Ausbildungsnachweis dem Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn und später den vorgeschriebenen Ausbildungsnachweis für die Berufsausbil- dung kostenfrei auszuhändigen, ihn zum Führen des schrift- lichen oder elektronischen Ausbildungsnachweises während der Arbeitszeit anzuhalten und diesen durchzusehen;
Ausbildungsnachweis. Form der Ausbildungsnachweisführung schriftlich elektronisch Überbetriebliche Maßnahmen Ausbildung in anderen Betrieben (siehe Kooperationsvertrag) StMELF – A3/47.13c/06.2021 Berufsschule Weitere Berufsschule Hinweise zur Berufsschule G Sonstige Vereinbarungen (§ 8, z. B. Nebenabreden, Hinweis auf Tarifverträge)
Ausbildungsnachweis. Nach § 5 Abs. 3 der Ausbildungsordnung hat der Auszubildende einen schriftlichen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) zu fü h- ren, der vom Ausbildenden regelmä ßig zu ü berprü fen ist. Dabei geht es um eine kurzgefasste formlose Niederschrift dessen, was der Auszubildende in der Kanzlei, in der Berufsschule und in den Ausbildungskursen gelernt hat. Sie soll den Auszubildenden ver- anlassen, sich ü ber das Gelernte Gedanken zu machen, und dem Auszubildenden einen Ü berblick ü ber den Ausbildungsstand verschaffen. Vordrucke werden im Fachhandel angeboten. Ausbildende haben nach § 14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG die Auszubildenden zum Fü hren der Ausbildungsnachweise anzuhalten.
Ausbildungsnachweis. Form der Ausbildungsnachweisführung schriftlich elektronisch Für Auszubildende aus nicht AuGaLA-umlagepflichtigen Betrieben (3 Wochen): StMELF – A3/47.3b/06.2021 02 Technik im GaLaBau 04 Pflanze II – Pflanzenverwendung Schwerpunkt Stauden 06 Maschinen und Geräte im GaLaBau Für Auszubildende aus AuGaLA-umlagepflichtigen Betrieben (6 Wochen): 02 Technik im GaLaBau 04 Pflanze II – Pflanzenverwendung Schwerpunkt Stauden 06 Maschinen und Geräte im GaLaBau 08 Begrünung von Bauwerken 11 Naturstein- und Pflanzenverwendung, Vermessung und Baustellenabwicklung (2 Wochen) Fachlehrgang zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln (3-tägig; freiwillig; kostenfrei nur für Betriebe innerhalb Bayerns) weitere überbetriebliche Maßnahmen Ausbildung in anderen Betrieben (siehe Kooperationsvertrag) Berufsschule Weitere Berufsschule Hinweise zur Berufsschule G Sonstige Vereinbarungen (§ 8, z. B. Nebenabreden, Hinweis auf Tarifverträge)
Ausbildungsnachweis. Form der Ausbildungsnachweisführung schriftlich elektronisch StMELF – A3/47.25b/06.2021 Landtechnik I – Schlepper Landtechnik II – Schweißen Landtechnik III – Maschinen Tierhaltung – GL Rind SPL1 Rind SPL2 Schwein SPL1 Schwein SPL2 weitere überbetriebliche Maßnahmen Ausbildung in anderen Betrieben (siehe Kooperationsvertrag) Berufsschule Weitere Berufsschule Hinweise zur Berufsschule G Sonstige Vereinbarungen (§ 8, z. B. Nebenabreden, Hinweis auf Tarifverträge)
Ausbildungsnachweis. Form der Ausbildungsnachweisführung schriftlich elektronisch Überbetriebliche Lehrgänge und überbetriebliche Schulungstage sind nach Vorgabe der zuständigen Stelle für die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Winzer/in verbindlich zu absolvieren. weitere überbetriebliche Maßnahmen Ausbildung in anderen Betrieben (siehe Kooperationsvertrag) StMELF – A3/47.30a/06.2021 Berufsschule Weitere Berufsschule Hinweise zur Berufsschule Die Anmeldung zum Berufsschulbesuch erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.
Ausbildungsnachweis. Form der Ausbildungsnachweisführung schriftlich elektronisch Milchanalytik allgemein Milchanalytik Ergänzung weitere überbetriebliche Maßnahmen Spezielle Milchanalytik Ausbildung in anderen Betrieben (siehe Kooperationsvertrag) StMELF – A3/47.27a/06.2021 Berufsschule Weitere Berufsschule Hinweise zur Berufsschule G Sonstige Vereinbarungen (§ 8, z. B. Nebenabreden, Hinweis auf Tarifverträge)
Ausbildungsnachweis. Form der Ausbildungsnachweisführung schriftlich elektronisch Schwerpunktlehrgang Schwein I Eigenbestandsbesamung weitere überbetriebliche Maßnahmen Schwerpunktlehrgang Schwein II Ausbildung in anderen Betrieben (siehe Kooperationsvertrag) StMELF – A3/47.19a/06.2021 Berufsschule Weitere Berufsschule Hinweise zur Berufsschule G Sonstige Vereinbarungen (§ 8, z. B. Nebenabreden, Hinweis auf Tarifverträge)
Ausbildungsnachweis. Während der Ausbildungszeit haben Auszubildende einen handschriftlichen Ausbildungs- nachweis („Berichtsheft“) zu führen. Die Ausbilderin/der Ausbilder hat die ordnungsgemäße Führung während der Ausbildungszeit zu gewährleisten, zu überwachen und abzuzeichnen (§ 2 d) Ausbildungsvertrag). Der Ausbildungsnachweis ist von der Ausbilderin/vom Ausbilder regelmäßig, mind. 2-mal monatlich, zu prüfen und abzuzeichnen. Der Ausbildungsnachweis muss bis zur Anmeldung zur Abschlussprüfung 62 Berichte um- fassen und bis zur Praktischen Abschlussprüfung 72 Berichte. Die Anzahl der Berichte verringert sich nicht bei Verkürzung der Ausbildungszeit. Das ordnungsgemäße Führen des Ausbildungsnachweises ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Der Ausbildungsnachweis ist im Original zur Anmeldung zur Abschlussprüfung bei der Landestierärztekammer einzureichen und wird nach Prüfung zurückgesandt. Es ist von den Auszubildenden bei der Praktischen Abschlussprüfung vorzulegen. Der Ausbildungsnachweis wird von der Xxxxxx zur Verfügung gestellt: er wird nach Eintragung des Ausbildungsverhältnisses mit den Ausbildungsvertrags- exemplaren für Ausbilderin/Ausbilder und Auszubildende/n zugesandt inkl. Register. Der Ausbildungsplan dient als Inhaltsverzeichnis des Ausbildungsnachweises.
Ausbildungsnachweis. Das Erstellen schriftlicher Aufzeichnungen (Ausbildungsnachweis) durch den Auszubildenden ist Pflicht und ist eine Zulassungsvoraussetzung für die gestreckte Abschlussprüfung Prüfungsteil 1 und Prüfungsteil 2.