Common use of Auftragsgegenstand/Auftragserteilung Clause in Contracts

Auftragsgegenstand/Auftragserteilung. 1.1 Creditreform erteilt Wirtschaftsinformationen über Firmen, Gewerbetreibende und Freiberufler. Ferner erteilt Creditreform Auskünfte über Privatpersonen. Soweit diese mit Hilfe der Datenbank der Creditreform Boniversum GmbH erteilt werden, gelten ergänzend die AGB der Creditreform Boniversum GmbH. 1.2 Eine Auskunftsanfrage gilt als Auftrag, in Form einer Wirtschaftsauskunft die Informationen zu liefern, die Creditreform durch die betriebsübliche Recherche als nach billigem Ermessen für die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich ermittelt hat. Creditreform bietet keine Gewähr für die Vollständigkeit der Informationen, insbesondere nicht für die Einsichtnahme in öffentliche Register. Es bedarf eines speziellen Auftrags, wenn besondere Fragen beantwortet werden sollen. 1.3 Online Auskünfte werden auf der Grundlage der in der Datenbank gespeicherten Informationen ohne weitere Überprüfung der Aktualität erteilt. Für die Nutzung der Online Datenbank gilt die gesondert vom Kunden zu unterzeichnende Online Nutzervereinbarung. Insbesondere trägt der Kunde die Verantwortung für die missbräuchliche Nutzung der Datenbank Kennungen durch Betriebsangehörige oder Dritte und dabei eventuell anfallende Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Werden Creditreform Tatsachen bekannt, die erkennen lassen, dass der Kunde die Daten nicht zu den gesetzlich zulässigen Zwecken verwendet oder in unzulässiger Weise nutzt, ist Creditreform berechtigt, den Kunden vom Abrufverfahren auszuschließen. Hat der Kunde Grund zu der Annahme, dass ein unbefugter Betriebsangehöriger oder ein unbefugter Dritter Zugang zu den Datenbank Kennungen erhalten hat, ist Creditreform unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. 1.4 Creditreform kann in Ausnahmefällen die Erteilung einer Auskunft ablehnen oder sich auf mündliche Berichterstattung beschränken. 1.5 Der Kunde verzichtet gegenüber Creditreform auf die Bekanntgabe der Informationsquellen.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auftragsgegenstand/Auftragserteilung. 1.1 1.1. Creditreform erteilt Wirtschaftsinformationen über Firmen, Gewerbetreibende und Freiberufler. Ferner erteilt Creditreform Auskünfte über Privatpersonen. Soweit diese mit Hilfe der Datenbank der Creditreform Boniversum GmbH erteilt werden, gelten ergänzend die AGB der Creditreform Boniversum GmbH. 1.2 1.2. Eine Auskunftsanfrage gilt als Auftrag, in Form einer Wirtschaftsauskunft die Informationen zu liefern, die Creditreform durch die betriebsübliche Recherche als nach billigem Ermessen für die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich ermittelt hat. Creditreform bietet keine Gewähr für die Vollständigkeit der Informationen, insbesondere nicht für die Einsichtnahme in öffentliche Register. Es bedarf eines speziellen Auftrags, wenn besondere Fragen beantwortet werden sollen. 1.3 Online 1.3. Online-Auskünfte und telefonische Auskünfte werden auf der Grundlage der in der Datenbank gespeicherten Informationen ohne weitere Überprüfung der Aktualität erteilt. Für die Nutzung der Online Online-Datenbank gilt die gesondert vom Kunden zu unterzeichnende Online Online-Nutzervereinbarung. Insbesondere trägt der Kunde die Verantwortung für die missbräuchliche Nutzung der Datenbank Datenbank-Kennungen durch Betriebsangehörige oder Dritte und dabei eventuell anfallende Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Werden Creditreform Tatsachen bekannt, die erkennen lassen, dass der Kunde die Daten nicht zu den gesetzlich zulässigen Zwecken verwendet oder in unzulässiger Weise nutzt, ist Creditreform berechtigt, den Kunden vom Abrufverfahren auszuschließen. Hat der Kunde Grund zu der Annahme, dass ein unbefugter Betriebsangehöriger oder ein unbefugter Dritter Zugang zu den Datenbank Datenbank-Kennungen erhalten hat, ist Creditreform unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. 1.4 1.4. Creditreform kann in Ausnahmefällen die Erteilung einer Auskunft ablehnen oder sich auf mündliche Berichterstattung beschränken. 1.5 1.5. Der Kunde verzichtet gegenüber Creditreform auf die Bekanntgabe der Informationsquellen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auftragsgegenstand/Auftragserteilung. 1.1 Creditreform erteilt Wirtschaftsinformationen über Firmen, Gewerbetreibende und Freiberufler. Ferner erteilt Creditreform Auskünfte über Privatpersonen. Soweit diese mit Hilfe der Datenbank der Creditreform Boniversum GmbH erteilt werden, gelten ergänzend die AGB der Creditreform Boniversum GmbH. 1.2 Eine Auskunftsanfrage gilt als Auftrag, in Form einer Wirtschaftsauskunft die Informationen zu liefern, die Creditreform durch die betriebsübliche Recherche als nach billigem Ermessen für die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich ermittelt hat. Creditreform bietet keine Gewähr für die Vollständigkeit der Informationen, insbesondere nicht für die Einsichtnahme in öffentliche Register. Es bedarf eines speziellen Auftrags, wenn besondere Fragen beantwortet werden sollen. 1.3 Online Auskünfte und telefonische Auskünfte werden auf der Grundlage der in der Datenbank gespeicherten Informationen ohne weitere Überprüfung der Aktualität erteilt. Für die Nutzung der Online Datenbank gilt die gesondert vom Kunden zu unterzeichnende Online Nutzervereinbarung. Insbesondere trägt der Kunde die Verantwortung für die missbräuchliche Nutzung der Datenbank Kennungen durch Betriebsangehörige oder Dritte und dabei eventuell anfallende Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Werden Creditreform Tatsachen bekannt, die erkennen lassen, dass der Kunde die Daten nicht zu den gesetzlich zulässigen Zwecken verwendet oder in unzulässiger Weise nutzt, ist Creditreform berechtigt, den Kunden vom Abrufverfahren auszuschließen. Hat der Kunde Grund zu der Annahme, dass ein unbefugter Betriebsangehöriger oder ein unbefugter Dritter Zugang zu den Datenbank Kennungen erhalten hat, ist Creditreform unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. 1.4 Creditreform kann in Ausnahmefällen die Erteilung einer Auskunft ablehnen oder sich auf mündliche Berichterstattung beschränken. 1.5 Der Kunde verzichtet gegenüber Creditreform auf die Bekanntgabe der Informationsquellen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auftragsgegenstand/Auftragserteilung. 1.1 Creditreform erteilt Wirtschaftsinformationen über Firmen, Gewerbetreibende und Freiberufler. Ferner erteilt Creditreform Auskünfte über Privatpersonen. Soweit diese mit Hilfe der Datenbank der Creditreform Boniversum GmbH erteilt werden, gelten ergänzend die AGB der Creditreform Boniversum GmbH. 1.2 Eine Auskunftsanfrage gilt als Auftrag, in Form einer Wirtschaftsauskunft die Informationen zu liefern, die Creditreform durch die betriebsübliche betriebs- übliche Recherche als nach billigem Ermessen für die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich ermittelt hat. Creditreform bietet keine Gewähr für die Vollständigkeit der Informationen, insbesondere nicht für die Einsichtnahme in öffentliche Register. Es bedarf eines speziellen Auftrags, wenn besondere Fragen beantwortet werden sollen. 1.3 Online Online-Auskünfte werden auf der Grundlage der in der Datenbank gespeicherten Informationen ohne weitere Überprüfung der Aktualität erteilt. Für die Nutzung der Online Datenbank gilt die gesondert vom Kunden zu unterzeichnende Online Nutzervereinbarung. Insbesondere trägt der Kunde die Verantwortung für die missbräuchliche Nutzung der Datenbank Datenbank-Kennungen durch Betriebsangehörige oder Dritte und dabei eventuell anfallende Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Werden Creditreform Tatsachen bekannt, die erkennen lassen, dass der Kunde die Daten nicht zu den gesetzlich zulässigen Zwecken verwendet ver- wendet oder in unzulässiger Weise nutzt, ist Creditreform berechtigt, den Kunden vom Abrufverfahren auszuschließen. Hat der Kunde Grund zu der Annahme, dass ein unbefugter Betriebsangehöriger oder ein unbefugter Dritter Zugang zu den Datenbank Datenbank- Kennungen erhalten hat, ist Creditreform unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. 1.4 Creditreform kann in Ausnahmefällen die Erteilung einer Auskunft ablehnen oder sich auf mündliche Berichterstattung beschränken. 1.5 Der Kunde verzichtet gegenüber Creditreform auf die Bekanntgabe der Informationsquellen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen