Eintritt Musterklauseln
Eintritt. Zur Nutzung der Kletterwände sind ausschließlich Personen berechtigt, die − über eine sportkletterspezifische Ausbildung und Erfahrung verfügen, oder in Begleitung und unter verantwortlicher Anleitung einer solchen Person sind. − in der Kletterhalle Marswiese registriert sind und dabei die Geltung der AGB und der Hallenordnung akzeptieren. − vor der Nutzung den Eintritt laut gültigem Tarif entrichtet haben. Die aktuell gültigen Tarife sind der Homepage und dem Aushang in der Kletterhalle zu entnehmen. Wird nach Abschluss des Bezahlvorganges der Wunsch die Halle zu nutzen revidiert, so kann der Betrag für Eintritt und Verleihmaterial nur noch in Form einer Wertkarte gutgeschrieben werden. Die Eintrittskarten in die Kletterhalle Marswiese sind mit einem RFID-Chip ausgestattet, personalisiert und folglich nicht übertragbar. Missbrauch kann zu einem ersatzlosen Verfall selbiger sowie einem Aufenthaltsverbot in der Kletterhalle führen. Die Eintrittskarten werden beim Erstbesuch ausgestellt und verbleiben auch nach Ende der Hallennutzung beim Kunden. Die Eintrittskarten sind bei jedem Besuch der Kletterhalle mitzunehmen, da diese für die Öffnung der Drehsperren am Ein- und Ausgang erforderlich sind. Für die Eintrittskarte wird ein Pfand eingehoben, der bei Verlust der Karte verfällt. Um die Zuordenbarkeit der Eintrittskarten zu gewährleisten, wird bei der Ausstellung ein Foto der Karteninhaber*innen angefertigt. Die Speicherung der Bilder dient ausschließlich dem Zweck der Zutrittskontrolle.
Eintritt. Der Bewohner, resp. die Bewohnerin tritt aufgrund einer eigenen Entscheidung in die Wohnge- meinschaft „nieschberg, Wohnen mit Perspektive“ ein. Der Eintritt erfolgt im Die Vereinbarung kann jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist von beiden Parteien auf- gelöst werden.
Eintritt. Über den Zeitpunkt der Aufnahme von logopädischen Massnahmen entscheidet die Leitung des Logopädischen Dienstes Sissach nach Dringlichkeit der notwendigen Massnahmen.
Eintritt. Zum Vereinseintritt ist erforderlich: • Ausgefülltes Aufnahmeformular mit Foto • Zahlung einer einmaligen Aufnahmegebühr von € 80,00 (Fechten) • Zahlung einer einmaligen Aufnahmegebühr von € 55,00 bei Nachweis der Anfängerprüfung (Fechten) • Zahlung einer einmaligen Aufnahmegebühr von € 11,50 für die Gymnastikteilnehmer • Zahlung einer einmaligen Aufnahmegebühr von € 13,50 für das Eltern-Kind- und Kinderturnen • Bei Zweitmitgliedschaft (Fechten) Zahlung einer einmaligen Aufnahmegebühr von € 28,00 (mit Anfängerprüfung) / € 40,00 (ohne Anfängerprüfung)
Eintritt. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstands-Ausschuss aufgrund einer schriftlichen Beitrittserklärung. Rekursinstanz ist der Vorstand.
Eintritt. Sollte der Leasinggeber das im Rahmen-Leasingvertrag (dort unter Ziffer 2.6) vereinbarte Andienungsrecht für das Dienstrad eines Einzelabrufes Ihnen gegenüber ausüben, so sind Sie damit einverstanden, dass wir auf Ihr Anfordern hin in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Andienungsrecht eintreten.
Eintritt. Bei Eintritt sind verordnete Medikamente für mindesten 14 Tage mitzubringen und abzugeben. Allfällige Rezepte sind ebenfalls abzugeben.
Eintritt. Der Eintritt für Besucher:innen beträgt Vorverkauf 6 Euro, Abendkasse 7 Euro, für Kinder unter 14 Jahre ist der Eintritt frei. Jeder Stand erhält pro Veranstaltung 4 Mitarbeiter:innen-Bändchen für kostenfreien Zugang.
Eintritt. Der Eintritt des Kindes in die Kita erfolgt am Datum (Vertragsbeginn).
Eintritt. Beim Eintritt in das Heim ist die notwendige Kleider- und Wäscheausstattung sauber mit vollem Namen gezeichnet mitzubringen. Sollte dies nicht möglich sein, wird es vom Heim gegen Verrechnung ausgeführt.