Aufzeichnung der Zeiten Musterklauseln

Aufzeichnung der Zeiten a) Kontrollgeräte müssen so gebaut sein, dass die Lenkzeit immer automatisch aufgezeichnet wird und die übrigen Zeitgruppen durch die Betätigung einer Schaltvorrichtung unterscheidbar aufgezeichnet werden können: i) unter dem Zeichen : die Lenkzeiten; ii) unter dem Zeichen : alle sonstigen Arbeitszeiten; iii) unter dem Zeichen : die Bereitschaftszeit, also – die Wartezeit, d.h. die Zeit, in der die Fahrer nur an ihrem Arbeitsplatz verbleiben müssen, um der etwaigen Aufforderung nachzukommen, die Fahrtätigkeit aufzunehmen bzw. wieder auf- zunehmen oder andere Arbeiten zu verrichten; – die während der Fahrt neben dem Fahrer verbrachte Zeit; – die während der Fahrt in einer Schlafkabine verbrachte Zeit; iv) unter dem Zeichen. : die Arbeitsunterbrechungen und die Tagesruhezeiten. Jede Vertragspartei kann gestatten, dass die vorstehend unter Buch- stabe ii) und iii) genannten Zeiträume in die Einlageblätter, die für die in ihrem Hoheitsgebiet zugelassenen Fahrzeuge verwendet werden, sämt- lich unter dem Zeichen eingetragen werden. b) Aus der Beschaffenheit der Schreibspuren, ihrer Anordnung und gegebe- nenfalls den in Nr. 4 Buchstabe a) vorgesehenen Zeichen muss einwandfrei erkennbar sein, um welche Zeitgruppe es sich handelt. Die einzelnen Zeit- gruppen werden auf dem Einlageblatt durch unterschiedliche Breiten der Schreibspuren oder in jeder anderen Form dargestellt, die eine mindestens gleiche Ablesbarkeit und Auswertbarkeit des Einlageblatts sicherstellt. c) Bei Fahrzeugen, zu deren Betrieb ein aus mehreren Fahrern bestehendes Fahrpersonal eingesetzt wird, müssen die unter Nummer 4 Buchstabe a) ge- nannten Aufzeichnungen auf zwei getrennten, den einzelnen Fahrern zuge- ordneten Einlageblättern erfolgen. In diesem Fall muss der Vorschub der einzelnen Einlageblätter durch dieselbe Vorrichtung oder durch gleichge- schaltete Vorrichtungen erfolgen.
Aufzeichnung der Zeiten. Kontrollgeräte müssen so gebaut sein, dass die Lenkzeit immer automatisch aufgezeichnet wird und die übrigen Zeitgruppen durch die Betätigung einer Schaltvorrichtung unterscheidbar aufgezeichnet werden können: