Vorhalteleistung Musterklauseln

Vorhalteleistung. Die an einem Ein- oder Ausspeisepunkt eines örtlichen Verteilernetzes festgelegte, maximal mögliche Leistungsinanspruchnahme im Auslegungszustand des Netzes.
Vorhalteleistung. Die an einem Ein- oder Ausspeisepunkt eines Verteilernetzes mit Netzpartizipationsmo- dell festgelegte, maximal mögliche Leistungsinanspruchnahme im Auslegungszustand des Netzes.
Vorhalteleistung. Die an einem Ein- oder Ausspeisepunkt eines Verteilernetzes mit Netzpartizipations- modell festgelegte, maximal mögliche Leistungsinanspruchnahme im Auslegungszu- stand des Netzes.
Vorhalteleistung ist die maximale Wirkleistung in kW, die für den Netznutzer an der Übergabestelle bereitgestellt wird.
Vorhalteleistung. Die an einem Ein- oder Ausspeisepunkt eines Verteilernetzes mit Netzpartizipationsmodell festgelegte, maximal mögliche Leistungsinanspruchnahme im Auslegungszustand des Netzes. Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage. Teil 2 Marktgebiet § 5Zuordnung von Ein- und Ausspeisepunkten zum Marktgebiet Alle in Deutschland gelegenen Ein- und Ausspeisepunkte sind dem bundesweiten deutschen Marktgebiet zugeordnet. § 6Kosten-/Entgeltwälzung Die Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber werden auf die nachgelagerten Netzbetreiber nach Maßgabe der folgenden Regelungen gewälzt. Jeder Netzbetreiber mit Ausnahme der Fernleitungsnetzbetreiber bildet einen Kostenblock „Wälzung“. Dieser enthält die gemäß Teil 3 Abschnitt 1 (Interne Bestellung) an vorgelagerte Netzbetreiber zu zahlenden Netzentgelte. Wenn ein Netzbetreiber an einem Netzkopplungspunkt zu vorgelagerten Netzen auch Einspeiseentgelte in sein eigenes Netz ausweist, gehen die spezifischen Entgelte multipliziert mit den an diesem Punkt gebuchten Kapazitäten in einen zusätzlichen Kostenblock „Einspeisung“ ein. Dieser ist nicht Teil des Kostenblocks „Wälzung“, sondern des netzscharfen Kostenblocks. Vom Netzbetreiber wird der Kostenblock „Wälzung“ als Ganzer umgelegt – unabhängig von seiner Herkunft aus: unterschiedlichen vorgelagerten Netzen; Arbeits-, Leistungs- oder Grundpreisen oder spezifischen Kapazitätsentgelten sowie anteiligen Biogaskosten gemäß § 7 und anteiligen Kosten für die Marktraumumstellung von L- auf H-Gas gemäß § 10. Die Bildung der auf dem Kostenblock „Wälzung“ basierenden Netzentgeltanteile erfolgt wie die Ermittlung der übrigen gemäß § 21 Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) auf Grundlage der Erlösobergrenze basierenden Netzentgeltanteile. Netzbetreiber, die Kapazitätsbuchungen anbieten: Der Kostenblock „Einspeisung“ und der Kostenblock „Wälzung“ (in Euro) werden durch die Summe der Ausspeisekapazitäten dividiert, die für die Entgeltkalkulation für sein Netz zugrunde gelegt wurden. Das auf den Einspeiseentgelten basierende spezifische Entgelt wird zu den jeweiligen Ausspeiseentgelten addiert und als neues netzscharfes Entgeltsystem des Netzbetreibers ermittelt. Das a...
Vorhalteleistung. Die an einem Ein- oder Ausspeisepunkt eines örtlichen Verteilernetzes festgeleg- te, maximal mögliche Leistungsinanspruchnahme im Auslegungszustand des Netzes.
Vorhalteleistung. Die an einem Ein- oder Ausspeisepunkt eines ˆrtlichen Verteilernetzes festgelegte, maximal mˆgliche Leis- tungsinanspruchnahme im Auslegungszustand des Netzes.
Vorhalteleistung. Die an einem Ein- oder Ausspeisepunkt eines Verteilernetzes mit Netzpartizipationsmodell festgelegte, maximal mögliche Leistungsinanspruchnahme im Auslegungszustand des Net- zes.

Related to Vorhalteleistung

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.