Aufnahmebedingungen und gesetzlich vorgeschriebene Informationen. 3.1 Nachweis der Früherkennungsuntersuchung (Art. 9b Absatz 2 BayKiBiG) Der Nachweis der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung wurde vor- gelegt. Der Nachweis der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung wurde nicht vorgelegt. Es wurde auf die Verpflichtung der Personensorgeberechtigten zur Sicherung der Teilnahme des Kindes an den Früherkennungsuntersuchungen (Art. 14 Abs. 1 Gesundheits- dienst- und Verbraucherschutzgesetz) hingewiesen.
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Samples: Betreuungsvertrag, gummi-stiftung.de
Aufnahmebedingungen und gesetzlich vorgeschriebene Informationen. 3.1 Nachweis der Früherkennungsuntersuchung (Art. 9b 9a Absatz 2 BayKiBiG) Anlage 8 Der Nachweis der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung Früherkennungsunter- suchung wurde vor- gelegtvorgelegt. Der Nachweis der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung Früherkennungsunter- suchung wurde nicht vorgelegt. Es wurde auf die Verpflichtung der Personensorgeberechtigten Personen- sorgeberechtigten zur Sicherung der Teilnahme des Kindes an den Früherkennungsuntersuchungen Früher- kennungsuntersuchungen (Art. 14 Abs. Absatz 1 Gesundheits- dienst- Gesundheitsdienst- und VerbraucherschutzgesetzVerbrau- cherschutzgesetz) hingewiesen.
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Samples: www.kiga-hettstadt.de
Aufnahmebedingungen und gesetzlich vorgeschriebene Informationen. 3.1 Nachweis der Früherkennungsuntersuchung (Art. 9b Absatz 2 BayKiBiG) Der Nachweis der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung wurde vor- gelegtvorgelegt. Der Nachweis der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung wurde nicht vorgelegt. Es wurde auf die Verpflichtung der Personensorgeberechtigten zur Sicherung der Teilnahme des Kindes an den Früherkennungsuntersuchungen (Art. 14 Abs. 1 Gesundheits- dienst- und Verbraucherschutzgesetz) hingewiesen.
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Samples: www.kita-tulipan.de
Aufnahmebedingungen und gesetzlich vorgeschriebene Informationen. 3.1 Nachweis der Früherkennungsuntersuchung (ArtU1-U9) gemäß Art 9a Abs. 9b Absatz 2 BayKiBiG) BayKiBiG Der Nachweis der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung wurde vor- gelegtvorgelegt. Der Nachweis der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung wurde nicht vorgelegt. Es wurde auf die Verpflichtung der Personensorgeberechtigten zur Sicherung der Teilnahme des Kindes an den Früherkennungsuntersuchungen (Art. 14 Abs. 1 Gesundheits- dienst- Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz) hingewiesen.
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Samples: www.schwand-evangelisch.de
Aufnahmebedingungen und gesetzlich vorgeschriebene Informationen. 3.1 Nachweis der Früherkennungsuntersuchung (ArtU1-U9) gemäß Art 9b Abs. 9b Absatz 2 BayKiBiG) BayKiBiG Der Nachweis der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung wurde vor- gelegtvorgelegt. Der Nachweis der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung wurde nicht vorgelegt. Es wurde auf die Verpflichtung der Personensorgeberechtigten zur Sicherung der Teilnahme des Kindes an den Früherkennungsuntersuchungen (Art. 14 Abs. 1 Gesundheits- dienst- Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz) hingewiesen.
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Samples: jimdo-storage.global.ssl.fastly.net
Aufnahmebedingungen und gesetzlich vorgeschriebene Informationen. 3.1 Nachweis der Früherkennungsuntersuchung (Art. 9b Absatz 2 BayKiBiG) Der Nachweis der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung wurde vor- gelegtvorgelegt. Der Nachweis der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung wurde nicht vorgelegt. Es wurde auf die Verpflichtung der Personensorgeberechtigten zur Sicherung der Teilnahme des Kindes an den Früherkennungsuntersuchungen (Art. 14 Abs. 1 Gesundheits- dienst- Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz) hingewiesen.
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Samples: www.schule-heinersreuth.de