treuhänder dem Anleger Investor unverzüglich den Anlagebetrag das Nachrangdarlehen in voller Höhe erstatten. Eine Verzinsung des Darlehens inklusive Bereitstellungsprovision Nachrangdarlehens findet in diesem Fall nicht statt. 8.3 Unbeschadet der vorstehenden Regelung schuldet der Darlehensnehmer dem Investor die Bereitstellungsgebühr, wenn der Darlehensvertrag aufgrund Ziffer 8.1 Nr. 4 aufgelöst wird (Nichterfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen).

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Samples: Darlehensvertrag

Auflösende Bedingungen. 9.1 8.1 Dieser Nachrangdarlehensvertrag mit qualifiziertem Rangrücktritt wird auflösend bedingt ge- schlossen geschlossen für die nachfolgenden Fälle: a. der Anleger hat den Darlehensvertrag mit der Darlehensnehmerin wirksam widerrufen; b. der Darlehensnehmerin hat 1. dem Darlehensnehmer sind bereits Angebote auf Darlehensgewährung angenommenAnnahmen zugegangen, die sich insgesamt auf einen Darlehensbetrag Nachrangdarlehensbetrag in Höhe des beabsichtigten Zielbetrages maximalen Darlehensbetrags belaufen;; oder c. 2. der Anleger Investor hat den Nachrangdarlehensvertrag mit dem Darlehensnehmer wirksam widerrufen; oder 3. der Investor hat nicht bis zum zehnten fünften Werktag nach Vertragsschluss („Zahlungsfrist“) den vereinbarten Anlagebetrag auf das Nachrangdarlehensbetrag dem Treuhandkonto der Zahlungsdienstleisterin des Zahlungsabwicklers vollständig überwiesen gutgeschrieben und dort belassen;; oder d. 4. die Auszahlungsvoraussetzungen werden gemäß in Ziffer 7.3.1 bis 7.3.7 sind nach Feststellung der Vermittlerin des Anbieters nicht bis spä- testens sechs Wochen zum 30.06.2019 erfüllt; oder 5. die Auszahlungsvoraussetzung in Ziffer 7.3.8 („Baugenehmigung“) ist nach Ende der Angebotsphase Feststellung des Anbieters nicht bis zum 30.06.2019 erfüllt; oder 6. es wurden nicht mindestens EUR 1.500.000 durch den Anbieter eingeworben. 9.2 8.2 Für den Fall, dass eine der auflösenden Bedingungen eingetreten ist, wird die Vermittlerin Zinsbaustein GmbH als Bevollmächtigte des Darlehensnehmers, den Anleger Investor hierüber unverzüglich per E-Mail informieren. Sofern ; sofern in diesen Fällen der Anlagebetrag Nachrangdarlehensbetrag dem Treuhandkonto bereits gutgeschrieben und auf diesem belassen wurde, wird der Zahlungstreuhänder Treuhänder dem Anleger Investor unverzüglich den Anlagebetrag das Nachrangdarlehen in voller Höhe erstatten. Eine Verzinsung des Darlehens inklusive Bereitstellungsprovision Nachrangdarlehens findet in diesem Fall nicht statt. 8.3 Unbeschadet der vorstehenden Regelung schuldet der Darlehensnehmer dem Investor die Bereitstellungsgebühr, wenn der Darlehensvertrag aufgrund Ziffer 8.1 Nr. 4 aufgelöst wird (Nichterfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen 7.3.1 bis 7.3.7). 8.4 Sofern der Darlehensvertrag aufgrund Ziffer 8.1 Nr. 5 aufgelöst wird (Nichterfüllung der Auszahlungsvoraussetzung 7.3.8 „Baugenehmigung“), erhalten die Investoren eine gegenüber der Regelung in 3.2. reduzierte Bereitstellungsgebühr i.H.v. 0,5% p.a. für den Zeitraum der Einzahlung bis zur Rückzahlung des Darlehensbetrages.

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Samples: Darlehensvertrag