Aufrechnungsbefugnis des Geschäftspartners. Der Geschäftspartner kann gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, wenn seine Forde- rungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aufrechnungsbefugnis des Geschäftspartners. Der Geschäftspartner kann gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, wenn seine Forde- rungen Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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