HQLAx Segment Musterklauseln

HQLAx Segment. Im HQLAx Segment stehen den Teilnehmer folgende Handelssystemfunktionalitäten zur Änderung / Modifikation von HQLAx Geschäften zur Verfügung: (1) Full Return/Full Re-Call (Closing) Full Return/Full Recall (Closing) ist eine Funktionalität, die den Teilnehmern eine einvernehmlich bzw. eine einseitige Beendigung eines Darlehens mit offener Laufzeit ermöglicht, nachdem ein solches Darlehen mit offener Laufzeit zustande gekommen ist. Zur einvernehmlichen Beendigung eines Darlehens mit offener Laufzeit kann ein Teilnehmer (Darlehensnehmer bzw. Darlehensgeber) mittels der Full Return/Full Recall (Closing) Funktionalität ein verbindliches Angebot zur vollständigen Rückgabe (im Fall des Darlehensnehmers) bzw. vollständigen Rücknahme (im Fall des Darlehensgebers) von gleichwertigen Finanzinstrumenten, die im Loan Basket bzw. Collateral Basket enthalten sind, abgeben. Der andere Teilnehmer (Darlehensgeber bzw. Darlehensnehmer) kann dieses Angebot entweder annehmen („Accept”), ignorieren oder zurückweisen („Reject”). Zur einseitigen Beendigung eines Darlehens mit offener Laufzeit kann ein Teilnehmer (Darlehensnehmer bzw. Darlehensgeber) mittels der Full Return/Full Recall (Closing) Funktionalität sein Recht zur vollständigen, aber nicht nur teilweisen Rückgabe (im Fall des Darlehensnehmers) bzw. vollständigen, aber nicht nur teilweisen Rückforderung (im Fall des Darlehensgebers) von gleichwertigen Finanzinstrumenten, die im Loan bzw. Collateral Basket enthalten sind, ausüben. Eine Annahme durch den anderen Teilnehmer ist nicht erforderlich, sofern die Abwicklung am ersten auf den Ausübungstag folgenden Handelstag (T+1) erfolgt. (2) Early Termination/Terminable on Demand Die Terminable on Demand (Closing) Funktion ermöglicht Teilnehmern an einem Darlehen mit fester Laufzeit eine einvernehmliche Beendigung dieser Transaktion nach deren Abschluss. Um eine einvernehmliche Beendigung eines Darlehens mit fester Laufzeit zu erwirken, kann ein Teilnehmer (Darlehensgeber bzw. Darlehensgeber) mittels der Terminable on Demand (Closing) Funktion der anderen Partei ein verbindliches Angebot zur vollständigen, aber nicht nur teilweisen Rückgabe (im Fall des Darlehensnehmers) bzw. vollständigen Rücknahme (im Fall des Darlehensgebers) von gleichwertigen Darlehenspapieren, die im relevanten Loan Basket bzw. Collateral Basket enthalten sind, abgeben. Der andere Teilnehmer (Darlehensgeber bzw. Darlehensnehmer) kann dieses Angebot entweder annehmen („Accept”), ignorieren oder zurückweis...
HQLAx Segment. In Ergänzung zu Ziffer 1.3.1 gilt, dass Wertpapierdarlehen die im HQLAx Segment ausgeführt werden („HQLAx Geschäfte“) und die auf der Basis eines englischem Recht unterliegenden „Global Master Securities Lending Agreement“ („GMSLA“) oder einer anderen dem Marktstandard entsprechenden Form der Wertpapierdarlehensvereinbarung bilateral zwischen den Teilnehmern abgeschlossen werden („Wertpapierdarlehensvereinbarung“), nicht anonym erfolgen. Ziffer 1.3.1 Abs. (3), (4) und
HQLAx Segment. (1) Das HQLAx Segment ermöglicht es den Teilnehmern standardisierte Wertpapierdarlehen, die bilateral zwischen den Teilnehmern in ihrer zugrundeliegenden Wertpapierdarlehensvereinbarung abgeschlossen wurden, im Handelssystem der Eurex Repo gemäß den nachfolgenden Bedingungen auszuführen (jede dieser Wertpapierdarlehen, ein „HQLAx Geschäft“). (2) Bei einem HQLAx Geschäft ist die eine Partei (der “Darlehensgeber”) verpflichtet, bestimmte zugrundeliegende Finanzinstrumente, die einen definierten Korb an Wertpapieren enthalten sind („Loan Basket“) in einem festgelegten Wert an die andere Partei (den „Darlehensnehmer“) zu übertragen und der Darlehensnehmer ist gleichzeitig verpflichtet, bei Fälligkeit des Geschäfts einen gleichwertigen Loan Basket an den Darlehensgeber zurück zu übertragen. (3) Der Darlehensnehmer ist entsprechend verpflichtet, im Rahmen dieses HQLAx Geschäfts dem Darlehensgeber als Sicherheit bestimmte zugrundeliegende Finanzinstrumente, die einen definierten Korb an Wertpapieren enthalten sind („Collateral Basket“) in einem festgelegten Wert zu übertragen und der Darlehensgeber ist gleichzeitig verpflichtet, bei Fälligkeit des Geschäfts einen gleichwertigen Collateral Basket an den Darlehensnehmer zurück zu übertragen.

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  • Profilbildung (Scoring) Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »logistische Regression« bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter xxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx erhältlich. 1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Cloud-Service 1.1. SAP Analytics Cloud ist in den folgenden Editionen verfügbar: SAP Analytics Cloud für Planung, Professional Edition; SAP Analytics Cloud für Planung, Standard Edition; und SAP Analytics Cloud für Business Intelligence. Die in jeder dieser Editionen sowie für bestimmte Rechenzentrumsstandorte enthaltenen Funktionen sind in der Funktionsumfangsbeschreibung in der Dokumentation beschrieben. Jede Edition muss gesondert in einer Order Form vereinbart werden. Für die Zwecke dieser Ergänzenden Bedingungen bezeichnet Cloud Service die Editionen, die in einer Order Form festgelegt sind. 1.2. Der Auftraggeber kann für SAP Analytics Cloud Vereinbarungen über private und öffentliche Test-Tenants (jeweils ein „Test-Tenant“) treffen. Test-Tenants dürfen nur für nicht produktive Tests und nicht mit personenbezogenen Daten genutzt werden. 1.3. SAP Analytics Cloud, Embedded Edition wird dem Auftraggeber gemäß dem Cloud-Enterprise-Agreement- Modell bereitgestellt, das einer separaten Vereinbarung und Vergütung unterliegt, und ist ein In Frage kommender Cloud Service. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, umfassen Verweise auf Cloud Services oder SAP Analytics Cloud in diesen Ergänzenden Bedingungen nicht SAP Analytics Cloud, Embedded Edition.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Brand Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

  • Service Level Agreement Das folgende Verfügbarkeits-Service-Level-Agreement („SLA“) wird von IBM, so wie im Berechtigungsnachweis angegeben, für den Cloud-Service bereitgestellt. Das SLA stellt keine Gewährleistung dar. Es wird nur Kunden zur Verfügung gestellt und gilt ausschließlich für Produktionsumgebungen.

  • Anhänge Die folgenden Anhänge sind Bestandteil dieser Anlage 3:

  • Inflationsrisiko Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für alle Vermögensgegenstände. Dies gilt auch für die im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände. Die Inflationsrate kann über dem Wertzuwachs des Fonds liegen.

  • Liquiditätsrisiko Für den OGAW dürfen auch Vermögensgegenstände erworben werden, die nicht an einer Börse zugelassen oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind. Der Erwerb derartiger Vermögensgegenstande ist mit der Gefahr verbunden, dass es insbesondere zu Problemen bei der Weiterveräusserung der Vermögensgegenstande an Dritte kommen kann. Bei Titeln kleinerer Gesellschaften (Nebenwerte) besteht das Risiko, dass der Markt phasenweise nicht liquid ist. Dies kann zur Folge haben, dass Titel nicht zum gewünschten Zeitpunkt und/oder nicht in der gewünschten Menge und/oder nicht zum erhofften Preis gehandelt werden können.

  • Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS 3.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Bilanzkreisabrechnung mitzuwirken nach Maßgabe der Festlegung BK6-07-002 (MaBiS) der Bundesnetzagentur, den zur weiteren Ausgestaltung verbändeübergreifend und unter Begleitung durch die Bundesnetzagentur erarbeiteten Spezifikationen in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröffentlichten Mitteilungen. 3.2. Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Daten gilt insbesondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die Anlass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermittlung einer veränderten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die jeweils andere Vertragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergreifen.