Aufnahme- und Ausschlusskriterien Musterklauseln

Aufnahme- und Ausschlusskriterien. Unter Beachtung des Grundsatzes der orts- und familiennahen Versorgung werden vorrangig im Gebiet des örtlichen Trägers...............................und in den angrenzenden Gebieten der örtlichen Xxxxxx...................................................... wohnende Menschen aufgenommen. Das Wunschrecht der Leistungsberechtigten Person nach § 104 SGB IX bleibt unberührt. Ggf. kann hier eine Regelung folgenden Inhalts aufgenommen werden: Nicht aufgenommen werden Personen, bei denen/die...................................................
Aufnahme- und Ausschlusskriterien. WfbM Tagesförderstätte
Aufnahme- und Ausschlusskriterien. Aufnahmen in die WfbM finden gemäß § 219 Abs. 2 i.V.m. § 220 SGB IX statt. Das Wunschrecht der leistungsberechtigten Person nach § 104 SGB IX bleibt unberührt.
Aufnahme- und Ausschlusskriterien. Die Aufnahme erfolgt in Umsetzung des Teilhabe-/ Gesamtplanes nach §§ 19, 121 SGB IX. Unter Beachtung des Grundsatzes der orts- und familiennahen Versorgung werden vorrangig im Gebiet des örtlichen Trägers und in den angrenzenden Gebieten der örtlichen Xxxxxx wohnende Menschen aufgenommen. Das Wunschrecht der leistungsberechtigten Person nach § 104 SGB IX bleibt unbe- rührt. Volljährige Menschen mit einer wesentlichen Körperbehinderung, darüber hinaus mit wesentlicher seelischer und/oder geistiger Behinderungen und/oder Sinnesbehinde- rung, werden nur dann aufgenommen, wenn die körperliche Behinderung im Vorder- grund steht. Ggf. kann hier eine Regelung folgenden Inhalts aufgenommen werden: Nicht aufgenommen werden Personen, bei denen/die..............................
Aufnahme- und Ausschlusskriterien. Die Aufnahme erfolgt in Umsetzung des Teilhabe-/ Gesamtplanes nach §§ 19, 121 SGB IX. Unter Beachtung des Grundsatzes der orts- und familiennahen Versorgung werden vorrangig im Gebiet des örtlichen Trägers und in den angrenzenden Gebieten der örtlichen Xxxxxx wohnende Menschen aufgenommen. Das Wunschrecht der leistungsberechtigten Person nach § 104 SGB IX bleibt unbe- rührt. Ggf. kann hier eine Regelung folgenden Inhalts aufgenommen werden: Nicht aufgenommen werden Personen, bei denen/die...................................................
Aufnahme- und Ausschlusskriterien. Die Aufnahme erfolgt in Umsetzung des Teilhabe-/ Gesamtplanes nach §§ 19, 121 SGB IX. Voraussetzung für die Aufnahme ist die Feststellung des Heilpädagogischen Förderbedarfes in einem Heilpädagogischen Kindergarten für Kinder mit einer Körperbehinderung durch den Xxxxxx der Eingliederungshilfe. Unter Beachtung des Grundsatzes der orts- und familiennahen Versorgung werden vorrangig im Gebiet des örtlichen Trägers wohnende Kinder aufgenommen. Das Wunschrecht des leistungsberechtigten Kindes nach § 104 SGB bleibt unberührt.
Aufnahme- und Ausschlusskriterien. Die Aufnahme erfolgt in Umsetzung des Teilhabe-/ Gesamtplanes nach §§ 19, 121 SGB IX. Voraussetzung für die Aufnahme ist die gemeinsame Feststellung des Förderbedarfes in einem Kindergarten für Kinder mit einer Hörbehinderung durch den Xxxxxx der Eingliederungshilfe und dem/der Vertragsarzt/-ärztin des Kindes, der/die es regelmäßig betreut. Unter Beachtung des Grundsatzes der orts- und familiennahen Versorgung werden vorrangig Kinder aufgenommen, die im Gebiet der folgenden örtlichen Xxxxxx ……………………………wohnende Kinder aufgenommen. Das Wunschrecht des leistungsberechtigten Kindes nach § 104 SGB IX bleibt unberührt.
Aufnahme- und Ausschlusskriterien. Die Aufnahme erfolgt in Umsetzung des Teilhabe-/ Gesamtplanes nach §§ 19, 121 SGB IX. Voraussetzung für die Aufnahme ist die gemeinsame Feststellung des Förderbedarfes in einem Sprachheilkindergarten durch den Xxxxxx der Eingliederungshilfe und dem/der Vertragsarzt/- ärztin des Kindes, der/die es regelmäßig betreut. Unter Beachtung des Grundsatzes der orts- und familiennahen Versorgung werden vorrangig im Gebiet des örtlichen Trägers wohnende Kinder aufgenommen. Das Wunschrecht der leistungsberechtigten Kinder nach § 104 SGB IX bleibt unberührt.
Aufnahme- und Ausschlusskriterien. Die Aufnahme erfolgt in Umsetzung des Teilhabe-/ Gesamtplanes nach §§ 19, 121 SGB IX. Unter Beachtung des Grundsatzes der orts- und familiennahen Versorgung werden vorran- gig im Gebiet des örtlichen Trägers. und in den angrenzenden Gebieten der örtlichen Xxxxxx wohnende Menschen aufgenommen. Das Wunschrecht der Kinder und Jugendlichen nach § 104 SGB IX bleibt unberührt. Minderjährige mit einer wesentlichen Körperbehinderung, darüber hinaus auch mit wesentli- xxxx xxxxxxxxxx und/oder geistigen Behinderungen und Sinnesbehinderungen, werden nur dann aufgenommen, wenn die körperliche Behinderung im Vordergrund steht.
Aufnahme- und Ausschlusskriterien. Die Aufnahme erfolgt in Umsetzung des Teilhabe-/ Gesamtplanes nach §§ 19, 121 SGB IX.