Common use of Auftragsarten Clause in Contracts

Auftragsarten. (1) Die Bank nimmt folgende auf Euro lautende Aufträge zur Abwicklung im SCL entge- gen: - Weisungen zur Weiterleitung von Beträgen aus SEPA-Überweisungsaufträgen, die das Einlagenkreditinstitut auf Grundlage des SEPA Credit Transfer Rulebook des EPC entgegengenommen hat, zur Ausführung im Inland und in die sonstigen Staaten und Gebiete des SEPA-Raums (SEPA-Überweisungen) und - Einzug von SEPA-Basislastschriften und SEPA-Firmenlastschriften, die das Einlagen- kreditinstitut auf Grundlage des SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook bzw. des SEPA Business to Business Direct Debit Scheme Rulebook des EPC (im Folgenden gemeinsam SEPA-Lastschriften) entgegengenommen hat, auf alle Orte des SEPA- Raums und - Einzug zur Verrechnung von Kartenzahlungen (im Folgenden: SCC-Karteneinzüge) auf alle Orte des SEPA-Raums. (2) Die Bank nimmt auch Rückrechnungen von SEPA-Lastschriften und SCC- Karteneinzügen zum Einzug herein, soweit sie nach den in Absatz 4 genannten Verfahrens- regeln vorgesehen sind. (3) Für den Einzug von SEPA-Lastschriften und SCC-Karteneinzügen gelten die Regelun- gen in Unterabschnitt B Nummer 6 bis 8 entsprechend. Die Bank veranlasst die Belastung des Gegenwertes von Lastschriftrückgaben bzw. Rückgaben von SCC-Karteneinzügen auf dem TARGET2-Unterkonto. (4) Unbeschadet der Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen gelten für SEPA- Überweisungen ergänzend die „Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank für die Ab- wicklung von SEPA-Überweisungen über den SEPA-Clearer des EMZ (Verfahrensregeln SEPA-Überweisung)“ und für den Einzug von SEPA-Lastschriften ergänzend die „Verfah- rensregeln der Deutschen Bundesbank für die Abwicklung von SEPA-Lastschriften über den SEPA-Clearer des EMZ (Verfahrensregeln SEPA-Lastschriften)“ (im Folgenden gemeinsam: SEPA-Verfahrensregeln) sowie für den Einzug von SCC-Karteneinzügen ergänzend die „Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank für die Abwicklung von SCC-Karteneinzügen über den SEPA-Clearer des EMZ (Verfahrensregeln SCC-Karteneinzüge)“.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auftragsarten. (1) Die Bank nimmt folgende auf Euro lautende Aufträge zur Abwicklung im SCL entge- gen: - Weisungen zur Weiterleitung von Beträgen aus SEPA-Überweisungsaufträgen, die das Einlagenkreditinstitut auf Grundlage des SEPA Credit Transfer Rulebook des EPC entgegengenommen hat, zur Ausführung im Inland und in die sonstigen Staaten und Gebiete des SEPA-Raums (SEPA-Überweisungen) und - Einzug von SEPA-Basislastschriften und SEPA-Firmenlastschriften, die das Einlagen- kreditinstitut auf Grundlage des SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook bzw. des SEPA Business to Business Direct Debit Scheme Rulebook des EPC (im Folgenden gemeinsam SEPA-Lastschriften) entgegengenommen hat, auf alle Orte des SEPA- Raums und - Einzug zur Verrechnung von Kartenzahlungen (im Folgenden: SCC-Karteneinzüge) auf alle Orte des SEPA-Raums. (2) Die Bank nimmt auch Rückrechnungen von SEPA-Lastschriften und SCC- Karteneinzügen SCC-Karteneinzü- gen zum Einzug herein, soweit sie nach den in Absatz 4 genannten Verfahrens- regeln vorgesehen Verfahrensregeln vorge- sehen sind. (3) Für den Einzug von SEPA-Lastschriften und SCC-Karteneinzügen gelten die Regelun- gen in Unterabschnitt B Nummer 6 bis 8 entsprechend. Die Bank veranlasst die Belastung des Gegenwertes von Lastschriftrückgaben bzw. Rückgaben von SCC-Karteneinzügen auf dem TARGET2-Unterkonto. (4) Unbeschadet der Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen gelten für SEPA- Überweisungen SEPA-Über- weisungen ergänzend die „Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank für die Ab- wicklung Abwicklung von SEPA-Überweisungen über den SEPA-Clearer des EMZ (Verfahrensregeln SEPA-ÜberweisungÜber- weisung)“ und für den Einzug von SEPA-Lastschriften ergänzend die „Verfah- rensregeln Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank für die Abwicklung von SEPA-Lastschriften über den SEPA-Clearer des EMZ (Verfahrensregeln SEPA-Lastschriften)“ (im Folgenden gemeinsam: SEPA-VerfahrensregelnVerfah- rensregeln) sowie für den Einzug von SCC-Karteneinzügen ergänzend die „Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank für die Abwicklung von SCC-Karteneinzügen über den SEPA-SEPA- Clearer des EMZ (Verfahrensregeln SCC-Karteneinzüge)“.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auftragsarten. (1) Die Bank nimmt folgende auf Euro lautende Aufträge zur Abwicklung im SCL entge- gen: - Weisungen zur Weiterleitung von Beträgen aus SEPA-Überweisungsaufträgen, die das Einlagenkreditinstitut auf Grundlage des SEPA Credit Transfer Rulebook des EPC Eu- ropean Payments Council (EPC) entgegengenommen hat, zur Ausführung im Inland und in die sonstigen Staaten und Gebiete des SEPA-Raums (SEPA-Überweisungen) und - Einzug von SEPA-Basislastschriften und SEPA-Firmenlastschriften, die das Einlagen- kreditinstitut auf Grundlage des SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook bzw. des SEPA Business to Business Direct Debit Scheme Rulebook des EPC (im Folgenden gemeinsam SEPA-Lastschriften) entgegengenommen hat, auf alle Orte des SEPA- Raums und - Einzug zur Verrechnung von Kartenzahlungen (im Folgenden: SCC-Karteneinzüge) auf alle Orte des SEPA-Raums. (2) Die Bank nimmt auch Rückrechnungen von SEPA-Lastschriften und SCC- Karteneinzügen zum Einzug herein, soweit sie nach den in Absatz 4 genannten Verfahrens- regeln vorgesehen sind. (3) Für den Einzug von SEPA-Lastschriften und SCC-Karteneinzügen gelten die Regelun- gen zu Lastschriften in Unterabschnitt B Nummer 6 bis 8 9 entsprechend. Die Bank veranlasst die Belastung des Gegenwertes von Lastschriftrückgaben bzw. Rückgaben von SCC-Karteneinzügen auf dem TARGET2-Unterkonto. (4) Unbeschadet der Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen gelten für SEPA- Überweisungen ergänzend die „Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank für die Ab- wicklung von SEPA-Überweisungen über den SEPA-Clearer des EMZ (Verfahrensregeln SEPA-Überweisung)“ und für den Einzug von SEPA-Lastschriften ergänzend die „Verfah- rensregeln der Deutschen Bundesbank für die Abwicklung von SEPA-Lastschriften über den SEPA-Clearer des EMZ (Verfahrensregeln SEPA-Lastschriften)“ (im Folgenden gemeinsam: SEPA-Verfahrensregeln) sowie für den Einzug von SCC-Karteneinzügen ergänzend die „Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank für die Abwicklung von SCC-Karteneinzügen über den SEPA-Clearer des EMZ (Verfahrensregeln SCC-Karteneinzüge)“.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auftragsarten. (1) Die Bank nimmt folgende auf Euro lautende Aufträge zur Abwicklung im SCL EMZ entge- gen: - Einzug von Zahlungsvorgängen aus dem beleglosen Scheckeinzug (BSE) und dem imagegestützten Scheckeinzug (ISE) auf alle Orte des Bundesgebiets - Einzug von Einzugsermächtigungslastschriften auf alle Orte des Bundesgebiets nach Maßgabe des Absatzes 2 - Weisungen zur Weiterleitung von Beträgen aus SEPA-Überweisungsaufträgen, die das Einlagenkreditinstitut auf Grundlage des SEPA Credit Transfer Rulebook des EPC entgegengenommen hat, zur Ausführung Überweisungsbeträgen im Inland und in die sonstigen Staaten und Gebiete (Prior3-Zahlungen) nach Maßgabe des SEPA-Raums (SEPA-Überweisungen) und - Einzug von SEPA-Basislastschriften und SEPA-Firmenlastschriften, die das Einlagen- kreditinstitut auf Grundlage des SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook bzw. des SEPA Business to Business Direct Debit Scheme Rulebook des EPC (im Folgenden gemeinsam SEPA-Lastschriften) entgegengenommen hat, auf alle Orte des SEPA- Raums und - Einzug zur Verrechnung von Kartenzahlungen (im Folgenden: SCC-Karteneinzüge) auf alle Orte des SEPA-RaumsAbsatzes 2. (2) Aufträge zum Einzug von Einzugsermächtigungslastschriften sowie Prior3-Zahlungen dürfen nur dann zur Abwicklung in den EMZ eingereicht werden, sofern es sich um Zah- lungen handelt, für die die Anforderungen der Verordnung (EU) Nummer 260/2012 des Euro- päischen Parlaments und des Rates vom 14. Xxxx 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nummer 924/2009 (sogenannte SEPA-VO) nicht gelten (z. B. Zahlungen, die an einer Verkaufsstelle mit Hilfe einer Zahlungskarte generiert wurden (Elektronisches Lastschriftverfahren), oder Verrechnungen aus Kartenzahlungen). (3) Die Bank nimmt auch Rückrechnungen von SEPA-Zahlungsvorgängen aus dem beleglosen und dem imagegestützten Scheckeinzug sowie von Lastschriften und SCC- Karteneinzügen zum Einzug herein, soweit sie nach den in Absatz 4 genannten Verfahrens- regeln Zahlungsverkehrsabkommen vorgesehen sind. . Zur Rückrechnung von Zah- lungsvorgängen aus dem imagegestützten Scheckeinzug sind nur die zugehörigen Verrech- nungsdatensätze, nicht aber die elektronischen Bilder der Schecks (3Scheckbilder) Für den Einzug von SEPA-Lastschriften und SCC-Karteneinzügen gelten die Regelun- gen in Unterabschnitt B Nummer 6 bis 8 entsprechend. Die Bank veranlasst die Belastung des Gegenwertes von Lastschriftrückgaben bzw. Rückgaben von SCC-Karteneinzügen auf dem TARGET2-Unterkontoeinzulie- fern. (4) Unbeschadet der Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen gelten für SEPA- Überweisungen ergänzend die „Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank für die Ab- wicklung zur Abwicklung von SEPADateien im DTA-Überweisungen über den SEPA-Clearer des EMZ Format per Datenfernübertragung (Verfahrensregeln SEPA-Überweisung)“ und für den Einzug von SEPA-Lastschriften ergänzend die „DFÜ) im Elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) (Verfah- rensregeln der Deutschen Bundesbank für die Abwicklung von SEPA-Lastschriften über den SEPA-Clearer des EMZ (Verfahrensregeln SEPA-Lastschriften)“ (im Folgenden gemeinsam: SEPA-Verfahrensregeln) sowie für den Einzug von SCC-Karteneinzügen ergänzend die „Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank für die Abwicklung von SCC-Karteneinzügen über den SEPA-Clearer des EMZ (Verfahrensregeln SCC-KarteneinzügeEMZ)“.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auftragsarten. (1) Die Bank nimmt folgende auf Euro lautende Aufträge zur Abwicklung im SCL entge- gen: - Weisungen zur Weiterleitung von Beträgen aus SEPA-Überweisungsaufträgen, die das Einlagenkreditinstitut auf Grundlage des SEPA Credit Transfer Rulebook des EPC entgegengenommen hat, zur Ausführung im Inland und in die sonstigen Staaten und Gebiete des SEPA-Raums (SEPA-Überweisungen) und - Einzug von SEPA-Basislastschriften und SEPA-Firmenlastschriften, die das Einlagen- kreditinstitut auf Grundlage des SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook bzw. des SEPA Business to Business Direct Debit Scheme Rulebook des EPC (im Folgenden gemeinsam SEPA-Lastschriften) entgegengenommen hat, auf alle Orte des SEPA- Raums und - Einzug zur Verrechnung von Kartenzahlungen (im Folgenden: SCC-Karteneinzüge) auf alle Orte des SEPA-Raums. (2) Die Bank nimmt auch Rückrechnungen von SEPA-Lastschriften und SCC- Karteneinzügen SCC-Karteneinzü- gen zum Einzug herein, soweit sie nach den in Absatz 4 genannten Verfahrens- regeln vorgesehen Verfahrensregeln vorge- sehen sind. (3) Für den Einzug von SEPA-Lastschriften und SCC-Karteneinzügen gelten die Regelun- gen in Unterabschnitt B Nummer 6 bis 8 entsprechend. Die Bank veranlasst die Belastung des Gegenwertes von Lastschriftrückgaben bzw. Rückgaben von SCC-Karteneinzügen auf dem TARGET2RTGS-Unterkonto. (4) Unbeschadet der Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen gelten für SEPA- Überweisungen SEPA-Über- weisungen ergänzend die „Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank für die Ab- wicklung Abwicklung von SEPA-Überweisungen über den SEPA-Clearer des EMZ (Verfahrensregeln SEPA-ÜberweisungÜber- weisung)“ und für den Einzug von SEPA-Lastschriften ergänzend die „Verfah- rensregeln Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank für die Abwicklung von SEPA-Lastschriften über den SEPA-Clearer des EMZ (Verfahrensregeln SEPA-Lastschriften)“ (im Folgenden gemeinsam: SEPA-VerfahrensregelnVerfah- rensregeln) sowie für den Einzug von SCC-Karteneinzügen ergänzend die „Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank für die Abwicklung von SCC-Karteneinzügen über den SEPA-SEPA- Clearer des EMZ (Verfahrensregeln SCC-Karteneinzüge)“.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auftragsarten. (1) Die Bank nimmt folgende auf Euro lautende Aufträge zur Abwicklung im SCL entge- genentgegen: - Weisungen zur Weiterleitung von Beträgen aus SEPA-Überweisungsaufträgen, die das Einlagenkreditinstitut auf Grundlage des SEPA Credit Transfer Rulebook des EPC European Payments Council (EPC) entgegengenommen hat, zur Ausführung im Inland und in die sonstigen Staaten und Gebiete des SEPA-Raums (SEPA-ÜberweisungenÜber- weisungen) und - Einzug von SEPA-Basislastschriften und SEPA-Firmenlastschriften, die das Einlagen- kreditinstitut auf Grundlage des SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook bzw. des SEPA Business to Business Direct Debit Scheme Rulebook des EPC (im Folgenden gemeinsam SEPA-Lastschriften) entgegengenommen hat, auf alle Orte des SEPA- Raums und - Einzug zur Verrechnung von Kartenzahlungen (im Folgenden: SCC-Karteneinzüge) auf alle Orte des SEPA-Raums. (2) Die Bank nimmt auch Rückrechnungen von SEPA-Lastschriften und SCC- Karteneinzügen zum Einzug herein, soweit sie nach den in Absatz 4 1 genannten Verfahrens- regeln SEPA-Rulebooks vorgesehen sind. (3) Für den Einzug von SEPA-Lastschriften und SCC-Karteneinzügen gelten die Regelun- gen Regelungen zu Lastschriften in Unterabschnitt B Nummer 6 bis 8 9 entsprechend. Die Bank veranlasst die Belastung des Gegenwertes von Lastschriftrückgaben bzw. Rückgaben von SCC-Karteneinzügen auf dem TARGET2-Unterkonto. (4) Unbeschadet der Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen gelten für SEPA- Überweisungen ergänzend die „Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank für die Ab- wicklung von SEPA-Überweisungen über den SEPA-Clearer des EMZ (Verfahrensregeln SEPA-Überweisung)“ und für den Einzug von SEPA-Lastschriften ergänzend die „Verfah- rensregeln der Deutschen Bundesbank für die Abwicklung von SEPA-Lastschriften über den SEPA-Clearer des EMZ (Verfahrensregeln SEPA-Lastschriften)“ (im Folgenden gemeinsam: SEPA-Verfahrensregeln) sowie für den Einzug von SCC-Karteneinzügen ergänzend die „Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank für die Abwicklung von SCC-Karteneinzügen über den SEPA-Clearer des EMZ (Verfahrensregeln SCC-Karteneinzüge).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auftragsarten. (1) Die Bank nimmt folgende auf Euro lautende Aufträge zur Abwicklung im SCL entge- genEMZ entgegen: - Einzug von Zahlungsvorgängen aus dem beleglosen Scheckeinzug (BSE) und dem imagegestützten Scheckeinzug (ISE) auf alle Orte des Bundesgebiets - Einzug von Einzugsermächtigungslastschriften auf alle Orte des Bundesgebiets nach Maßgabe des Absatzes 2 - Weisungen zur Weiterleitung von Beträgen aus SEPA-Überweisungsaufträgen, die das Einlagenkreditinstitut auf Grundlage des SEPA Credit Transfer Rulebook des EPC entgegengenommen hat, zur Ausführung Überweisungsbeträgen im Inland und in die sonstigen Staaten und Gebiete (Prior3-Zahlungen) nach Maßgabe des SEPA-Raums (SEPA-Überweisungen) und - Einzug von SEPA-Basislastschriften und SEPA-Firmenlastschriften, die das Einlagen- kreditinstitut auf Grundlage des SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook bzw. des SEPA Business to Business Direct Debit Scheme Rulebook des EPC (im Folgenden gemeinsam SEPA-Lastschriften) entgegengenommen hat, auf alle Orte des SEPA- Raums und - Einzug zur Verrechnung von Kartenzahlungen (im Folgenden: SCC-Karteneinzüge) auf alle Orte des SEPA-RaumsAbsatzes 2. (2) Aufträge zum Einzug von Einzugsermächtigungslastschriften sowie Prior3-Zahlungen dürfen nur dann zur Abwicklung in den EMZ eingereicht werden, sofern es sich um Zah- lungen handelt, für die die Anforderungen der Verordnung (EU) Nummer 260/2012 des Euro- päischen Parlaments und des Rates vom 14. Xxxx 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nummer 924/2009 (sogenannte SEPA-VO) nicht gelten (z. B. Zahlungen, die an einer Verkaufsstelle mit Hilfe einer Zahlungskarte generiert wurden (Elektronisches Lastschriftverfahren), oder Verrechnungen aus Kartenzahlungen). (3) Die Bank nimmt auch Rückrechnungen von SEPA-Zahlungsvorgängen aus dem beleglosen und dem imagegestützten Scheckeinzug sowie von Lastschriften und SCC- Karteneinzügen zum Einzug herein, soweit sie nach den in Absatz 4 genannten Verfahrens- regeln Zahlungsverkehrsabkommen vorgesehen sind. . Zur Rückrechnung von Zah- lungsvorgängen aus dem imagegestützten Scheckeinzug sind nur die zugehörigen Verrech- nungsdatensätze, nicht aber die elektronischen Bilder der Schecks (3Scheckbilder) Für den Einzug von SEPA-Lastschriften und SCC-Karteneinzügen gelten die Regelun- gen in Unterabschnitt B Nummer 6 bis 8 entsprechend. Die Bank veranlasst die Belastung des Gegenwertes von Lastschriftrückgaben bzw. Rückgaben von SCC-Karteneinzügen auf dem TARGET2-Unterkontoeinzuliefern. (4) Unbeschadet der Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen gelten für SEPA- Überweisungen ergänzend die „Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank für die Ab- wicklung zur Abwicklung von SEPADateien im DTA-Überweisungen über den SEPA-Clearer des EMZ Format per Datenfernübertragung (Verfahrensregeln SEPA-Überweisung)“ und für den Einzug von SEPA-Lastschriften ergänzend die „DFÜ) im Elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) (Verfah- rensregeln der Deutschen Bundesbank für die Abwicklung von SEPA-Lastschriften über den SEPA-Clearer des EMZ (Verfahrensregeln SEPA-Lastschriften)“ (im Folgenden gemeinsam: SEPA-Verfahrensregeln) sowie für den Einzug von SCC-Karteneinzügen ergänzend die „Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank für die Abwicklung von SCC-Karteneinzügen über den SEPA-Clearer des EMZ (Verfahrensregeln SCC-KarteneinzügeEMZ)“.

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