Ausfall von Messdaten und Messdatenübertragung Musterklauseln

Ausfall von Messdaten und Messdatenübertragung. Bei Ausfall der Messdaten bzw. bei Ausfall der Datenfernübertragung im Rahmen des Nominierungsersatzverfahrens wird der zuletzt korrekt gemessene bzw. der zuletzt kor- rekt übertragene Wert oder, sofern vereinbart, ein Festwert fortgeschrieben. Der Bilanz- kreisverantwortliche muss spätestens 24 Stunden nach dem Beginn des Ausfalls den ordnungsgemäßen Zustand wiederherstellen. Auflaufende Differenzmengen bis zum Ablauf der 24. Stunde werden nicht abgerechnet, soweit die Überschreitung allein auf den Ausfall der Messdaten bzw. den Ausfall der Datenfernübertragung zurückzuführen ist. Ab der 25. Stunde werden die auflaufenden Differenzmengen in dem betroffenen Bilanzkreis nach den Regeln des § 24 NZB in Verbindung mit Ziffer 3 des Preisblattes unter Berücksichtigung eines etwaig vereinbarten Erweiterten Bilanzausgleichs abge- rechnet. RWE Transportnetz Gas wird sich bemühen, mit den betroffenen angrenzenden Netz- betreibern Verfahren abzustimmen, wie bei Übertragungsfehlern der stündlichen Mess- werte vorgegangen wird. Der Bilanzkreisverantwortliche kann die gemäß § 2 abgegebenen Nominierungen durch Renominierungen ändern. RWE Transportnetz Gas wird sich bemühen, solchen Reno- minierungen so schnell wie möglich nachzukommen. Eine solche Änderung wird bei Verwendung von Edig@s in der Regel mit einer Vorlaufzeit von 2 (zwei) Stunden zur nächsten vollen Stunde, im Übrigen mit einer Vorlaufzeit von 4 Stunden zur nächsten vollen Stunde erfolgen. Renominierungen außerhalb der Bürozeiten (8.00 Uhr bis 17.00 Uhr) sind telefonisch anzukündigen. RWE Transportnetz Gas wird dem Bilanzkreisver- antwortlichen die abgeglichene Renominierung bestätigen sofern die Übermittlung von Bestätigung der Renominierungen zwischen dem Netzbetreiber und dem Transportkun- den vorher schriftlich vereinbart wurde. Die maximale Anzahl der Renominierungen pro Transportkunde und Tag kann durch RWE Transportnetz Gas begrenzt werden. Im Übrigen gelten die Regelungen in § 2, mit Ausnahme von Ziffer 2 und Ziffer 3 Abs. 6. RWE Transportnetz Gas hat am 19.06.2006 die „Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen“ (im Folgenden Kooperationsvereinbarung) unterzeichnet. Seit dem 01.06.2007 ist die Kooperationsvereinbarung in der Änderungsfassung vom 25.04.2007 wirksam. Die von RWE Transportnetz Gas veröffentlichten Netzzugangsbedingungen (im Folgen- den NZB) entsprechen den Netzzugangsbedingungen der Anlage 3 zur ...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.