Aufnahme- und Ausschlusskriterien. WfbM Tagesförderstätte
Aufnahme- und Ausschlusskriterien. Unter Beachtung des Grundsatzes der orts- und familiennahen Versorgung werden vorrangig im Gebiet des örtlichen Trägers und in den angrenzenden Gebieten der örtlichen Xxxxxx wohnende Menschen aufgenommen. Das Wunschrecht der leistungsberechtigten Person nach § 104 SGB IX bleibt unbe- rührt. Ggf. kann hier eine Regelung folgenden Inhalts aufgenommen werden: Nicht aufgenommen werden Personen, bei denen/die.........................................
Aufnahme- und Ausschlusskriterien. Aufnahmen in die WfbM finden gemäß § 219 Abs. 2 i. V. m. § 220 SGB IX statt. Zum Einzugsgebiet gehören: Das Wunschrecht der leistungsberechtigten Person nach § 104 SGB IX bleibt unberührt.
Aufnahme- und Ausschlusskriterien. Die Aufnahme erfolgt in Umsetzung des Teilhabe-/ Gesamtplanes nach §§ 19, 121 SGB IX. Voraussetzung für die Aufnahme ist die gemeinsame Feststellung des Förderbedarfes in einem Sprachheilkindergarten durch den Xxxxxx der Eingliederungshilfe und dem/der Vertragsarzt/- ärztin des Kindes, der/die es regelmäßig betreut. Unter Beachtung des Grundsatzes der orts- und familiennahen Versorgung werden vorrangig im Gebiet des örtlichen Trägers wohnende Kinder aufgenommen. Das Wunschrecht der leistungsberechtigten Kinder nach § 104 SGB IX bleibt unberührt.
Aufnahme- und Ausschlusskriterien. In der Regel findet vor dem Eintritt eine Besichtigung statt. Zusätzlich können Abklärungen zu Hause oder im Spital erfolgen. Aufnahme finden Menschen prioritär im AHV-Alter und Menschen mit AHV-/IV-Status, mit körperlichen, psychischen und sozia- len Einschränkungen und/oder mit hoher Pflegeintensität. Wenn sich die Situation vom Bewohnenden dahingehend verändert, dass eine angemessene Pflege und Betreuung nicht mehr gewährleistet werden kann, hat das CADONAU das Recht diese intern, im Haus, zu verlegen. ⮚ Hohe Fremd- und/oder Selbstgefährdung ⮚ Nicht integrierbare Verhaltensweisen, stark enthemmtes Verhalten ⮚ Hohes Gewaltpotential ⮚ Hoher psychiatrischer Betreuungsbedarf ⮚ Schwere, akute Suchtproblematik ⮚ Intensiver medizinisch/pflegerischer Behandlungsbedarf oder nicht behandelbare Schmerzzustände
Aufnahme- und Ausschlusskriterien. Die Aufnahme erfolgt in Umsetzung des Teilhabe-/ Gesamtplanes nach §§ 19, 121 SGB IX. Unter Beachtung des Grundsatzes der orts- und familiennahen Versorgung werden vorrangig im Gebiet des örtlichen Trägers und in den angrenzenden Gebieten der örtlichen Xxxxxx wohnende Menschen aufgenommen. Das Wunschrecht der leistungsberechtigten Person nach § 104 SGB IX bleibt unbe- rührt. Volljährige Menschen mit einer wesentlichen Körperbehinderung, darüber hinaus mit wesentlicher seelischer und/oder geistiger Behinderungen und/oder Sinnesbehinde- rung, werden nur dann aufgenommen, wenn die körperliche Behinderung im Vorder- grund steht. Ggf. kann hier eine Regelung folgenden Inhalts aufgenommen werden: Nicht aufgenommen werden Personen, bei denen/die..............................
Aufnahme- und Ausschlusskriterien. Die Aufnahme erfolgt in Umsetzung des Teilhabe-/ Gesamtplanes nach §§ 19, 121 SGB IX. Unter Beachtung des Grundsatzes der orts- und familiennahen Versorgung werden vorrangig im Gebiet des örtlichen Trägers und in den angrenzenden Gebieten der örtlichen Xxxxxx wohnende Menschen aufgenommen. Das Wunschrecht der leistungsberechtigten Person nach § 104 SGB IX bleibt unbe- rührt. Ggf. kann hier eine Regelung folgenden Inhalts aufgenommen werden: Nicht aufgenommen werden Personen, bei denen/die...................................................
Aufnahme- und Ausschlusskriterien. Unter Beachtung des Grundsatzes der orts- und familiennahen Versorgung werden vorrangig im Gebiet des örtlichen Trägers und in den angrenzenden Gebieten der örtlichen Xxxxxx wohnende Menschen aufgenommen. Das Wunschrecht der leistungsberechtigten Person nach § 104 SGB IX bleibt unberührt. Ggf. kann hier eine Regelung folgenden Inhalts aufgenommen werden: Nicht aufgenommen werden Personen, bei denen eine geistige Behinderung oder eine Suchtkrankheit im Vordergrund stehen. In Einzelfällen können in Abstimmung mit dem zuständigen Leistungsträger auch leistungsberechtigte Personen aufgenommen werden, die die Voraussetzungen des Satzes 3 erfüllen.
Aufnahme- und Ausschlusskriterien. Die Aufnahme erfolgt in Umsetzung des Teilhabe-/ Gesamtplanes nach §§ 19, 121 SGB IX. Voraussetzung für die Aufnahme ist die Feststellung des Heilpädagogischen Förderbedarfes in einem Heilpädagogischen Kindergarten für Kinder mit einer Körperbehinderung durch den Xxxxxx der Eingliederungshilfe. Unter Beachtung des Grundsatzes der orts- und familiennahen Versorgung werden vorrangig im Gebiet des örtlichen Trägers wohnende Kinder aufgenommen. Das Wunschrecht des leistungsberechtigten Kindes nach § 104 SGB bleibt unberührt.
Aufnahme- und Ausschlusskriterien. Die Aufnahme erfolgt in Umsetzung des Teilhabe-/ Gesamtplanes nach §§ 19, 121 SGB IX. Unter Beachtung des Grundsatzes der orts- und familiennahen Versorgung werden vorran- gig im Gebiet des örtlichen Trägers. und in den angrenzenden Gebieten der örtlichen Xxxxxx wohnende Menschen aufgenommen. Das Wunschrecht der Kinder und Jugendlichen nach § 104 SGB IX bleibt unberührt. Minderjährige mit einer wesentlichen Körperbehinderung, darüber hinaus auch mit wesentli- xxxx xxxxxxxxxx und/oder geistigen Behinderungen und Sinnesbehinderungen, werden nur dann aufgenommen, wenn die körperliche Behinderung im Vordergrund steht.