Zustandekommen des Auftrags Musterklauseln

Zustandekommen des Auftrags. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, d.h. nicht bindend und stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen. Der Auftrag kommt ausschließlich durch Versenden der Auftragsbestätigung an den Auftragnehmer (Auftragsbestätigung per E-Mail) zustande. Für Auftragnehmer, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 355 ff. BGB
Zustandekommen des Auftrags. 3.1 Will der Kunde den Depotwechselservice in Anspruch nehmen, muss er unter xxxxx://xxxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxx00.xx zunächst den AGB der KWS sowie der Datenschutzerklärung der KWS ausdrücklich zustimmen (durch Aktivieren des Kästchens „Hiermit stimme ich den AGB und der Datenschutzerklärung der KWS Kontowechselservice GmbH zu“)
Zustandekommen des Auftrags. Die Aufträge sind für den Sachverständigen erst verbindlich, sobald diese schriftlich bestätigt wurden. Mündliche, telefonische oder durch Angestellte getroffene Vereinbarungen, Zusicherungen und Nebenabreden sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Sachverständigen wirksam. Werden Aufträge auf elektronischem Weg erteilt, erhält der Auftraggeber vom Sachverständigen eine schriftliche Zugangsbestätigung. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keinen Vertrag mit dem Sachverständigen dar. Der Gegenstand des jeweiligen Auftrages ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Bestätigung des Sachverständigen. Der Umfang der vom Sachverständigen zu erbringenden Leistung wird bei Auftragserteilung schriftlich in einem Vertrag festgelegt.
Zustandekommen des Auftrags. Der Inkassovertrag kommt durch Annahme des Auftrags bezüglich jeder einzelnen Forderung zustande, soweit Creditreform nicht die Annahme innerhalb von einer Woche ablehnt. Beim Web-Inkasso trägt der Kunde das Risiko für die Übermittlung des Auftrags.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.