HQLAx Segment Musterklauseln

HQLAx Segment. (1) Das HQLAx Segment ermöglicht es den Teilnehmern standardisierte Wertpapierdarlehen, die bilateral zwischen den Teilnehmern in ihrer zugrundeliegenden Wertpapierdarlehensvereinbarung abgeschlossen wurden, im Handelssystem der Eurex Repo gemäß den nachfolgenden Bedingungen auszuführen (jede dieser Wertpapierdarlehen, ein „HQLAx Geschäft“). (2) Bei einem HQLAx Geschäft ist die eine Partei (der “Darlehensgeber”) verpflichtet, bestimmte zugrundeliegende Finanzinstrumente, die einen definierten Korb an Wertpapieren enthalten sind („Loan Basket“) in einem festgelegten Wert an die andere Partei (den „Darlehensnehmer“) zu übertragen und der Darlehensnehmer ist gleichzeitig verpflichtet, bei Fälligkeit des Geschäfts einen gleichwertigen Loan Basket an den Darlehensgeber zurück zu übertragen. (3) Der Darlehensnehmer ist entsprechend verpflichtet, im Rahmen dieses HQLAx Geschäfts dem Darlehensgeber als Sicherheit bestimmte zugrundeliegende Finanzinstrumente, die einen definierten Korb an Wertpapieren enthalten sind („Collateral Basket“) in einem festgelegten Wert zu übertragen und der Darlehensgeber ist gleichzeitig verpflichtet, bei Fälligkeit des Geschäfts einen gleichwertigen Collateral Basket an den Darlehensnehmer zurück zu übertragen.
HQLAx Segment. Im HQLAx Segment stehen den Teilnehmer folgende Handelssystemfunktionalitäten zur Änderung / Modifikation von HQLAx Geschäften zur Verfügung: (1) Full Return/Full Re-Call (Closing) Full Return/Full Recall (Closing) ist eine Funktionalität, die den Teilnehmern eine einvernehmlich bzw. eine einseitige Beendigung eines Darlehens mit offener Laufzeit ermöglicht, nachdem ein solches Darlehen mit offener Laufzeit zustande gekommen ist. Zur einvernehmlichen Beendigung eines Darlehens mit offener Laufzeit kann ein Teilnehmer (Darlehensnehmer bzw. Darlehensgeber) mittels der Full Return/Full Recall (Closing) Funktionalität ein verbindliches Angebot zur vollständigen Rückgabe (im Fall des Darlehensnehmers) bzw. vollständigen Rücknahme (im Fall des Darlehensgebers) von gleichwertigen Finanzinstrumenten, die im Loan Basket bzw. Collateral Basket enthalten sind, abgeben. Der andere Teilnehmer (Darlehensgeber bzw. Darlehensnehmer) kann dieses Angebot entweder annehmen („Accept”), ignorieren oder zurückweisen („Reject”). Zur einseitigen Beendigung eines Darlehens mit offener Laufzeit kann ein Teilnehmer (Darlehensnehmer bzw. Darlehensgeber) mittels der Full Return/Full Recall (Closing) Funktionalität sein Recht zur vollständigen, aber nicht nur teilweisen Rückgabe (im Fall des Darlehensnehmers) bzw. vollständigen, aber nicht nur teilweisen Rückforderung (im Fall des Darlehensgebers) von gleichwertigen Finanzinstrumenten, die im Loan bzw. Collateral Basket enthalten sind, ausüben. Eine Annahme durch den anderen Teilnehmer ist nicht erforderlich, sofern die Abwicklung am ersten auf den Ausübungstag folgenden Handelstag (T+1) erfolgt. (2) Early Termination/Terminable on Demand Die Terminable on Demand (Closing) Funktion ermöglicht Teilnehmern an einem Darlehen mit fester Laufzeit eine einvernehmliche Beendigung dieser Transaktion nach deren Abschluss. Um eine einvernehmliche Beendigung eines Darlehens mit fester Laufzeit zu erwirken, kann ein Teilnehmer (Darlehensgeber bzw. Darlehensgeber) mittels der Terminable on Demand (Closing) Funktion der anderen Partei ein verbindliches Angebot zur vollständigen, aber nicht nur teilweisen Rückgabe (im Fall des Darlehensnehmers) bzw. vollständigen Rücknahme (im Fall des Darlehensgebers) von gleichwertigen Darlehenspapieren, die im relevanten Loan Basket bzw. Collateral Basket enthalten sind, abgeben. Der andere Teilnehmer (Darlehensgeber bzw. Darlehensnehmer) kann dieses Angebot entweder annehmen („Accept”), ignorieren oder zurückweis...
HQLAx Segment. In Ergänzung zu Ziffer 1.3.1 gilt, dass Wertpapierdarlehen die im HQLAx Segment ausgeführt werden („HQLAx Geschäfte“) und die auf der Basis eines englischem Recht unterliegenden „Global Master Securities Lending Agreement“ („GMSLA“) oder einer anderen dem Marktstandard entsprechenden Form der Wertpapierdarlehensvereinbarung bilateral zwischen den Teilnehmern abgeschlossen werden („Wertpapierdarlehensvereinbarung“), nicht anonym erfolgen. Ziffer 1.3.1 Abs. (3), (4) und

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