Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes. a) Während der Kurzarbeit (Behaltepflicht) b) Nach der Kurzarbeit (Behaltefrist) c) Gemeinsame Bestimmungen d) Ab Beginn des Zeitraums, in dem Kurzarbeit stattfindet, ist in den von Kurzarbeit betroffenen Bereichen der Einsatz weiterer überlassener ArbeitnehmerInnen (Leihar- beitskräfte) oder die einschlägige Beschäftigung auf Grundlage eines Werkvertrages untersagt, es sei denn, es wird darüber das Einvernehmen mit dem zuständigen Be- triebsrat hergestellt. (Für Beschäftigerbetriebe:) Zahl der zum Zeitpunkt des Beginns der Kurzarbeit beschäftigten Leiharbeitskräfte: ..………………………………………………………………………………………………
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Samples: Kurzarbeitsvereinbarung
Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes. a) Während der Kurzarbeit (Behaltepflicht)):
b) Nach der Kurzarbeit (Behaltefrist)):
c) Gemeinsame Bestimmungen:
d) Ab Beginn des Zeitraums, in dem Kurzarbeit stattfindet, ist in den von Kurzarbeit betroffenen Bereichen der Einsatz weiterer überlassener ArbeitnehmerInnen (Leihar- beitskräfte) oder die einschlägige Beschäftigung auf Grundlage eines Werkvertrages untersagt, es sei denn, es wird darüber das Einvernehmen mit dem zuständigen Be- triebsrat hergestellt. (Für Beschäftigerbetriebe:) Zahl der zum Zeitpunkt des Beginns der Kurzarbeit beschäftigten Leiharbeitskräfte: ..………………………………………………………………………………………………
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Samples: Kurzarbeitsvereinbarung
Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes. a) Während der Kurzarbeit (Behaltepflicht)
b) Nach der Kurzarbeit (Behaltefrist)
c) Gemeinsame Bestimmungen
d) Ab Beginn des Zeitraums, in dem Kurzarbeit stattfindet, ist in den von Kurzarbeit betroffenen Bereichen der Einsatz weiterer überlassener ArbeitnehmerInnen (Leihar- beitskräfteLeih- arbeitskräfte) oder die einschlägige Beschäftigung auf Grundlage eines Werkvertrages Werk- vertrages untersagt, es sei denn, es wird darüber das Einvernehmen mit dem der zuständigen Be- triebsrat Gewerkschaft hergestellt. (Für Beschäftigerbetriebe:) Zahl der zum Zeitpunkt des Beginns der Kurzarbeit beschäftigten Leiharbeitskräfte: ..………………………………………………………………………………………………
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Samples: Sozialpartnervereinbarung
Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes. a) Während der Kurzarbeit (Behaltepflicht)
b) Nach der Kurzarbeit (Behaltefrist)
c) Gemeinsame Bestimmungen
d) Ab Beginn des Zeitraums, in dem Kurzarbeit stattfindet, ist in den von Kurzarbeit betroffenen Bereichen der Einsatz weiterer überlassener ArbeitnehmerInnen (Leihar- beitskräfteLeih- arbeitskräfte) oder die einschlägige Beschäftigung auf Grundlage eines Werkvertrages Werkvertra- ges untersagt, es sei denn, es wird darüber das Einvernehmen mit dem zuständigen Be- triebsrat Betriebsrat hergestellt. (Für Beschäftigerbetriebe:) Zahl der zum Zeitpunkt des Beginns der Kurzarbeit beschäftigten Leiharbeitskräfte: ..………………………………………………………………………………………………
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Samples: Sozialpartnervereinbarung