Common use of Auftragsarten Clause in Contracts

Auftragsarten. (1) Die Bank nimmt auf Euro lautende Aufträge zum Einzug von Zahlungsvorgängen aus dem beleglosen Scheckeinzug (BSE) bzw. dem imagegestützten Scheckeinzug (ISE) auf alle Orte des Bundesgebiets zur Abwicklung im Scheckabwicklungsdienst des EMZ entge- gen. (2) Die Bank nimmt auch Rückrechnungen von Zahlungsvorgängen aus dem beleglosen bzw. dem imagegestützten Scheckeinzug zum Einzug herein, soweit sie nach den Zahlungs- verkehrsabkommen vorgesehen sind. Zur Rückrechnung von Zahlungsvorgängen aus dem imagegestützten Scheckeinzug sind nur die zugehörigen Verrechnungsdatensätze, nicht aber die elektronischen Bilder der Schecks (Scheckbilder) einzuliefern. (3) Unbeschadet der Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend die „Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank für die Abwicklung von Scheckzahlungen über den EMZ (Verfahrensregeln Scheck)“. (4) Vom Einzug ausgeschlossen sind Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen oder dem imagegestützten Scheckeinzug, denen Schecks zu Grunde liegen, - die den Vermerk „Nur zur Verrechnung“ mit einem Zusatz wie „Nur zur Verrechnung mit (folgt Firma)“ tragen, auch wenn der Zusatz gestrichen ist, - deren Übertragung vom Aussteller durch die Worte „Nicht an Order“ oder durch einen gleichbedeutenden Zusatz untersagt ist, - die in der Codierzeile mit „BSE“ bzw. „ISE“ gekennzeichnet sind.

Appears in 20 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auftragsarten. (1) Die Bank nimmt folgende auf Euro lautende Aufträge zum zur Abwicklung im EMZ entgegen: - Weisungen zur Weiterleitung von Überweisungsbeträgen im Inland (Prior3- Zahlungen) - Einzug von Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsauftragslastschriften auf alle Orte des Bundesgebiets - Einzug von Zahlungsvorgängen aus dem beleglosen Scheckeinzug (BSE) bzw. und dem imagegestützten Scheckeinzug (ISE) auf alle Orte des Bundesgebiets zur Abwicklung im Scheckabwicklungsdienst des EMZ entge- genBundesgebiets. (2) Die Bank nimmt auch Rückrechnungen von Zahlungsvorgängen aus dem beleglosen bzw. und dem imagegestützten Scheckeinzug sowie von Lastschriften zum Einzug herein, soweit sie nach den Zahlungs- verkehrsabkommen Zahlungsverkehrsabkommen vorgesehen sind. Zur Rückrechnung von Zahlungsvorgängen Zah- lungsvorgängen aus dem imagegestützten Scheckeinzug sind nur die zugehörigen VerrechnungsdatensätzeVerrech- nungsdatensätze, nicht aber die elektronischen Bilder der Schecks (Scheckbilder) einzulieferneinzu- liefern. (3) Unbeschadet der Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend die „Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank für die zur Abwicklung von Scheckzahlungen über den EMZ Dateien im DTA-Format per Datenfernübertragung (DFÜ) im Elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) (Verfahrensregeln ScheckEMZ)“. (4) Vom Einzug ausgeschlossen sind Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen oder dem imagegestützten Scheckeinzug, denen Schecks zu Grunde liegen, - die den Vermerk „Nur zur Verrechnung“ mit einem Zusatz wie „Nur zur Verrechnung mit (folgt Firma)“ tragen, auch wenn der Zusatz gestrichen ist, - deren Übertragung vom Aussteller durch die Worte „Nicht an Order“ oder durch einen gleichbedeutenden Zusatz untersagt ist, - die in der Codierzeile mit „BSE“ bzw. „ISE“ gekennzeichnet sind.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen