Auftragsleistungen Musterklauseln

Auftragsleistungen. C. Leistungen für Körperschaften, die nicht zu den Pflichtpartnern des Kirchenkreisverbandes gehören
Auftragsleistungen. 1. Xxxxxx und Auswählen von Mitarbeitenden
Auftragsleistungen. PTPA1 Basispauschale bei Auftrags- leistung Gruppenbehandlung: Leistungsinhalt analog PTP1 • Voraussetzung: Zielauftrag (formlos) für Gruppentherapie vom Psychotherapeuten, der die Einzeltherapie durchführt. • 1 x in 4 Quartalen in Folge, sofern mindes- tens eine Sitzung Gruppentherapie als Auf- tragsleistung stattgefunden hat. • Nicht neben PTP1 im selben Zeitraum von 4 Quartalen abrechenbar. • Nicht im selben Quartal abrechenbar, in dem Fachärzte eine Grundpauschale nach EBM Abschnitt 14.2, 16.2 und 21.2 über die KV BW abrechnen. PTPA1 30€ PTA1 Auftragsleistung Gruppen- behandlung – kleine Gruppe mind. 2 max. 5 Personen Psychotherapieverfahren, leitli- nienorientiert • Verhaltenstherapie V Tie- fenpsychologisch fundierte Psychotherapie T • Neue Therapieverfahren/- techniken/- methoden N • neuropsychologische The- rapie P -methoden oder –techniken Siehe übergreifende Vergütungsregelungen für Gruppenbehandlung PTA1 und XXX0 XXX0X XXX0X XXX0X XXX0X 130 € Voraussetzung: Zielauftrag (formlos) vom Psy- chotherapeuten, der die Einzeltherapie durch- führt PTA2 Auftragsleistung Gruppen- behandlung – große Gruppe mind. 6 max. 9 Personen Psychotherapieverfahren, leitli- nienorientiert • Verhaltenstherapie V Tie- fenpsychologisch fundierte Psychotherapie T • Neue Therapieverfahren/- techniken/- methoden N • neuropsychologische The- rapie P -methoden oder –techniken Siehe übergreifende Vergütungsregelungen für Gruppenbehandlung PTA1 und XXX0 XXX0X XXX0X XXX0X XXX0X 68 € Voraussetzung: Zielauftrag (formlos) vom Psy- chotherapeuten, der die Einzeltherapie durch- führt Die Änderungsvereinbarung tritt mit Wirkung zum 01.10.2022 in Kraft. Anlagen: Anlage 7 i.d.F. vom 01.10.2022 Anlage 8 i.d.F. vom 01.10.2022 Düsseldorf, den ppa. Xxxxxx Xxxxx Bereichsleitung Versorgungsmanagement GWQ ServicePlus AG Düsseldorf, den ppa. Xxxxxxx Xxxxxxxxxx-Xxxxxx Hauptbereichsleitung Administration und Service GWQ ServicePlus AG Stuttgart, den Xxxxx Xxxxxxx Dr. jur. Xxxxxxxx Xxxxxxxx Vorstand Vorstand
Auftragsleistungen. Für die Führung der Haushalte jener Bereiche der Kirchengemeinden und Kir- chenkreise, die zuwendungs- oder entgeltfinanziert sind oder die wirtschaftli- che Zwecke verfolgen (z. B. Wohnheime und andere diakonische Einrichtun- gen, Gebäude-, Kultur- und Veranstaltungsmanagement), wird eine Gebühr entsprechend dem dafür notwendigen Zeitaufwand festgesetzt, wobei die Ar- beitsstunde mit 62,25 € berechnet wird. • Für den Zeitaufwand zur Bearbeitung von Auftragsleistungen für Kindertages- einrichtungen wird eine Gebühr von 54,54 € je Arbeitsstunde festgesetzt.
Auftragsleistungen. B 1 Auftragsleistungen für Gebäude des unveräußerlichen Vermögens2
Auftragsleistungen. Für darüber hinaus gehende Leistungen in den Arbeitsfeldern der Mitglieder- pflege, der Öffentlichkeitsarbeit und des Fundraising werden die Gebühren gemäß folgender Tabelle festgesetzt.
Auftragsleistungen. Entwicklungsgrundlagen
Auftragsleistungen. (siehe auch Auftragsleistungen in Leistung und Prüfung) Auftragsleistungen (Auftragsarbeiten, Werksleistungen, o.ä.) werden von VouGee grundsätzlich nur für Vollkaufleute (Gewerbeinhaber, Firmen, Organisationen, etc.) und nicht für Endkunden im Sinne des KSchG erbracht. Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Entgeltanspruch für jede einzeln erbrachte Leistung mit Arbeitsbeginn. VouGee ist zur Deckung des Aufwands berechtigt, Vorschüsse zu verlangen. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte bei Werbemaßnahmen erhält VouGee ein Honorar in der Höhe von 15% des über den Auftragnehmer abgewickelten Werbeetats, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Alle Leistungen von VouGee, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Entgelt abgegolten sind, werden gesondert entlohnt, das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen. Alle erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb oder der im Kostenvoranschlag und/oder Pflichtenheft bestimmten Summe hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen, etc. – siehe auch Koste nersatz & Spesen) sind VouGee vom Kunden zu ersetzen. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, jene von VouGee schriftlich veranschlagten um mehr als 15 Prozent übersteigen, wird der Kunden auf die höheren Kosten hingewiesen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen von drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt – und wenn nichts anderes zwischen den beiden Parteien vereinbart wurde. Für alle Arbeiten von VouGee, die, aus welchem Grund auch immer, nicht zur Ausführung gelangen, gebührt VouGee eine Vergütung. Mit der Bezahlung des Stornos erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und ähnliches sind unverzüglich innerhalb von 7 Tagen an VouGee zurückzustellen. Alle speziellen Warenleistungen (Drucksorten, spezielle Hardware, usw.), die zu diesem Zeitpunkt bereits zur Produktion gelangt sind oder eingekauft wurden, sind vom Kunden vollständig zu ersetzen und der VouGee zurückzustellen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall kein Eigentumsrecht auf die Hard- bzw. Software, sie bleibt im Eigentum von VouGee.
Auftragsleistungen. 1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Entgeldanspruch von Internezzo für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Internezzo ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes, Vorschüsse zu verlangen.
Auftragsleistungen. Für die Bearbeitung einer manuellen Kassenabrechnung ohne Nutzung des KFM-Kassenmoduls wird ein Zeitaufwand von 2 Minuten je Buchung zu Grunde gelegt und mit 58,00 € abgerechnet. • Für die Führung der Haushalte jener Bereiche der Kirchengemeinden und Kir- chenkreise, die zuwendungs- oder entgeltfinanziert sind oder die wirtschaftli- che Zwecke verfolgen (z. B. Wohnheime und andere diakonische Einrichtun- gen, Gebäude-, Kultur- und Veranstaltungsmanagement), wird eine Gebühr entsprechend dem dafür notwendigen Zeitaufwand festgesetzt, wobei die Ar- beitsstunde mit 65,00 € berechnet wird. Ist die Hinzuziehung eines steuerli- chen Beraters erforderlich, wird dieser vom Verwaltungsamt separat beauf- tragt. Die Kosten werden dem auftraggebenden Rechtsträger im Gebührenbescheid in Rechnung gestellt. • Für den Zeitaufwand zur Bearbeitung von Auftragsleistungen für Kindertages- einrichtungen wird eine Gebühr von 58,00 € je Arbeitsstunde festgesetzt.