Eintritt. Bei Eintritt sind verordnete Medikamente für mindesten 14 Tage mitzubringen und abzugeben. Allfällige Rezepte sind ebenfalls abzugeben.
Eintritt. Das Betreten ist kostenlos und auf eigene Gefahr gestattet. Kurzzeitige Sperrungen aufgrund höherer Gewalt oder Tierregulierungen sind möglich.
Eintritt. Der Eintritt des Kindes in die Kita erfolgt am Datum (Vertragsbeginn).
Eintritt. Der Eintritt für Besucher:innen beträgt 8 Euro, ermäßigt 5 Euro. Jeder Stand erhält pro Veranstaltung 4 Mitarbeiter:innen- Bändchen für kostenfreien Zugang.
Eintritt. Der Eintritt für Besucher:innen beträgt Vorverkauf 6 Euro, Abendkasse 7 Euro, für Kinder unter 14 Jahre ist der Eintritt frei. Jeder Stand erhält pro Veranstaltung 4 Mitarbeiter:innen-Bändchen für kostenfreien Zugang.
Eintritt. Der Eintritt zur OBA ist dank der Förderung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation kostenlos.
Eintritt. Beim Eintritt in das Heim ist die notwendige Kleider- und Wäscheausstattung sauber mit vollem Namen gezeichnet mitzubringen. Sollte dies nicht möglich sein, wird es vom Heim gegen Verrechnung ausgeführt.
Eintritt. Der Bewohner, resp. die Bewohnerin tritt aufgrund einer eigenen Entscheidung in die Wohnge- meinschaft „nieschberg, Wohnen mit Perspektive“ ein. Der Eintritt erfolgt im Die Vereinbarung kann jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist von beiden Parteien auf- gelöst werden.
Eintritt. Zum Vereinseintritt ist erforderlich: • Ausgefülltes Aufnahmeformular mit Foto • Zahlung einer einmaligen Aufnahmegebühr von € 80,00 (Fechten) • Zahlung einer einmaligen Aufnahmegebühr von € 55,00 bei Nachweis der Anfängerprüfung (Fechten) • Zahlung einer einmaligen Aufnahmegebühr von € 11,50 für die Gymnastikteilnehmer • Zahlung einer einmaligen Aufnahmegebühr von € 13,50 für das Eltern-Kind- und Kinderturnen • Bei Zweitmitgliedschaft (Fechten) Zahlung einer einmaligen Aufnahmegebühr von € 28,00 (mit Anfängerprüfung) / € 40,00 (ohne Anfängerprüfung)
Eintritt. 1 Der Eintritt in die Pensionskasse erfolgt mit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses.
2 Die Aktiv-Versicherten erhalten eine Eintrittsabrechnung, aus welcher der versi- cherte Lohn, die Beiträge, die anwartschaftlichen Rentenleistungen und der mögli- che Einkauf auf den Richtwert gemäss Tabelle III des Abschnitts «Versicherungs- technische Tabellen» ersichtlich sind.
3 Freizügigkeitsleistungen aus früheren Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtungen müssen an die Pensionskasse übertragen werden. Sie werden für den Einkauf auf den Richtwert verwendet und dem Altersguthaben gutgeschrieben.