Aufstellungsvoraussetzungen. 1.5.16.1 Der Auftragnehmer hat Details für die vom Auftragge- ber zu schaffenden Installations- und Aufstellungsvoraussetzun- gen (Räumlichkeiten, Stromversorgung, Klimatisierung, Verka- belung, Bereitstellung von Servern, Systemsoftware, Daten- banksystemen und andere für eine reibungslose Installation und Inbetriebnahme notwendigen Vorbereitungen) sowie sonstige Mitwirkungspflichten rechtzeitig, spätestens aber sechs Wochen vor Lieferung bzw. Beginn einer Dienstleistung, schriftlich, elekt- ronisch oder per Fax bekannt zu geben. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit haftet der Auftragnehmer, der den Auftraggeber auch bei der Einrichtung der Räumlichkeiten beratend unterstüt- zen wird. 1.5.16.2 Die Verständigung hat in jedem Fall so rechtzeitig zu erfolgen, dass, eine allfällige Ausschreibung durchgeführt oder eine bereits laufende Ausschreibung berichtigt werden kann. 1.5.16.3 Der Auftragnehmer wird rechtzeitig die Räumlichkeiten begehen und als für die Aufstellung der Hardware geeignet ab- nehmen bzw. die vom Auftraggeber beigestellten IT- Komponenten begutachten und alle für eine reibungslose Instal- lation notwendigen Informationen sammeln. Findet er bei dieser Begehung und Begutachtung Mängel, wird er diese schriftlich, elektronisch oder per Fax zusammen mit einem Vorschlag zu ih- rer Behebung dem Auftraggeber melden. Nach einer etwaigen Mängelbehebung wird die Begehung und Begutachtung wieder- holt. Versäumt der Auftragnehmer die Begehung, gelten die Räumlichkeiten und IT-Komponenten als vom Auftragnehmer akzeptiert und etwaige Mängel gehen zu seinen Lasten.
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Samples: It Services Agreement
Aufstellungsvoraussetzungen. 1.5.16.1 2.5.16.1 Der Auftragnehmer hat Details für die vom Auftragge- ber zu schaffenden Installations- und Aufstellungsvoraussetzun- gen Aufstellungsvorausset- zungen (Räumlichkeiten, Stromversorgung, Klimatisierung, Verka- belungVer- kabelung, Bereitstellung von Servern, Systemsoftware, Daten- banksystemen und andere für eine reibungslose Installation und Inbetriebnahme notwendigen Vorbereitungen) sowie sonstige Mitwirkungspflichten rechtzeitig, spätestens aber sechs Wochen vor Lieferung bzw. bzw Beginn einer Dienstleistung, schriftlich, elekt- ronisch oder per Fax bekannt zu geben. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit haftet der Auftragnehmer, der den Auftraggeber auch bei der Einrichtung der Räumlichkeiten beratend unterstüt- zen unter- stützen wird.
1.5.16.2 Die 2.5.16.2 Für den Fall, dass für die Erbringung der erforderlichen Mitwirkungen des Auftraggebers zuvor eine Ausschreibung durchzuführen ist, oder eine bereits laufende Ausschreibung be- richtigt werden muss, hat die Verständigung hat in jedem Fall so rechtzeitig zu erfolgen, dass, dass eine allfällige Ausschreibung durchgeführt oder eine bereits laufende Ausschreibung berichtigt werden kann.
1.5.16.3 2.5.16.3 Der Auftragnehmer wird rechtzeitig die Räumlichkeiten begehen und als für die Aufstellung der Hardware geeignet ab- nehmen bzw. die vom Auftraggeber beigestellten IT- Komponenten begutachten und alle für eine reibungslose Instal- lation notwendigen Informationen sammeln. Findet er bei dieser Begehung und Begutachtung Mängel, wird er diese schriftlich, elektronisch oder per Fax zusammen mit einem Vorschlag zu ih- rer ihrer Behebung dem Auftraggeber melden. Nach einer etwaigen Mängelbehebung wird die Begehung und Begutachtung wieder- holt. Versäumt der Auftragnehmer die Begehung, gelten die Räumlichkeiten und IT-Komponenten als vom Auftragnehmer akzeptiert und etwaige Mängel gehen zu seinen Lasten.
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Samples: Vergabebedingungen Für It Leistungen
Aufstellungsvoraussetzungen. 1.5.16.1 Die:Der Auftragnehmer Auftragnehmer:in hat Details für die vom Auftragge- ber von der Auftraggeberin zu schaffenden Installations- Instal- lations- und Aufstellungsvoraussetzun- gen Aufstellungsvoraussetzungen (Räumlichkeiten, Stromversorgung, KlimatisierungKlimatisie- rung, Verka- belungVerkabelung, Bereitstellung von Servern, Systemsoftware, Daten- banksystemen Datenbanksystemen und andere für eine reibungslose Installation und Inbetriebnahme notwendigen VorbereitungenVorbereitun- gen) sowie sonstige Mitwirkungspflichten rechtzeitig, spätestens aber sechs Wochen vor Lieferung bzw. Beginn einer DienstleistungLieferung, schriftlich, elekt- ronisch oder per Fax schriftlich bekannt zu geben. Für die Richtigkeit Die:Der Auftragnehmer:in wird, sofern dies nach Art der Leistung erforderlich und Vollständigkeit haftet der Auftragnehmeraus- drücklich vereinbart ist, der den Auftraggeber auch bei der Einrichtung der Räumlichkeiten beratend unterstüt- zen wird.
1.5.16.2 Die Verständigung hat in jedem Fall so rechtzeitig zu erfolgen, dass, eine allfällige Ausschreibung durchgeführt oder eine bereits laufende Ausschreibung berichtigt werden kann.
1.5.16.3 Der Auftragnehmer wird rechtzeitig die Räumlichkeiten begehen und als für die Aufstellung der Hardware Leistungser- bringung geeignet ab- nehmen abnehmen bzw. die vom Auftraggeber von der Auftraggeberin beigestellten IT- Komponenten IT-Komponen- ten begutachten und alle für eine reibungslose Instal- lation Installation notwendigen Informationen sammeln. Findet sie:er bei dieser Begehung und Begutachtung dabei Mängel, wird sie:er diese schriftlich, elektronisch oder per Fax schriftlich zusammen mit einem Vorschlag Vor- schlag zu ih- rer ihrer Behebung dem Auftraggeber der Auftraggeberin melden. Nach einer etwaigen Mängelbehebung wird die Begehung und Begutachtung wieder- holtwiederholt. Versäumt die:der Auftragnehmer Auftragnehmer:in die BegehungBege- hung, gelten die Räumlichkeiten und IT-Komponenten als von der:vom Auftragnehmer Auftragnehmer:in akzeptiert und etwaige Mängel gehen zu ihren:seinen Lasten.
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Aufstellungsvoraussetzungen. 1.5.16.1 Der Auftragnehmer hat Details für die vom Auftragge- ber Auftraggeber zu schaffenden Installations- und Aufstellungsvoraussetzun- gen Aufstellungsvoraussetzungen (Räumlichkeiten, Stromversorgung, Klimatisierung, Verka- belungVerkabelung, Bereitstellung von Servern, Systemsoftware, Daten- banksystemen Datenbanksyste- men und andere für eine reibungslose Installation und Inbetriebnahme Inbetrieb- nahme notwendigen Vorbereitungen) sowie sonstige Mitwirkungspflichten Mitwir- kungspflichten rechtzeitig, spätestens aber sechs Wochen vor Lieferung bzw. Beginn einer Dienstleistung, schriftlich, elekt- ronisch elektro- nisch oder per Fax bekannt zu geben. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit Voll- ständigkeit haftet der Auftragnehmer, der den Auftraggeber auch bei der Einrichtung der Räumlichkeiten beratend unterstüt- zen unterstützen wird.
1.5.16.2 Die Verständigung hat in jedem Fall so rechtzeitig zu erfolgener- folgen, dass, eine allfällige Ausschreibung durchgeführt oder eine bereits laufende Ausschreibung berichtigt werden kann.
1.5.16.3 Der Auftragnehmer wird rechtzeitig die Räumlichkeiten begehen und als für die Aufstellung der Hardware geeignet ab- nehmen bzw. die vom Auftraggeber beigestellten IT- Komponenten IT-Komponen- ten begutachten und alle für eine reibungslose Instal- lation notwendigen Installation not- wendigen Informationen sammeln. Findet er bei dieser Begehung und Begutachtung Mängel, wird er diese schriftlich, elektronisch oder per Fax zusammen mit einem Vorschlag zu ih- rer ihrer Behebung dem Auftraggeber melden. Nach einer etwaigen Mängelbehebung Mängelbehe- bung wird die Begehung und Begutachtung wieder- holtwiederholt. Versäumt der Auftragnehmer die Begehung, gelten die Räumlichkeiten und IT-Komponenten als vom Auftragnehmer akzeptiert und etwaige Mängel gehen zu seinen Lasten.
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Samples: It Services Agreement