Auftragsarten. 1 Im Staatsvertragsbereich findet diese Vereinbarung Anwendung auf die in den Staatsverträgen definierten Aufträge, insbesondere: a) Bauaufträge über die Durchführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten; b) Lieferaufträge über die Beschaffung beweglicher Güter, namentlich durch Kauf, Leasing, Miete, Pacht oder Mietkauf; c) Dienstleistungsaufträge. 2 Im von Staatsverträgen nicht erfassten Bereich findet diese Vereinbarung An- wendung auf alle Arten von öffentlichen Aufträgen.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen, Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen
Auftragsarten. 1 Im Staatsvertragsbereich findet diese Vereinbarung Anwendung auf die in den Staatsverträgen definierten Aufträge, insbesondere:
a) a. Bauaufträge über die Durchführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten;
b) b. Lieferaufträge über die Beschaffung beweglicher Güter, namentlich durch Kauf, Leasing, Miete, Pacht oder Mietkauf;
c) c. Dienstleistungsaufträge.
2 Im von Staatsverträgen nicht erfassten Bereich findet diese Vereinbarung An- wendung Anwen - dung auf alle Arten von öffentlichen Aufträgen.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen
Auftragsarten. 1 Im Staatsvertragsbereich findet diese Vereinbarung Anwendung auf die in den Staatsverträgen definierten Aufträge, insbesondere:
a) Bauaufträge über die Durchführung von Hoch- und TiefbauarbeitenTiefbauarbei- ten;
b) Lieferaufträge über die Beschaffung beweglicher Güter, namentlich nament- lich durch Kauf, Leasing, Miete, Pacht oder Mietkauf;
c) Dienstleistungsaufträge.
2 Im von Staatsverträgen nicht erfassten Bereich findet diese Vereinbarung An- wendung Vereinba- rung Anwendung auf alle Arten von öffentlichen Aufträgen.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen