Common use of Auftragsgegenstand/Auftragserteilung Clause in Contracts

Auftragsgegenstand/Auftragserteilung. 1.1 Creditreform übernimmt für den Kunden die Einziehung von nicht titulierten Forderungen, bei denen sich der Schuldner in Verzug befindet, einschließlich der Durchführung des nicht streitigen gerichtlichen Mahnverfahrens und der Zwangsvollstreckung (Creditreform Mahnverfahren) sowie die Einziehung titulierter Forderungen (Creditreform Überwachungsverfahren) gegen den Schuldner. Der Kunde ist berechtigt, bei Auftragserteilung den Auftrag auf das außergerichtliche Mahnverfahren, das außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren oder das Überwachungsverfahren zu beschränken. Die Beauftragung des Überwachungsverfahrens beinhaltet den Auftrag des Kunden an Creditreform, die Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung beizutreiben und entsprechende Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten, soweit Creditreform diese für sinnvoll erachtet. Für das Inkasso gegen Schuldner mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland (Creditreform Auslandsinkasso) nimmt Creditreform i.d.R. die Auslands-Inkasso- Abteilung (AIA) des Verbandes der Vereine Creditreform e.V. als Erfüllungsgehilfin in Anspruch. Die AIA beauftragt ihrerseits ausländische Partnerunternehmen und Rechtsanwälte, die auf den Forderungseinzug in ihrem Lande spezialisiert sind. Für das Auslandsinkasso gelten gesonderte Tarife und Konditionen gemäß Vergütungsvereinbarung.

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Samples: www.creditreform.de, www.creditreform.de

Auftragsgegenstand/Auftragserteilung. 1.1 Creditreform übernimmt für den Kunden die Einziehung von nicht titulierten Forderungen, bei denen sich der Schuldner in Verzug befindet, einschließlich der Durchführung des nicht streitigen gerichtlichen Mahnverfahrens und der Zwangsvollstreckung (Creditreform Mahnverfahren) sowie die Einziehung titulierter Forderungen (Creditreform Überwachungsverfahren) gegen den Schuldner. Der Kunde ist berechtigt, bei Auftragserteilung den Auftrag auf das außergerichtliche Mahnverfahren, das außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren oder das Überwachungsverfahren zu beschränken. Die Beauftragung des Überwachungsverfahrens beinhaltet den Auftrag des Kunden an Creditreform, die Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung beizutreiben und entsprechende Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten, soweit Creditreform diese für sinnvoll erachtet. Für das Inkasso gegen Schuldner mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland (Creditreform Auslandsinkasso) nimmt Creditreform i.d.R. die Auslands-Inkasso- Inkasso-Abteilung (AIA) des Verbandes der Vereine Creditreform e.V. als Erfüllungsgehilfin in Anspruch. Die AIA beauftragt ihrerseits ausländische Partnerunternehmen und Rechtsanwälte, die auf den Forderungseinzug in ihrem Lande spezialisiert sind. Für das Auslandsinkasso gelten gesonderte Tarife und Konditionen gemäß Vergütungsvereinbarung.

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Samples: www.creditreform.de

Auftragsgegenstand/Auftragserteilung. 1.1 Creditreform übernimmt für den Kunden die außergerichtliche Einziehung von voraussichtlich unbestrittener, nicht titulierten titulierter Forderungen, bei denen sich der Schuldner in Verzug befindet, einschließlich der Durchführung des nicht streitigen strei- tigen gerichtlichen Mahnverfahrens und der Zwangsvollstreckung (Creditreform Creditre- form-Mahnverfahren) sowie nachfolgend die Einziehung titulierter bereits gerichtlich festgestellter Forderungen nach erfolgloser Zwangsvollstre- ckung (Creditreform Überwachungsverfahren) gegen den Schuldner. Der Kunde ist berechtigt, bei Auftragserteilung Auf- tragserteilung den Auftrag auf das außergerichtliche außergericht- liche Mahnverfahren, das außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren oder das Überwachungsverfahren Überwa- chungsverfahren zu beschränken. Die Beauftragung des Überwachungsverfahrens beinhaltet den Auftrag des Kunden an Creditreform, die Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung beizutreiben und entsprechende Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten, soweit Creditreform diese für sinnvoll erachtet. Für das Inkasso gegen Schuldner mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland (Creditreform Auslandsinkasso) nimmt Creditreform i.d.R. die Auslands-Inkasso- Abteilung (AIA) des Verbandes der Vereine Creditreform e.V. als Erfüllungsgehilfin in AnspruchAn- spruch. Die AIA beauftragt ihrerseits ausländische ausländi- sche Partnerunternehmen und Rechtsanwälte, die auf den Forderungseinzug in ihrem Lande spezialisiert sind. Für das Auslandsinkasso gelten gesonderte Tarife und Konditionen gemäß Vergütungsvereinbarungge- mäß Preisliste / Tarif.

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Samples: www.creditreform.de

Auftragsgegenstand/Auftragserteilung. 1.1 1.1. Creditreform übernimmt für den Kunden die außergerichtliche Einziehung von voraussichtlich unbestrittener, nicht titulierten titulierter Forderungen, bei denen sich der Schuldner in Verzug befindet, einschließlich der Durchführung des nicht streitigen gerichtlichen Mahnverfahrens Mahn- verfahrens und der einer Zwangsvollstreckung (Creditreform Mahnverfahren) sowie nachfolgend die Einziehung titulierter bereits gerichtlich festgestellter Forderungen (Creditreform Creditreform-Überwachungsverfahren) gegen den Schuldner. Der Kunde ist berechtigt, bei Auftragserteilung den Auftrag auf das außergerichtliche Mahnverfahren, das außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren oder das Überwachungsverfahren zu beschränken. Die Beauftragung des Überwachungsverfahrens beinhaltet den Auftrag des Kunden an Creditreform, die Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung beizutreiben und entsprechende Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten, soweit Creditreform diese für sinnvoll erachtet. Für das Inkasso gegen Schuldner mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland (Creditreform Auslandsinkasso) nimmt Creditreform i.d.R. die Auslands-Inkasso- Inkasso-Abteilung (AIA) des Verbandes der Vereine Creditreform e.V. als Erfüllungsgehilfin in Anspruch. Die AIA beauftragt ihrerseits ausländische Partnerunternehmen und Rechtsanwälte, die auf den Forderungseinzug in ihrem Lande spezialisiert sind. Für das Auslandsinkasso gelten gesonderte Tarife und Konditionen gemäß Vergütungsvereinbarung.

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Samples: www.creditreform.de