Leistung und Prüfung Musterklauseln

Leistung und Prüfung. 2.1. Gegenstand eines Auftrages kann sein: - Ausarbeitung von Organisationskonzepten - Global- und Detailanalysen - Erstellung von Individualprogrammen - Lieferung von Bibliotheks- (Standard-)Programmen - Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte - Erwerb von Werknutzungsbewilligungen - Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung) - Telefonische Beratung - Programmwartung - Erstellung von Programmträgern - Sonstige Dienstleistungen
Leistung und Prüfung. 2.1 Der genaue Umfang der Leistungen des Auftragnehmers ist im jewei- ligen Vertrag, der Auftragsbestätigung und/oder dem Service-Level- Agreement mit dem Auftraggeber festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erbringt der Auftragnehmer die Dienstleistungen wäh- rend der beim Auftragnehmer üblichen Geschäftszeiten. Der Auftrag- nehmer wird entsprechend dem jeweiligen Service-Level-Agreement für die Erbringung und Verfügbarkeit der Dienstleistungen sorgen.
Leistung und Prüfung. 2.1 Gegenstand der Leistungen von TRAFILITY können beispielsweise sein: • Beratung, Schulungen, Workshops • Analyse und/oder Konzeption von Arbeits- und Organisationsprozessen • Konzeption und Erstellung von Individualsoftware • Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte von TRAFILITY • Erwerb von Werknutzungsbewilligungen für Softwareprodukte von TRAFILITY • Mitwirkung bei der Einführung der Softwareprodukte mit Customizing, Integration und Umsetzung • Softwarewartung • Datenverarbeitung und Datenmanagement
Leistung und Prüfung. 2.1. Gegenstand eines Auftrages kann sein:
Leistung und Prüfung. Art und Umfang der Leistungen bzw. Gegenleistungen richten sich nach der in der Beauftragung enthaltenen Produktbeschreibung. Gegenstand des Auftrages kann sein: Ausarbeitung von Organisations- konzepten, Analysen, Erstellung von Individualprogrammen, Lieferung von Standardprogrammen, Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte, Erwerb von Werknutzungsbewilligungen, Mitwirkung bei der Inbetriebnahme, Beratung, Wartung, Schulungen, User-Hotline, Erstellung von Programmträgern, sonstige Dienstleistungen. Sollte sich im Zuge der Leistungen herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist ISHAP ver- pflichtet, dies dem Kunden sofort anzuzeigen. Ändert der Kunde den Leistungsumfang nicht dahingehend, bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann ISHAP die Ausführung ableh- nen. Ist die Unmöglichkeit die Folge eines Versäumnisses des Kunden oder einer nachträglichen Änderung des Leistungsumfanges durch den Kunden, ist ISHAP berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit von ISHAP angefallenen Kosten und Spesen sowie allfäl- lige Abbaukosten sind vom Kunden zu ersetzen. ISHAP ist berechtigt, zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen Subun- ternehmer zu beauftragen.
Leistung und Prüfung. 3.1 Gegenstand eines Auftrages kann sein: ▪ Ausarbeitung von Organisationskonzepten ▪ Global- und Detailanalysen ▪ Erstellung von Individualprogrammen ▪ Lieferung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen ▪ Erwerb von Nutzungsberechtigungen (Lizenzen) für Softwareprodukte ▪ Erwerb von Werknutzungsbewilligungen ▪ Abonnieren von Online-Diensten („Software as a Service“ - SaaS) ▪ Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung) ▪ Telefonische Beratung oder Beratung über E-Mail bzw. Instant Messaging ▪ Programmwartung ▪ Erstellung von Programmträgern ▪ Sonstige Dienstleistungen
Leistung und Prüfung. Der Vertrag kann die Konzeption eines Softwareeinsatzes, die Bestandsaufnahme des bestehenden Softwaresystems, die Erstellung einer Anforderungsdefinition für das künftige Softwaresystem, die Umsetzung der Anforderungsdefinition in funktionale Spezifikationen, das Projektmanagement, die Erstellung der Individualsoftware, die Erstellung der Website, die Vermietung von Webspace, den Verkauf von Standardsoftware und Hardware, die Einschulung und Umstellungsunterstützung, die Beratung durch telefonische Hotline, die Wartung und Weiterentwicklung der Software, die Über- tragung von Urheber- und verwandten Schutzrechten, die Herstellung von Datenträgern und sonstige Dienstleistungen beinhalten. Die detaillierte Ausarbeitung der Anforderungsdefinition samt Erstellung eines Pflichtenheftes kann durch den Anbieter oder durch den Kunden erfolgen. Erfolgt die Ausarbeitung durch den Anbieter, hat der Kunde sämtliche dafür erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat die Anforderungsdefinition bzw. das Pflichtenheft auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und schriftlich zu bestätigen. Spätere Änderungen sind schriftlich zu bestätigen und werden gesondert verrechnet. Spätestens 5 Werktage nach Lieferung der Software bzw. Website hat der Kunde die Leistungs- abnahme durchzuführen. Die Abnahme hat auf Grund des durch den Kunden akzeptierten Pflichten- heftes zu erfolgen und muss in einem Abnahmeprotokoll schriftlich bestätigt werden. Eventuelle Abweichungen sind vom Kunden schriftlich bekannt zu geben und der Anbieter verpflichtet sich, solche Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Werden wesentliche Mängel, also solche, die den Gebrauch verhindern, verbessert, hat eine neuerliche Abnahme zu erfolgen. Führt der Kunde im vorgenannten Zeitraum keine Abnahme durch oder wird die Software tatsächlich eingesetzt, gilt diese jedenfalls mit Ablauf des vorgenannten Zeitraums bzw. mit Inbetriebnahme als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern.
Leistung und Prüfung a. Gegenstand eines Auftrages kann sein: ◦ Ausarbeitung von Organisationskonzepten ◦ Global- und Detailanalysen ◦ Erstellung von Individualprogrammen ◦ Lieferung von Bibliotheks- (Standard-)Programmen ◦ Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte ◦ Erwerb von Werknutzungsbewilligungen ◦ Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung) ◦ Telefonische Beratung ◦ Programmwartung ◦ Erstellung von Programmträgern ◦ Sonstige Dienstleistungen
Leistung und Prüfung. Der genaue Umfang der Dienstleistungen von Supanz ist im jeweiligen Auftrag/Vertrag und Servi- ce-/Wartungsvertrag bzw. Lizenzvertrag mit dem Auftraggeber festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erbringt Supanz die Leistungen während der bei Supanz üblichen Geschäftszeiten laut Vertrag sowie über den Online-Shop.
Leistung und Prüfung. Performance and testing