Common use of AUFTRAGGEBERDATEN UND PERSONENBEZOGENE DATEN; VERANTWORTLICHKEITEN UND PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS Clause in Contracts

AUFTRAGGEBERDATEN UND PERSONENBEZOGENE DATEN; VERANTWORTLICHKEITEN UND PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS. 4.1 Der Auftraggeber ist für den Inhalt der Auftraggeberdaten und deren Erfassung im Cloud Service verantwortlich. Nach Maßgabe des Abschnitts 11 gewährt der Auftraggeber SAP (sowie SAP SE, deren Verbundenen Unternehmen und Unterauftragnehmern) das nicht-ausschließliche Recht, Auftraggeberdaten ausschließlich und soweit erforderlich (i) zum Zweck der Erbringung des Cloud Service (einschließlich insbesondere der Erstellung von Backup-Kopien und der Durchführung von Penetrationstests) und des dazugehörigen Supports, sowie (ii) zur Überprüfung der Einhaltung der Regelungen des Abschnitts 2 durch den Auftraggeber zu verwenden. 4.2 Der Auftraggeber erhebt, aktualisiert und bearbeitet alle in den Auftraggeberdaten enthaltenen personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit dem jeweils anwendbaren Datenschutzrecht. 4.3 Der Auftraggeber unterhält angemessene Sicherheitsstandards für die Nutzung des Cloud Service durch die Autorisierten Nutzer. Der Auftraggeber wird ohne vorherige Zustimmung der SAP keine Penetration Tests im Cloud Service durchführen oder autorisieren. Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, die Eignung des Cloud Service für seine Geschäftsabläufe zu bewerten und alle anwendbaren rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Auftraggeberdaten und der Nutzung des Cloud Service einzuhalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Erbringung des Cloud Service und der Support und Consulting Leistungen durch SAP im erforderlichen Umfang unentgeltlich mitzuwirken, indem er insbesondere über Infrastruktur- und Telekommunikationseinrichtungen zum Zugriff auf den Cloud Service verfügt. SAP weist darauf hin, dass die Erbringung der Mitwirkungsleistungen Voraussetzung für die ordnungsgemäße Leistung der SAP ist. Der Auftraggeber trägt Nachteile und Mehrkosten aus der Verletzung seiner Pflichten. Ergänzend gilt Abschnitt 8. 4.4 Während der Laufzeit des Cloud Service hat der Auftraggeber jederzeit die Möglichkeit, auf die Auftraggeberdaten zuzugreifen, diese zu entnehmen und in einem Standardformat zu exportieren. Abruf und Export können technischen Beschränkungen und Voraussetzungen unterliegen (wie z. B. in der Dokumentation beschrieben). In diesem Fall werden sich SAP und Auftraggeber auf eine angemessene Methode zur Ermöglichung des Zugriffs des Auftraggebers auf die Auftraggeberdaten verständigen. Vor Vertragsende kann der Auftraggeber die jeweils verfügbaren Self-Service-Extraktions- Tools von SAP verwenden, um einen abschließenden Export der Auftraggeberdaten aus dem Cloud Service durchzuführen. Nach Vertragsende löscht oder überschreibt SAP die auf den zum Hosting des Cloud Service eingesetzten Servern verbliebenen Auftraggeberdaten, es sei denn, deren Aufbewahrung ist nach zwingendem Recht erforderlich. Die aufbewahrten Daten unterliegen den vereinbarten Vertraulichkeitsregeln.

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Samples: Cloud Services Agreement, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Cloud Services, Cloud Services Agreement

AUFTRAGGEBERDATEN UND PERSONENBEZOGENE DATEN; VERANTWORTLICHKEITEN UND PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS. 4.1 4.1. Der Auftraggeber ist für den Inhalt der die Auftraggeberdaten und deren Erfassung im Cloud Service verantwortlich. Nach Maßgabe des Abschnitts 11 gewährt der Auftraggeber SAP (sowie SAP SE, deren Verbundenen Unternehmen und Unterauftragnehmern) das ein nicht-ausschließliche Recht, Auftraggeberdaten ausschließlich und soweit erforderlich (i) zum Zweck der Erbringung und des Support des Cloud Service und im Übrigen gemäß der Vereinbarung (einschließlich insbesondere der Erstellung von Backup-Kopien und der Durchführung von Penetrationstests) zu nutzen und des dazugehörigen Supports, sowie (ii) zur Überprüfung der Einhaltung der Regelungen des Abschnitts 2 durch den Auftraggeber zu verwendenverarbeiten. 4.2 4.2. Der Auftraggeber erhebt, aktualisiert und bearbeitet alle in den Auftraggeberdaten enthaltenen personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit dem jeweils anwendbaren Datenschutzrecht. 4.3 4.3. Der Auftraggeber unterhält angemessene Sicherheitsstandards für die Nutzung des Cloud Service durch die Autorisierten Nutzer. Der Auftraggeber wird ohne vorherige Zustimmung der SAP keine Penetration Tests im Cloud Service durchführen oder autorisieren. Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, die Eignung des Cloud Service für seine Geschäftsabläufe zu bewerten und alle anwendbaren rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Auftraggeberdaten und der Nutzung des Cloud Service einzuhalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Erbringung des Cloud Service Service, der Supportleistungen und (wo vereinbart) der Support und Consulting Leistungen Professional Services durch SAP im erforderlichen Umfang unentgeltlich mitzuwirken, insbesondere indem er insbesondere über Infrastruktur- und Telekommunikationseinrichtungen zum Zugriff auf den Cloud Service verfügt. SAP weist darauf hin, dass die Erbringung der Mitwirkungsleistungen Voraussetzung für die ordnungsgemäße Leistung der SAP ist. Der Auftraggeber trägt Nachteile und Mehrkosten aus der Verletzung seiner Pflichten. Ergänzend gilt Abschnitt 8. 4.4 4.4. Während der Laufzeit des Cloud Service hat der Auftraggeber jederzeit die Möglichkeit, auf die Auftraggeberdaten zuzugreifen, diese zu entnehmen und in einem Standardformat zu exportieren. Falls Abruf und Export können technischen Beschränkungen und Voraussetzungen unterliegen (wie z. B. in der Dokumentation beschrieben). In diesem Fall werden , verständigen sich SAP und der Auftraggeber auf Anfrage auf eine angemessene Methode zur Ermöglichung des Zugriffs des Auftraggebers Methode, um dem Auftraggeber den Zugriff auf die und den Export von Auftraggeberdaten verständigenzu ermöglichen. Vor Vertragsende kann der Auftraggeber die jeweils verfügbaren Self-Service-Extraktions- Extraktions-Tools von SAP verwenden, um einen abschließenden Export der Auftraggeberdaten aus dem Cloud Service durchzuführen. Nach Vertragsende löscht oder überschreibt SAP die auf den zum Hosting des Cloud Service eingesetzten Servern verbliebenen Auftraggeberdaten, es sei denn, deren Aufbewahrung ist nach zwingendem Recht erforderlich. Die aufbewahrten Daten unterliegen den vereinbarten Vertraulichkeitsregeln.

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Samples: Cloud Services Agreement, Cloud Services Agreement, Cloud Services Agreement

AUFTRAGGEBERDATEN UND PERSONENBEZOGENE DATEN; VERANTWORTLICHKEITEN UND PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS. 4.1 Der Auftraggeber ist für den Inhalt der Auftraggeberdaten und deren Erfassung im Cloud Service verantwortlich. Nach Maßgabe Massgabe des Abschnitts 11 gewährt der Auftraggeber SAP (sowie SAP SE, deren Verbundenen Unternehmen und Unterauftragnehmern) das nicht-ausschließliche ausschliessliche Recht, Auftraggeberdaten ausschließlich ausschliesslich und soweit erforderlich (i) zum Zweck der Erbringung des Cloud Service (einschließlich einschliesslich insbesondere der Erstellung von Backup-Kopien und der Durchführung von Penetrationstests) und des dazugehörigen Supports, sowie (ii) zur Überprüfung der Einhaltung der Regelungen des Abschnitts 2 durch den Auftraggeber zu verwenden. 4.2 Der Auftraggeber erhebt, aktualisiert und bearbeitet alle in den Auftraggeberdaten enthaltenen personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit dem jeweils anwendbaren Datenschutzrecht. 4.3 Der Auftraggeber unterhält angemessene Sicherheitsstandards für die Nutzung des Cloud Service durch die Autorisierten Nutzer. Der Auftraggeber wird ohne vorherige Zustimmung der SAP keine Penetration Tests im Cloud Service durchführen oder autorisieren. Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, die Eignung des Cloud Service für seine Geschäftsabläufe zu bewerten und alle anwendbaren rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Auftraggeberdaten und der Nutzung des Cloud Service einzuhalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Erbringung des Cloud Service und der Support und Consulting Leistungen durch SAP im erforderlichen Umfang unentgeltlich mitzuwirken, indem er insbesondere über Infrastruktur- und Telekommunikationseinrichtungen zum Zugriff auf den Cloud Service verfügt. SAP weist darauf hin, dass die Erbringung der Mitwirkungsleistungen Voraussetzung für die ordnungsgemäße ordnungsgemässe Leistung der SAP ist. Der Auftraggeber trägt Nachteile und Mehrkosten aus der Verletzung seiner Pflichten. Ergänzend gilt Abschnitt 8. 4.4 Während der Laufzeit des Cloud Service hat der Auftraggeber jederzeit die Möglichkeit, auf die Auftraggeberdaten zuzugreifen, diese zu entnehmen und in einem Standardformat zu exportieren. Abruf und Export können technischen Beschränkungen und Voraussetzungen unterliegen (wie z. B. in der Dokumentation beschrieben). In diesem Fall werden sich SAP und Auftraggeber auf eine angemessene Methode zur Ermöglichung des Zugriffs des Auftraggebers auf die Auftraggeberdaten verständigen. Vor Vertragsende kann der Auftraggeber die jeweils verfügbaren Self-Service-Extraktions- Tools von SAP verwenden, um einen abschließenden abschliessenden Export der Auftraggeberdaten aus dem Cloud Service durchzuführen. Nach Vertragsende löscht oder überschreibt SAP die auf den zum Hosting des Cloud Service eingesetzten Servern verbliebenen Auftraggeberdaten, es sei denn, deren Aufbewahrung ist nach zwingendem Recht erforderlich. Die aufbewahrten Daten unterliegen den vereinbarten Vertraulichkeitsregeln.

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Samples: Cloud Services Agreement, Specific Terms for Sell Cloud (Indirect Sales Model)

AUFTRAGGEBERDATEN UND PERSONENBEZOGENE DATEN; VERANTWORTLICHKEITEN UND PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS. 4.1 Alle Rechte an und in Bezug auf die Auftraggeberdaten stehen grundsätzlich nur dem Auftraggeber zu. Der Auftraggeber ist für den Inhalt der Auftraggeberdaten und deren Erfassung im Cloud Service grundsätzlich selbst verantwortlich. . 4.2 Nach Maßgabe des dieses Abschnitts 11 4 gewährt der Auftraggeber SAP SD (sowie SAP SE, deren Verbundenen Unternehmen und Unterauftragnehmern) das nicht-ausschließliche Recht, Auftraggeberdaten ausschließlich und soweit erforderlich (i) erforderlich 4.2.1. zum Zweck der Erbringung des Cloud Service (einschließlich insbesondere der Erstellung von Backup-Kopien und der Durchführung von Penetrationstests) und des dazugehörigen Supports, sowie (ii) sowie 4.2.2. zur Überprüfung der Einhaltung der Regelungen des Abschnitts 2 durch den Auftraggeber zu verwenden. 4.2 4.3 Der Auftraggeber erhebt, aktualisiert und bearbeitet alle in den Auftraggeberdaten enthaltenen personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit dem jeweils anwendbaren Datenschutzrecht. 4.3 4.4 Der Auftraggeber unterhält angemessene Sicherheitsstandards für die Nutzung des Cloud Service durch die Autorisierten Nutzer. Der Auftraggeber wird ohne vorherige Zustimmung der SAP SD keine Penetration Tests im Cloud Service durchführen oder autorisieren. Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, die Eignung des Cloud Service für seine Geschäftsabläufe zu bewerten und alle anwendbaren rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Auftraggeberdaten und der Nutzung des Cloud Service einzuhalten. einzuhalten sowie sicherheitskritische Anwendungsfälle im Vorfeld geeigneten Tests unterziehen. 4.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Erbringung des Cloud Service und der Support und Consulting Support-Leistungen durch SAP SD im erforderlichen Umfang unentgeltlich mitzuwirken, indem er insbesondere über Infrastruktur- und Telekommunikationseinrichtungen zum Zugriff auf den Cloud Service verfügt. SAP SD weist darauf hin, dass die Erbringung der Mitwirkungsleistungen Voraussetzung für die ordnungsgemäße Leistung der SAP SD ist. Der Auftraggeber trägt Nachteile und Mehrkosten aus der Verletzung seiner Pflichten. Ergänzend gilt Abschnitt 8. 4.4 4.6 Während der Laufzeit des Cloud Service hat der Auftraggeber jederzeit die Möglichkeit, auf die Auftraggeberdaten zuzugreifen, diese zu entnehmen und in einem Standardformat zu exportieren. Abruf und Export können technischen Beschränkungen und Voraussetzungen unterliegen (wie z. B. in der Dokumentation beschrieben). In diesem Fall werden sich SAP SD und Auftraggeber auf eine angemessene Methode zur Ermöglichung des Zugriffs des Auftraggebers auf die Auftraggeberdaten verständigen. Vor Vertragsende und für einen Zeitraum von 1 Monat danach kann der Auftraggeber die jeweils verfügbaren Self-Service-Extraktions- Tools von SAP im Cloud Service verwenden, um einen abschließenden Export der Auftraggeberdaten aus dem Cloud Service durchzuführen. Nach Vertragsende diesem Zeitraum löscht oder überschreibt SAP SD die auf den zum Hosting des Cloud Service eingesetzten Servern verbliebenen Auftraggeberdaten, es sei denn, deren Aufbewahrung ist nach zwingendem Recht erforderlich. Ein Export durch SD kann kostenpflichtig beauftragt werden. Die aufbewahrten Daten unterliegen den vereinbarten Vertraulichkeitsregeln.

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Cloud Services

AUFTRAGGEBERDATEN UND PERSONENBEZOGENE DATEN; VERANTWORTLICHKEITEN UND PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS. 4.1 4.1. Der Auftraggeber ist für den Inhalt der die Auftraggeberdaten und deren Erfassung im Cloud Service verantwortlich. Nach Maßgabe des Abschnitts 11 Error! Reference source not found. gewährt der Auftraggeber SAP (sowie SAP SE, deren Verbundenen Unternehmen und Unterauftragnehmern) das ein nicht-ausschließliche Recht, Auftraggeberdaten ausschließlich und soweit erforderlich (i) zum Zweck der Erbringung und des Support des Cloud Service und im Übrigen gemäß der Vereinbarung (einschließlich insbesondere der Erstellung von Backup-Kopien und der Durchführung von Penetrationstests) zu nutzen und des dazugehörigen Supports, sowie (ii) zur Überprüfung der Einhaltung der Regelungen des Abschnitts 2 durch den Auftraggeber zu verwendenverarbeiten. 4.2 4.2. Der Auftraggeber erhebt, aktualisiert und bearbeitet alle in den Auftraggeberdaten enthaltenen personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit dem jeweils anwendbaren Datenschutzrecht. 4.3 4.3. Der Auftraggeber unterhält angemessene Sicherheitsstandards für die Nutzung des Cloud Service durch die Autorisierten Nutzer. Der Auftraggeber wird ohne vorherige Zustimmung der SAP keine Penetration Tests im Cloud Service durchführen oder autorisieren. Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, die Eignung des Cloud Service für seine Geschäftsabläufe zu bewerten und alle anwendbaren rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Auftraggeberdaten und der Nutzung des Cloud Service einzuhalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Erbringung des Cloud Service Service, der Supportleistungen und (wo vereinbart) der Support und Consulting Leistungen Professional Services durch SAP im erforderlichen Umfang unentgeltlich mitzuwirken, insbesondere indem er insbesondere über Infrastruktur- und Telekommunikationseinrichtungen zum Zugriff auf den Cloud Service verfügt. SAP weist darauf hin, dass die Erbringung der Mitwirkungsleistungen Voraussetzung für die ordnungsgemäße Leistung der SAP ist. Der Auftraggeber trägt Nachteile und Mehrkosten aus der Verletzung seiner Pflichten. Ergänzend gilt Abschnitt 8. 4.4 4.4. Während der Laufzeit des Cloud Service hat der Auftraggeber jederzeit die Möglichkeit, auf die Auftraggeberdaten zuzugreifen, diese zu entnehmen und in einem Standardformat zu exportieren. Falls Abruf und Export können technischen Beschränkungen und Voraussetzungen unterliegen (wie z. B. in der Dokumentation beschrieben). In diesem Fall werden , verständigen sich SAP und der Auftraggeber auf Anfrage auf eine angemessene Methode zur Ermöglichung des Zugriffs des Auftraggebers Methode, um dem Auftraggeber den Zugriff auf die und den Export von Auftraggeberdaten verständigenzu ermöglichen. Vor Vertragsende kann der Auftraggeber die jeweils verfügbaren Self-Service-Extraktions- Extraktions-Tools von SAP verwenden, um einen abschließenden Export der Auftraggeberdaten aus dem Cloud Service durchzuführen. Nach Vertragsende löscht oder überschreibt SAP die auf den zum Hosting des Cloud Service eingesetzten Servern verbliebenen Auftraggeberdaten, es sei denn, deren Aufbewahrung ist nach zwingendem Recht erforderlich. Die aufbewahrten Daten unterliegen den vereinbarten Vertraulichkeitsregeln.

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Samples: Specific Terms for Sell Cloud (Indirect Sales Model)

AUFTRAGGEBERDATEN UND PERSONENBEZOGENE DATEN; VERANTWORTLICHKEITEN UND PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS. 4.1 5.1 Alle Rechte an und in Bezug auf die Auftraggeberdaten stehen grundsätzlich nur dem Auftraggeber zu. Der Auftraggeber ist für den Inhalt der Auftraggeberdaten und deren Erfassung im Cloud Service grundsätzlich selbst verantwortlich. . 5.2 Nach Maßgabe des dieses Abschnitts 11 5 gewährt der Auftraggeber SAP SD (sowie SAP SE, deren Verbundenen Unternehmen und Unterauftragnehmern) das nicht-ausschließliche Recht, Auftraggeberdaten ausschließlich und soweit erforderlich (i) erforderlich 5.2.1. zum Zweck der Erbringung des Cloud Service (einschließlich insbesondere der Erstellung von Backup-Kopien und der Durchführung von Penetrationstests) und des dazugehörigen Supports, sowie (ii) sowie 5.2.2. zur Überprüfung der Einhaltung der Regelungen des Abschnitts der Abschnitte 2 und/oder 3 durch den Auftraggeber zu verwenden. 4.2 5.3 Der Auftraggeber erhebt, aktualisiert und bearbeitet alle in den Auftraggeberdaten enthaltenen personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit dem jeweils anwendbaren Datenschutzrecht. 4.3 5.4 Der Auftraggeber unterhält angemessene Sicherheitsstandards für die Nutzung des Cloud Service durch die Autorisierten Nutzer. Der Auftraggeber wird ohne vorherige Zustimmung der SAP SD keine Penetration Tests im Cloud Service durchführen oder autorisieren. Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, die Eignung des Cloud Service für seine Geschäftsabläufe zu bewerten und alle anwendbaren rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Auftraggeberdaten und der Nutzung des Cloud Service einzuhalten. einzuhalten sowie sicherheitskritische Anwendungsfälle im Vorfeld geeigneten Tests unterziehen. 5.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Erbringung des Cloud Service und der Support und Consulting Support-Leistungen durch SAP SD im erforderlichen Umfang unentgeltlich mitzuwirken, indem er insbesondere über Infrastruktur- und Telekommunikationseinrichtungen zum Zugriff auf den Cloud Service verfügt. SAP SD weist darauf hin, dass die Erbringung der Mitwirkungsleistungen Voraussetzung für die ordnungsgemäße Leistung der SAP SD ist. Der Auftraggeber trägt Nachteile und Mehrkosten aus der Verletzung seiner Pflichten. Ergänzend gilt Abschnitt 8. 4.4 5.6 Während der Laufzeit des Cloud Service hat der Auftraggeber jederzeit die Möglichkeit, auf die Auftraggeberdaten zuzugreifen, diese zu entnehmen und in einem Standardformat zu exportieren. Abruf und Export können technischen Beschränkungen und Voraussetzungen unterliegen (wie z. B. in der Dokumentation beschrieben). In diesem Fall werden sich SAP SD und Auftraggeber auf eine angemessene Methode zur Ermöglichung des Zugriffs des Auftraggebers auf die Auftraggeberdaten verständigen. Vor Vertragsende und für einen Zeitraum von 1 Monat danach kann der Auftraggeber die jeweils verfügbaren Self-Service-Extraktions- Tools von SAP im Cloud Service verwenden, um einen abschließenden Export der Auftraggeberdaten aus dem Cloud Service durchzuführen. Nach Vertragsende diesem Zeitraum löscht oder überschreibt SAP SD die auf den zum Hosting des Cloud Service eingesetzten Servern verbliebenen Auftraggeberdaten, es sei denn, deren Aufbewahrung ist nach zwingendem Recht erforderlich. Ein Export durch SD kann kostenpflichtig beauftragt werden. Die aufbewahrten Daten unterliegen den vereinbarten Vertraulichkeitsregeln.

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Cloud Services