Common use of Ausfallrisiko des Darlehensnehmers (Emittentenrisiko) Clause in Contracts

Ausfallrisiko des Darlehensnehmers (Emittentenrisiko). Der Darlehensnehmer kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Darlehensnehmer geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat oder wenn er eine etwaig erforderliche Anschlussfinanzierung nicht einwerben kann. Die Insolvenz des Darlehensnehmers kann zum Verlust des Investments des Anlegers und der Zinsen führen, da der Darlehensnehmer keinem Einlagensicherungssystem angehört. Bei dem Darlehensnehmer handelt es sich um ein Unternehmen in einer frühen Unternehmensphase, das derzeit keinen positiven operativen Cash-Flow erwirtschaftet (d.h. der Abfluss liquider Mittel durch die Geschäftstätigkeit übersteigt derzeit den Zufluss liquider Mittel). Die Finanzierung eines solchen jungen Unternehmens ist mit spezifischen Risiken verbunden. Setzt sich eine Geschäftsidee am Markt nicht durch oder kann der geplante Geschäftsaufbau nicht wie erhofft umgesetzt werden, besteht für Investoren ein Totalverlustrisiko. Der Unternehmenserfolg hängt von verschiedensten Faktoren wie z.B. dem Team, bestimmten Schlüsselpersonen, Fachkräften und Beratern, dem Marktumfeld, Lieferantenbeziehungen, technologischen Entwicklungen, Schutzrechten, gesetzlichen Rahmenbedingungen, Wettbewerbern und weiteren Faktoren ab. Für Xxxxxxxxxx, die in ein Frühphasenunternehmen investieren, ist es wesentlich wahrscheinlicher, dass sie ihr investiertes Kapital verlieren, als dass sie eine Rendite auf das eingesetzte Kapital erzielen. Verschiedene Risikofaktoren können die Fähigkeit des Darlehensnehmers beeinträchtigen, seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachzukommen. Dies sind zum einen Risiken aus der Umsetzung des vom Darlehensnehmer verfolgten Vorhabens. Die Umsetzung des Vorhabens könnte komplexer sein als erwartet. Es könnten unerwartete und/oder höhere Umsetzungsrisiken auftreten und/oder Geschäftsprozesse mit mehr Aufwand und Kosten verbunden sein als erwartet. Es könnten Planungsfehler zutage treten oder Vertragspartner des Darlehensnehmers mangelhafte Leistungen erbringen. Erforderliche Genehmigungen könnten nicht erteilt werden. Es könnte zu Verzögerungen im geplanten Ablauf und/oder zu Problemen bei der Erzielung von Einnahmen in der geplanten Höhe oder zum geplanten Zeitpunkt kommen. Rechtliche Anforderungen könnten sich verändern und dadurch Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vorhabens erforderlich werden, was zu Mehrkosten und/oder zeitlichen Verzögerungen führen könnte. Zum anderen ist die allgemeine Geschäftstätigkeit des Darlehensnehmers mit Risiken verbunden, wie marktbezogene Risiken (z. B. Nachfrage- und Absatzrückgang; Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenzen von Kunden; Kostenerhöhungen und Kapazitätsengpässe auf Beschaffungsseite; politische Veränderungen; Zins- und Inflationsentwicklungen; Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Darlehensnehmers) und unternehmensbezogene Risiken (z.B. Qualitätsrisiken; Finanzierungs- und Zinsänderungsrisiken; Risiken aus Marken und Schutzrechten; Abhängigkeit von Partnerunternehmen und qualifiziertem Personal; Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, unzureichendem Versicherungsschutz, aus der Gesellschafter- und/oder Konzernstruktur, aus der internen Organisation, aus Vermögensbewertungen und Steuernachforderungen). Genehmigungsrisiko: Die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist derzeit noch nicht erteilt. Es besteht das Risiko, dass es im Rahmen der Genehmigung zu Zeitverzögerungen oder Mehrkosten kommen könnte. Brennstoffeinkaufrisiko: Es besteht das Risiko, dass der Brennstoff nicht in der notwendigen Qualität oder Menge zu dem kalkulierten Preis beschafft werden könnte. Technische Risiken: Es besteht das Risiko, dass die Anlagentechnik nicht wie geplant störungsfrei funktioniert und dass die geplanten Kosten für Wartung und Instandhaltung nicht ausreichend sein könnten. Diese und/oder weitere Risiken könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Darlehensnehmers auswirken. Dem Darlehensnehmer könnten infolgedessen in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen der Anleger zu erfüllen und das eingesetzte Darlehenskapital zurückzuzahlen.

Appears in 5 contracts

Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt

Ausfallrisiko des Darlehensnehmers (Emittentenrisiko). Der Darlehensnehmer kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Darlehensnehmer geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat oder wenn er eine etwaig erforderliche Anschlussfinanzierung nicht einwerben kann. Die Insolvenz des Darlehensnehmers kann zum Verlust des Investments des Anlegers und der Zinsen führen, da der Darlehensnehmer keinem Einlagensicherungssystem angehört. Bei dem Darlehensnehmer handelt es sich um ein Unternehmen in einer frühen Unternehmensphase, das derzeit keinen positiven operativen Cash-Flow erwirtschaftet (d.h. der Abfluss liquider Mittel durch die Geschäftstätigkeit übersteigt derzeit den Zufluss liquider Mittel). Die Finanzierung eines solchen jungen Unternehmens ist mit spezifischen Risiken verbunden. Setzt sich eine Geschäftsidee am Markt nicht durch oder kann der geplante Geschäftsaufbau nicht wie erhofft umgesetzt werden, besteht für Investoren ein Totalverlustrisiko. Der Unternehmenserfolg hängt von verschiedensten Faktoren wie z.B. dem Team, bestimmten Schlüsselpersonen, Fachkräften und Beratern, dem Marktumfeld, Lieferantenbeziehungen, technologischen Entwicklungen, Schutzrechten, gesetzlichen Rahmenbedingungen, Wettbewerbern und weiteren Faktoren ab. Für Xxxxxxxxxx, die in ein Frühphasenunternehmen investieren, ist es wesentlich wahrscheinlicher, dass sie ihr investiertes Kapital verlieren, als dass sie eine Rendite auf das eingesetzte Kapital erzielen. Verschiedene Risikofaktoren können die Fähigkeit des Darlehensnehmers beeinträchtigen, seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachzukommen. Dies sind zum einen Risiken aus der Umsetzung des vom Darlehensnehmer verfolgten geplanten Vorhabens. Die Umsetzung des Vorhabens Das geplante Vorhaben könnte komplexer sein als erwartet. Es könnten unerwartete und/oder höhere Umsetzungsrisiken auftreten und/oder Geschäftsprozesse mit mehr Aufwand und Kosten verbunden sein als erwartet. Es könnten Planungsfehler zutage treten oder Vertragspartner des Darlehensnehmers mangelhafte Leistungen erbringen. Erforderliche Genehmigungen könnten nicht erteilt werden. Es könnte zu Verzögerungen im geplanten Ablauf und/oder zu Problemen bei der Erzielung von Einnahmen bzw. Einsparungen in der geplanten Höhe oder zum geplanten Zeitpunkt kommen. Rechtliche Die rechtlichen Anforderungen könnten sich verändern und dadurch könnten Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vorhabens erforderlich werden, was zu Mehrkosten und/oder zeitlichen Verzögerungen führen könnte. Zum anderen ist die allgemeine Geschäftstätigkeit des Darlehensnehmers mit Risiken verbunden, wie marktbezogene Risiken (z. B. Nachfrage- und Absatzrückgang; Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenzen von Kunden; Kostenerhöhungen und Kapazitätsengpässe auf Beschaffungsseite; politische Veränderungen; Zins- und Inflationsentwicklungen; Länder- und Wechselkursrisiken; Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Darlehensnehmers) und unternehmensbezogene Risiken (z.z. B. Qualitätsrisiken; Produktmängel; Finanzierungs- und Zinsänderungsrisiken; Risiken aus Marken und Schutzrechten; Abhängigkeit von Partnerunternehmen und qualifiziertem Personal; Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, unzureichendem Versicherungsschutz, aus der Gesellschafter- und/oder Konzernstruktur, aus der internen Organisation, aus Vermögensbewertungen und Steuernachforderungen). Genehmigungsrisiko: Die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist derzeit noch nicht erteilt. Es besteht das Risiko, dass es im Rahmen der Genehmigung Anlage 1 zu Zeitverzögerungen oder Mehrkosten kommen könnte. Brennstoffeinkaufrisiko: Es besteht das Risiko, dass der Brennstoff nicht in der notwendigen Qualität oder Menge zu dem kalkulierten Preis beschafft werden könnte. Technische Risiken: Es besteht das Risiko, dass die Anlagentechnik nicht wie geplant störungsfrei funktioniert und dass die geplanten Kosten für Wartung und Instandhaltung nicht ausreichend sein könnten. den Darlehensbedingungen – Risikohinweise Diese und/oder weitere Risiken könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Darlehensnehmers auswirken. Dem Darlehensnehmer könnten infolgedessen in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen der Anleger zu erfüllen und das eingesetzte Darlehenskapital zurückzuzahlen.

Appears in 4 contracts

Samples: finteo.de, finteo.de, finteo.de

Ausfallrisiko des Darlehensnehmers (Emittentenrisiko). Der Darlehensnehmer kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Darlehensnehmer geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat oder wenn er eine etwaig erforderliche Anschlussfinanzierung nicht einwerben kann. Die Insolvenz des Darlehensnehmers kann zum Verlust des Investments des Anlegers und der Zinsen führen, da der Darlehensnehmer keinem Einlagensicherungssystem angehört. Bei dem Darlehensnehmer handelt es sich um ein Unternehmen in einer frühen Unternehmensphase, das derzeit keinen positiven operativen Cash-Flow erwirtschaftet (d.h. der Abfluss liquider Mittel durch die Geschäftstätigkeit übersteigt derzeit den Zufluss liquider Mittel). Die Finanzierung eines solchen jungen Unternehmens ist mit spezifischen Risiken verbunden. Setzt sich eine Geschäftsidee am Markt nicht durch oder kann der geplante Geschäftsaufbau nicht wie erhofft umgesetzt werden, besteht für Investoren ein Totalverlustrisiko. Der Unternehmenserfolg hängt von verschiedensten Faktoren wie z.B. dem Team, bestimmten Schlüsselpersonen, Fachkräften und Beratern, dem Marktumfeld, Lieferantenbeziehungen, technologischen Entwicklungen, Schutzrechten, gesetzlichen Rahmenbedingungen, Wettbewerbern und weiteren Faktoren ab. Für Xxxxxxxxxx, die in ein Frühphasenunternehmen investieren, ist es wesentlich wahrscheinlicher, dass sie ihr investiertes Kapital verlieren, als dass sie eine Rendite auf das eingesetzte Kapital erzielen. Verschiedene Risikofaktoren können die Fähigkeit des Darlehensnehmers beeinträchtigen, seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachzukommen. Dies sind zum einen Risiken aus der Umsetzung des vom Darlehensnehmer verfolgten Vorhabens. Die Umsetzung des Vorhabens könnte komplexer sein als erwartet. Es könnten unerwartete und/oder höhere Umsetzungsrisiken auftreten und/oder Geschäftsprozesse mit mehr Aufwand und Kosten verbunden sein als erwartet. Es könnten Planungsfehler zutage treten oder Vertragspartner des Darlehensnehmers mangelhafte Leistungen erbringen. Erforderliche Genehmigungen könnten nicht erteilt werden. Es könnte zu Verzögerungen im geplanten Ablauf und/oder zu Problemen bei der Erzielung von Einnahmen in der geplanten Höhe oder zum geplanten Zeitpunkt kommen. Rechtliche Anforderungen könnten sich verändern und dadurch Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vorhabens erforderlich werden, was zu Mehrkosten und/oder zeitlichen Verzögerungen führen könnte. Zum anderen ist die allgemeine Geschäftstätigkeit des Darlehensnehmers mit Risiken verbunden, wie marktbezogene Risiken (z. z.B. Nachfrage- und Absatzrückgang; Zahlungsschwierigkeiten sinkende Vergütungen für Stromeinspeisung, sinkende Nachfrage nach Solaranlagen, nachteilige Gesetzesänderungen, Preissteigerungen der Solarmodule, Baumängel, Planungsfehler, witterungsbedingte Verzögerung der Bauzeitplanung oder Insolvenzen von Kunden; Kostenerhöhungen und Kapazitätsengpässe auf Beschaffungsseite; steigende Kosten für Rohstoffe. Verschiedene Faktoren wie insbesondere politische Veränderungen; , Änderungen im Finanzmarktrecht, Zins- und Inflationsentwicklungen; Mitarbeiterabwanderung; Zahlungs- und Leistungsfähigkeit von Kunden sowie Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des DarlehensnehmersRahmenbedingungen; Nachfrage- und Absatzrückgang; verstärktem Wettbewerb durch kapitalstärkere Wettbewerber) und unternehmensbezogene Risiken (z.B. Qualitätsrisiken; Finanzierungs- und Zinsänderungsrisiken; Risiken aus Marken und Schutzrechten; Abhängigkeit von Partnerunternehmen und qualifiziertem Personal; Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, unzureichendem Versicherungsschutz, aus der Gesellschafter- und/oder Konzernstruktur, aus der internen Organisation, aus Vermögensbewertungen und Steuernachforderungen). Genehmigungsrisiko: Die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist derzeit noch nicht erteilt. Es besteht das Risiko, dass es im Rahmen der Genehmigung zu Zeitverzögerungen oder Mehrkosten kommen könnte. Brennstoffeinkaufrisiko: Es besteht das Risiko, dass der Brennstoff nicht in der notwendigen Qualität oder Menge zu dem kalkulierten Preis beschafft werden könnte. Technische Risiken: Es besteht das Risiko, dass die Anlagentechnik nicht wie geplant störungsfrei funktioniert und dass die geplanten Kosten für Wartung und Instandhaltung nicht ausreichend sein könnten. Diese und/oder weitere Risiken könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Darlehensnehmers auswirken. Dem Darlehensnehmer könnten infolgedessen in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen der Anleger zu erfüllen und das eingesetzte Darlehenskapital zurückzuzahlen.

Appears in 2 contracts

Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt

Ausfallrisiko des Darlehensnehmers (Emittentenrisiko). Der Darlehensnehmer kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Darlehensnehmer geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat oder wenn er eine etwaig erforderliche Anschlussfinanzierung nicht einwerben kann. Die Insolvenz des Darlehensnehmers kann zum Verlust des Investments des Anlegers und der Zinsen führen, da der Darlehensnehmer keinem Einlagensicherungssystem angehört. Bei dem Darlehensnehmer handelt es sich um ein Unternehmen in neu gegründetes Unternehmen, dass aus der Markteinführung einer frühen Unternehmensphase, das von ihrer Muttergesellschaft entwickelten Technologie derzeit keinen positiven operativen Cash-Flow erwirtschaftet (d.h. der Abfluss liquider Mittel durch die Geschäftstätigkeit übersteigt derzeit den Zufluss liquider Mittel). Die Finanzierung eines solchen jungen Unternehmens mit dem Ziel der Markteinführung einer neuen Technologie ist mit spezifischen Risiken verbunden. Setzt sich eine die Technologie und die damit verbundene Geschäftsidee am Markt nicht durch oder kann der geplante Geschäftsaufbau nicht wie erhofft umgesetzt werden, besteht für Investoren ein Totalverlustrisiko. Der Unternehmenserfolg hängt darüber hinaus von verschiedensten weiteren Faktoren wie z.B. dem Team, bestimmten Schlüsselpersonen, Fachkräften und Beratern, dem Marktumfeld, Lieferantenbeziehungen, technologischen Entwicklungen, Schutzrechten, gesetzlichen Rahmenbedingungen, Wettbewerbern dem Wettbewerbsumfeld und weiteren Faktoren ab. Für XxxxxxxxxxInvestoren, die in ein Frühphasenunternehmen solches Unternehmen investieren, ist es wesentlich im Vergleich zu einem Investment in ein Unternehmen, welches sich mit bekannten Technologien am Markt etabliert hat, wahrscheinlicher, dass sie ihr investiertes Kapital ganz oder teilweise verlieren, als dass sie eine Rendite auf das eingesetzte Kapital erzielen. Verschiedene Risikofaktoren können die Fähigkeit des Darlehensnehmers beeinträchtigen, seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachzukommen. Dies sind zum einen Risiken aus der Umsetzung des der vom Darlehensnehmer verfolgten Vorhabensunternehmerischen Strategie. Die Umsetzung des Vorhabens könnte komplexer sein als erwartet. Es könnten unerwartete und/oder höhere Umsetzungsrisiken auftreten und/oder Geschäftsprozesse mit mehr Aufwand und Kosten verbunden sein als erwartet. Es könnten Planungsfehler zutage treten oder Vertragspartner des Darlehensnehmers mangelhafte Leistungen erbringen. Erforderliche Genehmigungen könnten nicht erteilt werden. Es könnte zu Verzögerungen im geplanten Ablauf und/oder zu Problemen bei der Erzielung von Einnahmen bzw. Einsparungen in der geplanten Höhe oder zum geplanten Zeitpunkt kommen. Rechtliche Die rechtlichen Anforderungen könnten sich verändern und dadurch könnten Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vorhabens der unternehmerischen Strategie erforderlich werden, was zu Mehrkosten und/oder zeitlichen Verzögerungen führen könnte. Zum anderen ist die allgemeine Geschäftstätigkeit des Darlehensnehmers mit Risiken verbunden, wie marktbezogene Risiken (z. B. Nachfrage- und Absatzrückgang; Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenzen von Kunden; Kostenerhöhungen und Kapazitätsengpässe auf Beschaffungsseite; politische Veränderungen; Zins- und Inflationsentwicklungen; Länder- und Wechselkursrisiken; Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Darlehensnehmers) und unternehmensbezogene Risiken (z.z. B. Qualitätsrisiken; Produktmängel; Finanzierungs- und Zinsänderungsrisiken; Risiken aus Marken und Schutzrechten; Abhängigkeit von Partnerunternehmen Partnerunternehmen, Schlüsselpersonen und qualifiziertem Personal; Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, unzureichendem Versicherungsschutz, aus der Gesellschafter- und/oder Konzernstruktur, aus der internen Organisation, aus Vermögensbewertungen und Steuernachforderungen). Genehmigungsrisiko: Die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist derzeit noch nicht erteilt. Es besteht das Risiko, dass es im Rahmen der Genehmigung zu Zeitverzögerungen oder Mehrkosten kommen könnte. Brennstoffeinkaufrisiko: Es besteht das Risiko, dass der Brennstoff nicht in der notwendigen Qualität oder Menge zu dem kalkulierten Preis beschafft werden könnte. Technische Risiken: Es besteht das Risiko, dass die Anlagentechnik nicht wie geplant störungsfrei funktioniert und dass die geplanten Kosten für Wartung und Instandhaltung nicht ausreichend sein könnten. Diese und/oder weitere Risiken könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Darlehensnehmers auswirken. Dem Darlehensnehmer könnten infolgedessen in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen der Anleger zu erfüllen und das eingesetzte Darlehenskapital zurückzuzahlen.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt

Ausfallrisiko des Darlehensnehmers (Emittentenrisiko). Der Darlehensnehmer kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Darlehensnehmer geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat oder wenn er eine etwaig erforderliche Anschlussfinanzierung nicht einwerben kann. Die Insolvenz des Darlehensnehmers kann zum Verlust des Investments des Anlegers und der Zinsen führen, da der Darlehensnehmer keinem Einlagensicherungssystem angehört. Bei dem Darlehensnehmer handelt es sich um ein Unternehmen in einer frühen Unternehmensphase, das derzeit keinen positiven operativen Cash-Flow erwirtschaftet (d.h. der Abfluss liquider Mittel durch die Geschäftstätigkeit übersteigt derzeit den Zufluss liquider Mittel). Die Finanzierung eines solchen jungen Unternehmens ist mit spezifischen Risiken verbunden. Setzt sich eine Geschäftsidee am Markt nicht durch oder kann der geplante Geschäftsaufbau nicht wie erhofft umgesetzt werden, besteht für Investoren ein Totalverlustrisiko. Der Unternehmenserfolg hängt von verschiedensten Faktoren wie z.B. dem Team, bestimmten Schlüsselpersonen, Fachkräften und Beratern, dem Marktumfeld, Lieferantenbeziehungen, technologischen Entwicklungen, Schutzrechten, gesetzlichen Rahmenbedingungen, Wettbewerbern und weiteren Faktoren ab. Für Xxxxxxxxxx, die in ein Frühphasenunternehmen investieren, ist es wesentlich wahrscheinlicher, dass sie ihr investiertes Kapital verlieren, als dass sie eine Rendite auf das eingesetzte Kapital erzielen. Verschiedene Risikofaktoren können die Fähigkeit des Darlehensnehmers beeinträchtigen, seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachzukommen. Dies sind zum einen Risiken aus der Umsetzung des vom Darlehensnehmer verfolgten Vorhabens, das im Ausbau seiner Geschäftstätigkeit (Bau und Betrieb weiterer medizinischer Zentren in einzelnen Objektgesellschaften) besteht. Der Darlehensnehmer plant, nach Fertigstellung der Immobilien Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an diesen Objektgesellschaften generieren zu können und außerdem jeweils eine Rest-Minderheitsbeteiligung an der jeweiligen Objektgesellschaft dauerhaft zu halten und so an den laufenden (Miet-)Erträgen der medizinischen Zentren zu partizipieren. Die Umsetzung des dieses Vorhabens könnte komplexer sein als erwartet. Es könnten unerwartete und/oder höhere Umsetzungsrisiken in Projekten auftreten und/oder Geschäftsprozesse mit mehr Aufwand und Kosten verbunden sein als erwartet. Es könnten Planungsfehler zutage treten oder treten. Vertragspartner des Darlehensnehmers und/oder der jeweiligen Objektgesellschaft könnten mangelhafte Leistungen erbringen. Erforderliche Genehmigungen könnten nicht erteilt werden. Es Durch die Einbindung der künftigen Mieter und ihrer Interessen in die Planung und den Bau eines jeweiligen medizinischen Zentrums könnte die Projektplanung aufwändiger sein als geplant und es könnte aus diesem Grund oder aus anderen Gründen zu Verzögerungen im geplanten Ablauf und/oder und damit einhergehenden Kostensteigerungen kommen. Es könnte zu Problemen bei der Erzielung von Einnahmen in der geplanten Höhe oder zum geplanten Zeitpunkt kommen, etwa da die vom Darlehensnehmer gehaltenen Kommanditanteile an Objektgesellschaften nur verzögert oder nur zu geringeren Preisen verkauft werden könnten als erwartet, was die Liquidität des Darlehensnehmers schwächen würde. Rechtliche Anforderungen Die politischen, rechtlichen und/oder steuerlichen Rahmenbedingungen könnten sich verändern und dadurch verändern, was Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vorhabens erforderlich werden, was machen und zu Mehrkosten und/oder zeitlichen Verzögerungen führen könnte. Als Gesellschafter der Gesellschaften, die die medizinischen Zentren betreiben, hat der Darlehensnehmer nur mittelbaren Einfluss auf den Erfolg der finanzierten medizinischen Zentren. Die vom Darlehensnehmer gehaltenen Anteile könnten durch den Untergang oder wirtschaftlichen Misserfolg des medizinischen Zentrums bzw. der dort ansässigen Arztpraxen und anderen dem Medizinbereich zuzuordnenden Unternehmen wertlos werden. Auch eine Beschädigung oder der Untergang einer Immobilie, etwa aufgrund von unzureichend versicherten Elementarschäden, könnte sich nachteilig auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Darlehensnehmers auswirken. Zum anderen ist die allgemeine Geschäftstätigkeit des Darlehensnehmers mit Risiken verbunden, wie marktbezogene Risiken (z. B. Nachfrage- und Absatzrückgang; Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenzen von Käufern und Kunden; Kostenerhöhungen und Kapazitätsengpässe auf Beschaffungsseite; politische Veränderungen; Zins- und Inflationsentwicklungen; Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Darlehensnehmers) und unternehmensbezogene Risiken (z.B. Qualitätsrisiken; Finanzierungs- und Zinsänderungsrisiken; Risiken aus Marken und Schutzrechten; Abhängigkeit von Partnerunternehmen und qualifiziertem Personal; Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, unzureichendem Versicherungsschutz, aus der Gesellschafter- und/oder Konzernstruktur, aus der internen Organisation, aus Vermögensbewertungen und Steuernachforderungen). Genehmigungsrisiko: Die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist derzeit noch nicht erteiltInsbesondere könnte sich ein Überangebot an regionalen Ärztehäusern oder die dauerhafte Verlagerung der medizinischen Grundversorgung auf Krankenhäuser negativ auf den Geschäftsbetrieb des Darlehensnehmers auswirken. Es besteht das RisikoWeiterhin könnte es zu grundlegenden, dass es im Rahmen einen Arztbesuch überflüssig machenden medizinischen Innovationen kommen, was den Wert der Genehmigung zu Zeitverzögerungen oder Mehrkosten kommen gehaltenen Beteiligungen mindern könnte. Brennstoffeinkaufrisiko: Es besteht das Risiko, dass der Brennstoff nicht in der notwendigen Qualität oder Menge zu dem kalkulierten Preis beschafft werden könnte. Technische Risiken: Es besteht das Risiko, dass die Anlagentechnik nicht wie geplant störungsfrei funktioniert und dass die geplanten Kosten für Wartung und Instandhaltung nicht ausreichend sein könnten. Diese und/oder weitere Risiken könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Darlehensnehmers auswirken. Dem Darlehensnehmer könnten infolgedessen in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen der Anleger zu erfüllen und das eingesetzte Darlehenskapital zurückzuzahlen.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre

Ausfallrisiko des Darlehensnehmers (Emittentenrisiko). Der Darlehensnehmer kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Darlehensnehmer geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat oder wenn er eine etwaig erforderliche Anschlussfinanzierung nicht einwerben kann. Die Insolvenz des Darlehensnehmers kann zum Verlust des Investments des Anlegers und der Zinsen führen, da der Darlehensnehmer keinem Einlagensicherungssystem angehört. Diese und/oder weitere Risiken könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Darlehensnehmers und der Projektgesellschaft auswirken. Der Projektgesellschaft und mithin dem Darlehensnehmer könnten infolgedessen in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen zu erfüllen und das eingesetzte Darlehenskapital zurückzuzahlen. Bei dem Darlehensnehmer handelt es sich um ein Unternehmen in einer frühen Unternehmensphase, das derzeit keinen positiven operativen Cash-Flow erwirtschaftet (d.h. der Abfluss liquider Mittel durch die Geschäftstätigkeit übersteigt derzeit den Zufluss liquider Mittel). Die Finanzierung eines solchen jungen Unternehmens ist mit spezifischen Risiken verbunden. Setzt sich eine Geschäftsidee am Markt nicht durch oder kann der geplante Geschäftsaufbau nicht wie erhofft umgesetzt werden, besteht für Investoren ein Totalverlustrisiko. Der Unternehmenserfolg hängt von verschiedensten Faktoren wie z.B. dem Team, bestimmten Schlüsselpersonen, Fachkräften und Beratern, dem Marktumfeld, Lieferantenbeziehungen, technologischen Entwicklungen, Schutzrechten, gesetzlichen Rahmenbedingungen, Wettbewerbern und weiteren Faktoren ab. Für Xxxxxxxxxx, die in ein Frühphasenunternehmen investieren, ist es wesentlich wahrscheinlicher, dass sie ihr investiertes Kapital verlieren, als dass sie eine Rendite auf das eingesetzte Kapital erzielen. Verschiedene Risikofaktoren können die Fähigkeit des Darlehensnehmers beeinträchtigen, seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachzukommen. Dies sind zum einen Risiken aus der Umsetzung des der vom Darlehensnehmer verfolgten Vorhabensunternehmerischen Strategie. Die Umsetzung des Vorhabens könnte komplexer sein als erwartet. Es könnten unerwartete und/oder höhere Umsetzungsrisiken auftreten und/oder Geschäftsprozesse mit mehr Aufwand und Kosten verbunden sein als erwartet. Es könnten Planungsfehler zutage treten oder Vertragspartner des Darlehensnehmers mangelhafte Leistungen erbringen. Erforderliche Genehmigungen könnten nicht erteilt werden. Es könnte zu Verzögerungen im geplanten Ablauf und/oder zu Problemen bei der Erzielung von Einnahmen bzw. Einsparungen in der geplanten Höhe oder zum geplanten Zeitpunkt kommen. Rechtliche Die rechtlichen Anforderungen könnten sich verändern und dadurch könnten Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vorhabens der unternehmerischen Strategie erforderlich werden, was zu Mehrkosten und/oder zeitlichen Verzögerungen führen könnte. Zum anderen ist die allgemeine Geschäftstätigkeit des Darlehensnehmers mit Risiken verbunden, wie marktbezogene Risiken (z. B. Nachfrage- und Absatzrückgang; Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenzen von Kunden; Kostenerhöhungen und Kapazitätsengpässe auf Beschaffungsseite; politische Veränderungen; Zins- und Inflationsentwicklungen; Länder- und Wechselkursrisiken; Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Darlehensnehmers) und unternehmensbezogene Risiken (z.z. B. Qualitätsrisiken; Produktmängel; Finanzierungs- und Zinsänderungsrisiken; Risiken aus Marken und Schutzrechten; Abhängigkeit von Partnerunternehmen Partnerunternehmen, Schlüsselpersonen und qualifiziertem Personal; Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, unzureichendem Versicherungsschutz, aus der Gesellschafter- und/oder Konzernstruktur, aus der internen Organisation, aus Vermögensbewertungen und Steuernachforderungen). Genehmigungsrisiko: Die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist derzeit noch nicht erteilt. Es besteht das Risiko, dass es im Rahmen der Genehmigung zu Zeitverzögerungen oder Mehrkosten kommen könnte. Brennstoffeinkaufrisiko: Es besteht das Risiko, dass der Brennstoff nicht in der notwendigen Qualität oder Menge zu dem kalkulierten Preis beschafft werden könnte. Technische Risiken: Es besteht das Risiko, dass die Anlagentechnik nicht wie geplant störungsfrei funktioniert und dass die geplanten Kosten für Wartung und Instandhaltung nicht ausreichend sein könnten. Diese und/oder weitere Risiken könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Darlehensnehmers auswirken. Dem Darlehensnehmer könnten infolgedessen in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen der Anleger zu erfüllen und das eingesetzte Darlehenskapital zurückzuzahlen.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt

Ausfallrisiko des Darlehensnehmers (Emittentenrisiko). Der Darlehensnehmer kann zahlungsunfähig werden oder werden, das bedeutet, der Darlehensnehmer kann in Überschuldung geratenZukunft nicht in der Lage sein, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Darlehensnehmer geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat und/oder wenn er es dem Darlehensnehmer nicht gelingt, seinen weiteren Kapitalbedarf zu decken. Zudem liegt eine etwaig erforderliche Anschlussfinanzierung bilanzielle Überschuldung des Darlehensnehmers vor, das heißt, dass das Gesamtvermögen des Darlehensnehmers derzeit dessen Verbindlichkeiten nicht einwerben kanndeckt (vgl. bereits oben „Nachrangrisiko und unternehmerischer Charakter der Finanzierung; bestehende bilanzielle Überschuldung des Darlehensnehmers“). Diese Situation kann in den nächsten Monaten zu einer Zahlungsunfähigkeit oder einer Überschuldung des Darlehensnehmers im insolvenzrechtlichen Sinne führen. Der Darlehensnehmer müsste dann einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. Die Insolvenz des Darlehensnehmers kann zum Verlust des Investments des Anlegers und der Zinsen führen, da der Darlehensnehmer keinem Einlagensicherungssystem angehört. Bei dem Darlehensnehmer handelt es sich um ein Unternehmen in einer frühen Unternehmensphase, das derzeit keinen positiven operativen Cash-Flow erwirtschaftet (d.h. der Abfluss liquider Mittel durch die Geschäftstätigkeit übersteigt derzeit den Zufluss liquider Mittel). Die Finanzierung eines solchen jungen Unternehmens ist mit spezifischen Risiken verbunden. Setzt sich eine Geschäftsidee am Markt nicht durch oder kann der geplante Geschäftsaufbau nicht wie erhofft umgesetzt werden, besteht für Investoren ein Totalverlustrisiko. Der Unternehmenserfolg hängt von verschiedensten Faktoren wie z.B. dem Team, bestimmten Schlüsselpersonen, Fachkräften und Beratern, dem Marktumfeld, Lieferantenbeziehungen, technologischen Entwicklungen, Schutzrechten, gesetzlichen Rahmenbedingungen, Wettbewerbern und weiteren Faktoren ab. Dementsprechend kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass der Darlehensnehmer sein Geschäftsmodell anpassen muss und die das Darlehen generierten Mittel anders eingesetzt werden müssen, als dies derzeit geplant ist. Für Xxxxxxxxxx, die in ein Frühphasenunternehmen investieren, ist es wesentlich wahrscheinlicher, dass sie ihr investiertes Kapital verlieren, als dass sie eine Rendite auf das eingesetzte Kapital erzielen. Verschiedene Risikofaktoren können die Fähigkeit des Darlehensnehmers beeinträchtigen, seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachzukommen. Der wirtschaftliche Erfolg und somit die Fähigkeit des Darlehensnehmers, seinen Verpflichtungen aus dem Nachrangdarlehen nachzukommen, hängt von einer Vielzahl weiterer Einflussgrößen ab. Dies sind zum einen Risiken aus insbesondere der Umsetzung Verlauf der Produktentwicklung und des Aufbaus der Serienfertigung des Elektrofahrzeugs Sion, die Entwicklung der Märkte für Elektrofahrzeuge und Technologien und Anwendungen auf dem Gebiet der Mobilität (z.B. Solarintegration und Sharing-Software), auf denen der Darlehensnehmer tätig ist, das Verhalten von Wettbewerbern des Darlehensnehmers, der Erfolg des Vertriebsaufbaus des Darlehensnehmers sowie die Zahlungs- und Leistungsfähigkeit von Kunden und Lieferanten des Darlehensnehmers. Ein weiteres Risiko besteht in der noch nicht erfolgten Markteinführung der vom Darlehensnehmer verfolgten Vorhabenszu vertreibenden Produkte. Weitere Risiken können darin bestehen, dass sich elektrische KfZ-Antriebsmodelle nicht wie angenommen durchsetzen, da eine höhere Nachfrage nach anderen Antriebsarten (z.B. Wasserstoff, hocheffiziente Verbrennungsmotoren) zu verzeichnen ist, oder die vom Darlehensnehmer entwickelten weiteren Technologien und Anwendungen auf dem Gebiet der Mobilität (z.B. Solarintegration und Sharing-Software) von den Verbrauchern nicht angenommen werden. Dies kann insbesondere der Fall sein, falls große, kapitalstarke Wettbewerber des Darlehensnehmers ähnliche oder bessere Produkte entwickeln, diese preisgünstig anbieten und mit hohem Mitteleinsatz bewerben. Daher kann es auch nicht ausgeschlossen werden, dass der Darlehensnehmer sein Geschäftsmodell teilweise anpassen muss oder von einzelnen seiner Vorhaben ganz Abstand nimmt, was sich wiederum nachteilig auf die Schuldendienst- und Rückzahlungsfähigkeit auswirken könnte. Verschiedene weitere Risikofaktoren können die Fähigkeit des Darlehensnehmers beeinträchtigen, seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachzukommen. Die Umsetzung des Vorhabens Vorhabens, d.h. die Entwicklung des Elektrofahrzeugs Sion und unabhängig davon die Entwicklung von Technologien in den Bereichen Photovoltaik und Mobilitätsdienstleistungen, könnte komplexer sein als erwartet. Es könnten unerwartete und/oder höhere Umsetzungsrisiken auftreten und/oder Geschäftsprozesse mit mehr Aufwand und Kosten verbunden sein als erwartet. Es könnten Planungsfehler zutage treten oder Vertragspartner sich Annahmen des Darlehensnehmers mangelhafte Leistungen erbringen. Erforderliche Genehmigungen könnten nicht erteilt werdenDarlehensnehmers, die den Planungen zugrunde liegen, als unzutreffend erweisen. Es könnte zu Verzögerungen im geplanten Ablauf und/oder zu Problemen bei der Erzielung von Einnahmen in der geplanten Höhe oder zum geplanten Zeitpunkt kommen. Rechtliche Anforderungen könnten sich verändern und dadurch Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vorhabens erforderlich werden, was zu Mehrkosten und/oder zeitlichen Verzögerungen führen könnte. Zum anderen ist die allgemeine Geschäftstätigkeit Vertragspartner des Darlehensnehmers mit könnten mangelhafte Leistungen erbringen. Erforderliche Genehmigungen könnten nicht erteilt werden. Zudem ist der Darlehensnehmer marktbezogenen Risiken verbunden, unterworfen wie marktbezogene Risiken (z. B. Nachfrage- Nachfrage und Absatzrückgang; Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenzen von Kunden; Kostenerhöhungen und Kapazitätsengpässe auf Beschaffungsseiteder Beschaffungs- bzw. Produktionsebene; politische Veränderungen; Zins- und Inflationsentwicklungen; Länder- und Wechselkursrisiken; Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Darlehensnehmers) und . Zusätzlich bestehen unternehmensbezogene Risiken (z.B. wie Qualitätsrisiken; Finanzierungs- und Zinsänderungsrisiken; Risiken aus Marken und Schutzrechten; Abhängigkeit von Partnerunternehmen und qualifiziertem Personal; Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, Rechtsstreitigkeiten und unzureichendem Versicherungsschutz, Versicherungsschutz sowie aus der Gesellschafter- und/oder Konzernstruktur, aus der internen Organisation, Organisation und aus Vermögensbewertungen und Steuernachforderungen). Genehmigungsrisiko: Die Genehmigung nach Des Weiteren bestehen Finanzierungsrisiken. Der Darlehensnehmer ist auf die Aufnahme weiteren Kapitals zur Finanzierung des Vorhabens und der Fortführung des Unternehmens angewiesen. Sollte die Deckung des Kapitalbedarfs dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist derzeit noch Darlehensnehmer nicht erteilt. Es besteht das Risikogelingen, dass es im Rahmen der Genehmigung zu Zeitverzögerungen oder Mehrkosten kommen könnte. Brennstoffeinkaufrisiko: Es besteht das Risiko, dass der Brennstoff nicht in der notwendigen Qualität oder Menge zu dem kalkulierten Preis beschafft werden könnte. Technische Risiken: Es besteht das Risiko, dass droht die Anlagentechnik nicht wie geplant störungsfrei funktioniert und dass die geplanten Kosten für Wartung und Instandhaltung nicht ausreichend sein könntenZahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers. Diese und/oder weitere Risiken könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Darlehensnehmers auswirken. Dem Darlehensnehmer könnten infolgedessen in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen der Anleger zu erfüllen und das eingesetzte Darlehenskapital zurückzuzahlen.

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Samples: wiwin.de

Ausfallrisiko des Darlehensnehmers (Emittentenrisiko). Der Darlehensnehmer kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Darlehensnehmer geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat oder wenn er eine etwaig erforderliche Anschlussfinanzierung nicht einwerben kannhat. Die Insolvenz des Darlehensnehmers kann zum Verlust des Investments des Anlegers und der Zinsen führen, da der Darlehensnehmer keinem Einlagensicherungssystem angehört. Bei dem Darlehensnehmer handelt es sich um ein Unternehmen in einer frühen Unternehmensphase, das derzeit keinen positiven operativen Cash-Flow erwirtschaftet (d.h. der Abfluss liquider Mittel durch die Geschäftstätigkeit übersteigt derzeit den Zufluss liquider Mittel). Die Finanzierung eines solchen jungen Unternehmens ist mit spezifischen Risiken verbunden. Setzt sich eine Geschäftsidee am Markt nicht durch oder kann der geplante Geschäftsaufbau nicht wie erhofft umgesetzt werden, besteht für Investoren ein Totalverlustrisiko. Der Unternehmenserfolg hängt von verschiedensten Faktoren wie z.B. dem Team, bestimmten Schlüsselpersonen, Fachkräften und Beratern, dem Marktumfeld, Lieferantenbeziehungen, technologischen Entwicklungen, Schutzrechten, gesetzlichen Rahmenbedingungen, Wettbewerbern und weiteren Faktoren ab. Für Xxxxxxxxxx, die in ein Frühphasenunternehmen investieren, ist es wesentlich wahrscheinlicher, dass sie ihr investiertes Kapital verlieren, als dass sie eine Rendite auf das eingesetzte Kapital erzielen. Verschiedene Risikofaktoren können die Fähigkeit des Darlehensnehmers beeinträchtigen, seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachzukommen. Dies sind zum einen Risiken aus der Umsetzung des vom Darlehensnehmer verfolgten Vorhabens. Die Umsetzung des Vorhabens könnte komplexer sein als erwartet. Es könnten unerwartete und/oder höhere Umsetzungsrisiken auftreten und/oder Geschäftsprozesse mit mehr Aufwand und Kosten verbunden sein als erwartet. Es könnten Planungsfehler zutage treten oder Vertragspartner des Darlehensnehmers mangelhafte Leistungen erbringen. Erforderliche Genehmigungen könnten nicht erteilt werden. Es könnte zu Verzögerungen im geplanten Ablauf und/oder zu Problemen bei der Erzielung von Einnahmen in der geplanten Höhe oder zum geplanten Zeitpunkt kommen. Rechtliche Ein etwaiger Versicherungsschutz könnte sich als nicht ausreichend erweisen. Die rechtlichen Anforderungen könnten sich verändern und dadurch könnten Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vorhabens erforderlich werden, was zu Mehrkosten und/oder zeitlichen Verzögerungen führen könnte. Zum anderen ist die allgemeine Geschäftstätigkeit des Darlehensnehmers mit Risiken verbunden, wie marktbezogene Risiken (z. B. Nachfrage- und Absatzrückgang; Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenzen von Kunden; Kostenerhöhungen und Kapazitätsengpässe auf Beschaffungsseite; politische Veränderungen; Zins- und Inflationsentwicklungen; Länder- und Wechselkursrisiken; Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Darlehensnehmers) und unternehmensbezogene Risiken (z.z. B. Qualitätsrisiken; Produktmängel; Finanzierungs- und Zinsänderungsrisiken; Risiken aus Marken und Schutzrechten; Abhängigkeit von Partnerunternehmen und qualifiziertem Personal; Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, unzureichendem Versicherungsschutz, aus der Gesellschafter- und/oder Konzernstruktur, aus der internen Organisation, aus Vermögensbewertungen und Steuernachforderungen). Genehmigungsrisiko: Die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist derzeit noch nicht erteilt. Es besteht das Risiko, dass es im Rahmen der Genehmigung zu Zeitverzögerungen oder Mehrkosten kommen könnte. Brennstoffeinkaufrisiko: Es besteht das Risiko, dass der Brennstoff nicht in der notwendigen Qualität oder Menge zu dem kalkulierten Preis beschafft werden könnte. Technische Risiken: Es besteht das Risiko, dass die Anlagentechnik nicht wie geplant störungsfrei funktioniert und dass die geplanten Kosten für Wartung und Instandhaltung nicht ausreichend sein könnten. Diese und/oder weitere Risiken könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Darlehensnehmers auswirken. Dem Darlehensnehmer könnten infolgedessen in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen der Anleger zu erfüllen und das eingesetzte Darlehenskapital zurückzuzahlen.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt

Ausfallrisiko des Darlehensnehmers (Emittentenrisiko). Der Darlehensnehmer kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Darlehensnehmer geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat oder wenn er eine etwaig erforderliche Anschlussfinanzierung nicht einwerben kann. Die Insolvenz des Darlehensnehmers kann zum Verlust des Investments des Anlegers und der Zinsen führen, da der Darlehensnehmer keinem Einlagensicherungssystem angehört. Bei dem Darlehensnehmer handelt es sich um ein Unternehmen in einer frühen Unternehmensphase, das derzeit keinen positiven operativen Cash-Flow erwirtschaftet (d.h. der Abfluss liquider Mittel durch die Geschäftstätigkeit übersteigt derzeit den Zufluss liquider Mittel). Die Finanzierung eines solchen jungen Unternehmens ist mit spezifischen Risiken verbunden. Setzt sich eine Geschäftsidee am Markt nicht durch oder kann der geplante Geschäftsaufbau nicht wie erhofft umgesetzt werden, besteht für Investoren ein Totalverlustrisiko. Der Unternehmenserfolg hängt von verschiedensten Faktoren wie z.B. dem Team, bestimmten Schlüsselpersonen, Fachkräften und Beratern, dem Marktumfeld, Lieferantenbeziehungen, technologischen Entwicklungen, Schutzrechten, gesetzlichen Rahmenbedingungen, Wettbewerbern und weiteren Faktoren ab. Für Xxxxxxxxxx, die in ein Frühphasenunternehmen investieren, ist es wesentlich wahrscheinlicher, dass sie ihr investiertes Kapital verlieren, als dass sie eine Rendite auf das eingesetzte Kapital erzielen. Verschiedene Risikofaktoren können die Fähigkeit des Darlehensnehmers beeinträchtigen, seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachzukommen. Dies sind zum einen Risiken aus der Umsetzung des der vom Darlehensnehmer verfolgten Vorhabensunternehmerischen Strategie. Die Umsetzung des Vorhabens könnte komplexer sein als erwartet. Es könnten unerwartete und/oder höhere Umsetzungsrisiken auftreten und/oder Geschäftsprozesse mit mehr Aufwand und Kosten verbunden sein als erwartet. Es könnten Planungsfehler zutage treten oder Vertragspartner des Darlehensnehmers mangelhafte Leistungen erbringen. Erforderliche Genehmigungen könnten nicht erteilt werden. Es könnte zu Verzögerungen im geplanten Ablauf und/oder zu Problemen bei der Erzielung von Einnahmen bzw. Einsparungen in der geplanten Höhe oder zum geplanten Zeitpunkt kommen. Rechtliche Die rechtlichen Anforderungen könnten sich verändern und dadurch könnten Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vorhabens der unternehmerischen Strategie erforderlich werden, was zu Mehrkosten und/oder zeitlichen Verzögerungen führen könnte. .] Zum anderen ist die allgemeine Geschäftstätigkeit des Darlehensnehmers mit Risiken verbunden, wie marktbezogene Risiken (z. B. Nachfrage- und Absatzrückgang; Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenzen von Kunden; Kostenerhöhungen und Kapazitätsengpässe auf Beschaffungsseite; politische Veränderungen; Zins- und Inflationsentwicklungen; Länder- und Wechselkursrisiken; Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Darlehensnehmers) und unternehmensbezogene Risiken (z.z. B. Qualitätsrisiken; Produktmängel; Finanzierungs- und Zinsänderungsrisiken; Risiken aus Marken und Schutzrechten; Abhängigkeit von Partnerunternehmen Partnerunternehmen, Schlüsselpersonen und qualifiziertem Personal; Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, unzureichendem Versicherungsschutz, aus der Gesellschafter- und/oder Konzernstruktur, aus der internen Organisation, aus Vermögensbewertungen und Steuernachforderungen). Genehmigungsrisiko: Die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist derzeit noch nicht erteilt. Es besteht das Risiko, dass es im Rahmen der Genehmigung zu Zeitverzögerungen oder Mehrkosten kommen könnte. Brennstoffeinkaufrisiko: Es besteht das Risiko, dass der Brennstoff nicht in der notwendigen Qualität oder Menge zu dem kalkulierten Preis beschafft werden könnte. Technische Risiken: Es besteht das Risiko, dass die Anlagentechnik nicht wie geplant störungsfrei funktioniert und dass die geplanten Kosten für Wartung und Instandhaltung nicht ausreichend sein könnten. Diese und/oder weitere Risiken könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Darlehensnehmers auswirken. Dem Darlehensnehmer könnten infolgedessen in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen der Anleger zu erfüllen und das eingesetzte Darlehenskapital zurückzuzahlen.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt

Ausfallrisiko des Darlehensnehmers (Emittentenrisiko). Der Darlehensnehmer kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Darlehensnehmer geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat oder wenn er eine etwaig erforderliche Anschlussfinanzierung An- schlussfinanzierung nicht einwerben kann. Die Insolvenz des Darlehensnehmers kann zum Verlust des Investments des Anlegers und der Zinsen führen, da der Darlehensnehmer keinem Einlagensicherungssystem angehört. Bei dem Darlehensnehmer handelt es sich um ein Unternehmen in einer frühen UnternehmensphaseUnterneh- mensphase[, das derzeit keinen positiven operativen Cash-Flow erwirtschaftet (Zahlungsstrom) erwirtschaf- tet (d.h. der Abfluss liquider Mittel durch die Geschäftstätigkeit übersteigt derzeit den Zufluss liquider Mittel)]. Die Finanzierung eines solchen jungen Unternehmens ist mit spezifischen Risiken Ri- siken verbunden. Setzt sich eine Geschäftsidee am Markt nicht durch oder kann der geplante Geschäftsaufbau nicht wie erhofft umgesetzt werden, besteht für Investoren ein TotalverlustrisikoTotalverlust- risiko. Der Unternehmenserfolg hängt von verschiedensten Faktoren wie z.B. dem Team, bestimmten be- stimmten Schlüsselpersonen, Fachkräften und Beratern, dem Marktumfeld, LieferantenbeziehungenLieferantenbezie- hungen, technologischen Entwicklungen, Schutzrechten, gesetzlichen Rahmenbedingungen, Wettbewerbern und weiteren Faktoren ab. Für Xxxxxxxxxx, die in ein Frühphasenunternehmen investieren, ist es wesentlich wahrscheinlicher, dass sie ihr investiertes Kapital verlieren, als dass sie eine Rendite auf das eingesetzte Kapital erzielen. Verschiedene Risikofaktoren können die Fähigkeit des Darlehensnehmers beeinträchtigen, seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachzukommen. Dies sind zum einen Risiken Risi- ken aus der Umsetzung des der vom Darlehensnehmer verfolgten Vorhabensunternehmerischen Strategie. Die Umsetzung des Vorhabens könnte komplexer sein als erwartet. Es könnten unerwartete und/oder höhere Umsetzungsrisiken auftreten und/oder Geschäftsprozesse mit mehr Aufwand und Kosten verbunden ver- bunden sein als erwartet. Es könnten Planungsfehler zutage treten oder Vertragspartner des Darlehensnehmers mangelhafte Leistungen erbringen. Erforderliche Genehmigungen könnten nicht erteilt werden. Es könnte zu Verzögerungen im geplanten Ablauf und/oder zu Problemen bei der Erzielung von Einnahmen bzw. Einsparungen in der geplanten Höhe oder zum geplanten geplan- ten Zeitpunkt kommen. Rechtliche Die rechtlichen Anforderungen könnten sich verändern und dadurch könnten Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vorhabens der unternehmerischen Strategie erforderlich werden, was zu Mehrkosten und/oder zeitlichen Verzögerungen führen könnte. Zum anderen ist die allgemeine Geschäftstätigkeit des Darlehensnehmers mit Risiken verbundenverbun- den, wie marktbezogene Risiken (z. B. Nachfrage- und Absatzrückgang; Zahlungsschwierigkeiten Zahlungsschwierig- keiten oder Insolvenzen von Kunden; Kostenerhöhungen und Kapazitätsengpässe auf der Beschaffungsseite; politische Veränderungen; Zins- und Inflationsentwicklungen; Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen steu- erlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Darlehensnehmers) und unternehmensbezogene Risiken unternehmensbezo- xxxx Xxxxxxx (z.z. B. Qualitätsrisiken; Produktmängel; Finanzierungs- und ZinsänderungsrisikenZinsänderungsrisi- ken; Risiken aus Marken und Schutzrechten; Abhängigkeit von Partnerunternehmen und qualifiziertem qua- lifiziertem Personal; Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, unzureichendem Versicherungsschutz, aus der Gesellschafter- und/oder Konzernstruktur, aus der internen Organisation, aus Vermögensbewertungen Vermö- gensbewertungen und Steuernachforderungen). Genehmigungsrisiko: Die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist derzeit noch nicht erteilt. Es besteht das Risiko, dass es im Rahmen der Genehmigung zu Zeitverzögerungen oder Mehrkosten kommen könnte. Brennstoffeinkaufrisiko: Es besteht das Risiko, dass der Brennstoff nicht in der notwendigen Qualität oder Menge zu dem kalkulierten Preis beschafft werden könnte. Technische Risiken: Es besteht das Risiko, dass die Anlagentechnik nicht wie geplant störungsfrei funktioniert und dass die geplanten Kosten für Wartung und Instandhaltung nicht ausreichend sein könnten. Diese und/oder weitere Risiken könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ertrags- lage des Darlehensnehmers auswirken. Dem Darlehensnehmer könnten infolgedessen in Zukunft Zu- kunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen der Anleger zu erfüllen und das eingesetzte Darlehenskapital zurückzuzahlen.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre

Ausfallrisiko des Darlehensnehmers (Emittentenrisiko). Der Darlehensnehmer kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Darlehensnehmer geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat oder wenn er eine etwaig erforderliche Anschlussfinanzierung An- schlussfinanzierung nicht einwerben kann. Die Insolvenz des Darlehensnehmers kann zum Verlust des Investments des Anlegers und der Zinsen führen, da der Darlehensnehmer keinem Einlagensicherungssystem angehört. Bei dem Darlehensnehmer handelt es sich um ein Unternehmen in einer frühen UnternehmensphaseUnterneh- mensphase, das derzeit keinen positiven operativen Cash-Flow erwirtschaftet (Zahlungsstrom) erwirtschaf- tet (d.h. der Abfluss liquider Mittel durch die Geschäftstätigkeit übersteigt derzeit den Zufluss liquider Mittel). Die Finanzierung eines solchen jungen Unternehmens ist mit spezifischen Risiken Ri- siken verbunden. Setzt sich eine Geschäftsidee am Markt nicht durch oder kann der geplante Geschäftsaufbau nicht wie erhofft umgesetzt werden, besteht für Investoren ein TotalverlustrisikoTotalverlust- risiko. Der Unternehmenserfolg hängt von verschiedensten Faktoren wie z.B. dem Team, bestimmten be- stimmten Schlüsselpersonen, Fachkräften und Beratern, dem Marktumfeld, LieferantenbeziehungenLieferantenbezie- hungen, technologischen Entwicklungen, Schutzrechten, gesetzlichen Rahmenbedingungen, Wettbewerbern und weiteren Faktoren ab. Für XxxxxxxxxxInvestoren, die in ein Frühphasenunternehmen investieren, ist es wesentlich wahrscheinlicher, dass sie ihr investiertes Kapital verlieren, als dass sie eine Rendite auf das eingesetzte Kapital erzielen. Verschiedene Risikofaktoren können die Fähigkeit des Darlehensnehmers beeinträchtigen, seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachzukommen. Dies sind zum einen Risiken Risi- ken aus der Umsetzung des der vom Darlehensnehmer verfolgten Vorhabensunternehmerischen Strategie. Die Umsetzung des Vorhabens könnte komplexer sein als erwartet. Es könnten unerwartete und/oder höhere Umsetzungsrisiken auftreten und/oder Geschäftsprozesse Geschäftsprozesse, Vertriebs- und Marketingmaßnah- men mit mehr Aufwand und Kosten verbunden sein als erwartet. Es könnten Planungsfehler zutage treten oder Vertragspartner des Darlehensnehmers mangelhafte Leistungen erbringen. Erforderliche Genehmigungen könnten nicht erteilt werden. Es könnte zu Verzögerungen im geplanten Ablauf und/oder zu Problemen bei der Erzielung von Einnahmen bzw. Einsparungen in der geplanten Höhe oder zum geplanten Zeitpunkt kommen, auch beim Ausbau der Ge- schäftstätigkeit ins europäische Ausland. Rechtliche Die rechtlichen Anforderungen könnten sich verändern verän- dern und dadurch könnten Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vorhabens der unternehmerischen Strategie erforderlich werden, was zu Mehrkosten und/oder zeitlichen Verzögerungen führen könnte. Zum anderen ist die allgemeine Geschäftstätigkeit des Darlehensnehmers mit Risiken verbundenverbun- den, wie marktbezogene Risiken (z. z.B. Nachfrage- und Absatzrückgang; Zahlungsschwierigkeiten Zahlungsschwierig- keiten oder Insolvenzen von Kunden; Kostenerhöhungen und Kapazitätsengpässe auf BeschaffungsseiteBe- schaffungsseite; politische VeränderungenVeränderungen einschließlich der Förderung CO2-reduzierender Technologien; Zins- und Inflationsentwicklungen; Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen steuer- lichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Darlehensnehmers) und unternehmensbezogene Risiken unternehmensbezo- xxxx Xxxxxxx (z.B. Qualitätsrisiken; Produktmängel; Finanzierungs- und Zinsänderungsrisiken; Risiken aus Marken und Schutzrechten; Abhängigkeit von Partnerunternehmen und qualifiziertem qualifi- ziertem Personal; Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, unzureichendem Versicherungsschutz, aus der Gesellschafter- und/oder Konzernstruktur, aus der internen Organisation, aus Vermögensbewertungen Vermö- gensbewertungen und Steuernachforderungen). Genehmigungsrisiko: Die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist derzeit noch nicht erteilt. Es besteht das Risiko, dass es im Rahmen der Genehmigung zu Zeitverzögerungen oder Mehrkosten kommen könnte. Brennstoffeinkaufrisiko: Es besteht das Risiko, dass der Brennstoff nicht in der notwendigen Qualität oder Menge zu dem kalkulierten Preis beschafft werden könnte. Technische Risiken: Es besteht das Risiko, dass die Anlagentechnik nicht wie geplant störungsfrei funktioniert und dass die geplanten Kosten für Wartung und Instandhaltung nicht ausreichend sein könnten. Diese und/oder weitere Risiken könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ertrags- lage des Darlehensnehmers auswirken. Dem Darlehensnehmer könnten infolgedessen in Zukunft Zu- kunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen der Anleger zu erfüllen und das eingesetzte Darlehenskapital zurückzuzahlen.

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Samples: www.gls-crowd.de

Ausfallrisiko des Darlehensnehmers (Emittentenrisiko). Der Darlehensnehmer kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Darlehensnehmer geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat oder wenn er eine etwaig erforderliche Anschlussfinanzierung nicht einwerben kannkann (vgl. bereits oben „Risiko der Unterkapitalisierung des Darlehensnehmers“). Zudem liegt eine bilanzielle Überschuldung des Darlehensnehmers vor, das heißt, dass das Gesamtvermögen des Darlehensnehmers derzeit dessen Verbindlichkeiten nicht deckt (vgl. bereits oben „Nachrangrisiko und unternehmerischer Charakter der Finanzierung; bestehende bilanzielle Überschuldung des Darlehensnehmers“). Diese Situation kann zu einer Zahlungsunfähigkeit oder einer Überschuldung des Darlehensnehmers im insolvenzrechtlichen Sinne führen. Der Darlehensnehmer müsste dann einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. Die Insolvenz des Darlehensnehmers kann zum Verlust des Investments des Anlegers und der Zinsen führen, da der Darlehensnehmer keinem Einlagensicherungssystem angehört. Bei dem Darlehensnehmer handelt es sich um ein Unternehmen in einer frühen Unternehmensphase, das derzeit keinen positiven operativen Cash-Flow erwirtschaftet (d.h. der Abfluss liquider Mittel durch die Geschäftstätigkeit übersteigt derzeit den Zufluss liquider Mittel). Die Finanzierung eines solchen jungen Unternehmens ist mit spezifischen Risiken verbunden. Setzt sich eine Geschäftsidee am Markt nicht durch oder kann der geplante Geschäftsaufbau nicht wie erhofft umgesetzt werden, besteht für Investoren ein Totalverlustrisiko. Der Unternehmenserfolg hängt von verschiedensten Faktoren wie z.B. dem Team, bestimmten Schlüsselpersonen, Fachkräften und Beratern, dem Marktumfeld, Lieferantenbeziehungen, technologischen Entwicklungen, Schutzrechten, gesetzlichen Rahmenbedingungen, Wettbewerbern und weiteren Faktoren ab. Für Xxxxxxxxxx, die in ein Frühphasenunternehmen investieren, ist es wesentlich wahrscheinlicher, dass sie ihr investiertes Kapital verlieren, als dass sie eine Rendite auf das eingesetzte Kapital erzielen. Verschiedene Risikofaktoren können die Fähigkeit des Darlehensnehmers beeinträchtigen, seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachzukommen. Dies sind zum einen Risiken aus der Umsetzung des vom Darlehensnehmer verfolgten Vorhabens. Die Umsetzung des Vorhabens könnte komplexer sein als erwartet. Es könnten unerwartete und/oder höhere Umsetzungsrisiken auftreten und/oder Geschäftsprozesse mit mehr Aufwand und Kosten verbunden sein als erwartet. Es könnten Planungsfehler zutage treten oder Vertragspartner des Darlehensnehmers mangelhafte Leistungen erbringen. Erforderliche Genehmigungen könnten nicht erteilt werden. Es könnte zu Verzögerungen im geplanten Ablauf und/oder zu Problemen bei der Erzielung von Einnahmen in der geplanten Höhe oder zum geplanten Zeitpunkt kommen. Rechtliche Anforderungen könnten sich verändern und dadurch Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vorhabens erforderlich werden, was zu Mehrkosten und/oder zeitlichen Verzögerungen führen könnte. Zum anderen ist die allgemeine Geschäftstätigkeit des Darlehensnehmers mit Risiken verbunden, wie marktbezogene Risiken (z. B. Nachfrage- und Absatzrückgang; Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenzen von Kunden; Kostenerhöhungen und Kapazitätsengpässe auf Beschaffungsseite; politische Veränderungen; Zins- und Inflationsentwicklungen; Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Darlehensnehmers) und unternehmensbezogene Risiken (z.B. Qualitätsrisiken; Finanzierungs- und Zinsänderungsrisiken; Risiken aus Marken und Schutzrechten; Abhängigkeit von Partnerunternehmen und qualifiziertem Personal; Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, unzureichendem Versicherungsschutz, aus der Gesellschafter- und/oder Konzernstruktur, aus der internen Organisation, aus Vermögensbewertungen und Steuernachforderungen). Genehmigungsrisiko: Die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist derzeit noch nicht erteilt. Es besteht das Risiko, dass es im Rahmen der Genehmigung zu Zeitverzögerungen oder Mehrkosten kommen könnte. Brennstoffeinkaufrisiko: Es besteht das Risiko, dass der Brennstoff nicht in der notwendigen Qualität oder Menge zu dem kalkulierten Preis beschafft werden könnte. Technische Risiken: Es besteht das Risiko, dass die Anlagentechnik nicht wie geplant störungsfrei funktioniert und dass die geplanten Kosten für Wartung und Instandhaltung nicht ausreichend sein könnten. Diese und/oder weitere Risiken könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Darlehensnehmers auswirken. Dem Darlehensnehmer könnten infolgedessen in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen der Anleger zu erfüllen und das eingesetzte Darlehenskapital zurückzuzahlen.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre

Ausfallrisiko des Darlehensnehmers (Emittentenrisiko). Der Darlehensnehmer kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Darlehensnehmer geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat oder wenn er eine etwaig erforderliche Anschlussfinanzierung nicht einwerben kannhat. Die Insolvenz des Darlehensnehmers kann zum Verlust des Investments des Anlegers und der Zinsen führen, da der Darlehensnehmer keinem Einlagensicherungssystem angehört. Bei dem Darlehensnehmer handelt es sich um ein Unternehmen in einer frühen Unternehmensphase, das derzeit keinen positiven operativen Cash-Flow erwirtschaftet (d.h. der Abfluss liquider Mittel durch die Geschäftstätigkeit übersteigt derzeit den Zufluss liquider Mittel). Die Finanzierung eines solchen jungen Unternehmens ist mit spezifischen Risiken verbunden. Setzt sich eine Geschäftsidee am Markt nicht durch oder kann der geplante Geschäftsaufbau nicht wie erhofft umgesetzt werden, besteht für Investoren ein Totalverlustrisiko. Der Unternehmenserfolg hängt von verschiedensten Faktoren wie z.B. dem Team, bestimmten Schlüsselpersonen, Fachkräften und Beratern, dem Marktumfeld, Lieferantenbeziehungen, technologischen Entwicklungen, Schutzrechten, gesetzlichen Rahmenbedingungen, Wettbewerbern und weiteren Faktoren ab. Für Xxxxxxxxxx, die in ein Frühphasenunternehmen investieren, ist es wesentlich wahrscheinlicher, dass sie ihr investiertes Kapital verlieren, als dass sie eine Rendite auf das eingesetzte Kapital erzielen. Verschiedene Risikofaktoren können die Fähigkeit des Darlehensnehmers beeinträchtigen, seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachzukommen. Dies sind zum einen Risiken aus der Umsetzung des vom Darlehensnehmer verfolgten Vorhabens. Die Umsetzung des Vorhabens könnte komplexer sein als erwartet. Es könnten unerwartete und/oder höhere Umsetzungsrisiken auftreten und/oder Geschäftsprozesse mit mehr Aufwand und Kosten verbunden sein als erwartet. Es könnten Planungsfehler zutage treten oder Vertragspartner des Darlehensnehmers mangelhafte Leistungen erbringen. Erforderliche Genehmigungen könnten nicht erteilt werden. Es könnte zu Verzögerungen im geplanten Ablauf und/oder zu Problemen bei der Erzielung von Einnahmen in der geplanten Höhe oder zum geplanten Zeitpunkt kommen. Rechtliche Ein etwaiger Versicherungsschutz könnte sich als nicht ausreichend erweisen. Die rechtlichen Anforderungen könnten sich verändern und dadurch könnten Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vorhabens erforderlich werden, was zu Mehrkosten und/oder zeitlichen Verzögerungen führen könnte. Zum anderen ist die allgemeine Geschäftstätigkeit des Darlehensnehmers mit Risiken verbunden, wie marktbezogene Risiken (z. z.B. Nachfrage- und Absatzrückgang; Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenzen von Kunden; Kostenerhöhungen und Kapazitätsengpässe auf BeschaffungsseiteRückgang der Xxxxxxx-Anmeldezahlen, Kostenerhöhungen; politische Veränderungen; Zins- und Inflationsentwicklungen; Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Darlehensnehmers) und unternehmensbezogene Risiken (z.z. B. QualitätsrisikenQualitätsrisiken der angebotenen Dienstleistung; Finanzierungs- und Zinsänderungsrisiken; Risiken aus Marken und Schutzrechten; Abhängigkeit von Partnerunternehmen und qualifiziertem Personal; Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, unzureichendem Versicherungsschutz, aus der Gesellschafter- und/oder Konzernstruktur, aus der internen Organisation, aus Vermögensbewertungen und Steuernachforderungen). Genehmigungsrisiko: Die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist derzeit noch nicht erteilt. Es besteht das Risiko, dass es im Rahmen der Genehmigung zu Zeitverzögerungen oder Mehrkosten kommen könnte. Brennstoffeinkaufrisiko: Es besteht das Risiko, dass der Brennstoff nicht in der notwendigen Qualität oder Menge zu dem kalkulierten Preis beschafft werden könnte. Technische Risiken: Es besteht das Risiko, dass die Anlagentechnik nicht wie geplant störungsfrei funktioniert und dass die geplanten Kosten für Wartung und Instandhaltung nicht ausreichend sein könnten. Diese und/oder weitere Risiken könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Darlehensnehmers auswirken. Dem Darlehensnehmer könnten infolgedessen in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen der Anleger zu erfüllen und das eingesetzte Darlehenskapital zurückzuzahlen.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt

Ausfallrisiko des Darlehensnehmers (Emittentenrisiko). Der Darlehensnehmer kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Darlehensnehmer geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat und/oder wenn er eine etwaig erforderliche Anschlussfinanzierung nicht einwerben kann. Die Insolvenz des Darlehensnehmers kann zum Verlust des Investments des Anlegers und der Zinsen führen, da der Darlehensnehmer keinem Einlagensicherungssystem angehört. Bei dem Darlehensnehmer handelt es sich um ein Unternehmen in einer frühen Unternehmensphase, das derzeit keinen positiven operativen Cash-Flow erwirtschaftet (d.h. der Abfluss liquider Mittel durch die Geschäftstätigkeit übersteigt derzeit den Zufluss liquider Mittel). Die Finanzierung eines solchen jungen Unternehmens ist mit spezifischen Risiken verbunden. Setzt sich eine Geschäftsidee am Markt nicht durch oder kann der geplante Geschäftsaufbau nicht wie erhofft umgesetzt werden, besteht für Investoren ein Totalverlustrisiko. Der Unternehmenserfolg hängt von verschiedensten Faktoren wie z.B. dem Team, bestimmten Schlüsselpersonen, Fachkräften und Beratern, dem Marktumfeld, Lieferantenbeziehungen, technologischen Entwicklungen, Schutzrechten, gesetzlichen Rahmenbedingungen, Wettbewerbern und weiteren Faktoren ab. Für Xxxxxxxxxx, die in ein Frühphasenunternehmen investieren, ist es wesentlich wahrscheinlicher, dass sie ihr investiertes Kapital verlieren, als dass sie eine Rendite auf das eingesetzte Kapital erzielen. Verschiedene Risikofaktoren können die Fähigkeit des Darlehensnehmers beeinträchtigen, seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachzukommen. Dies sind zum einen insbesondere Risiken aus der Umsetzung des vom Darlehensnehmer verfolgten Vorhabens. Der Darlehensnehmer möchte spezialisierte Computer-Hardware zum Zwecke des sog. Mining, also der Durchführung von Rechenoperationen im Zusammenhang mit Transaktionen innerhalb der jeweiligen Kryptowährung, anschaffen und betreiben. Die Umsetzung des Vorhabens geplanten Vorhaben könnte komplexer sein als erwartet. Es könnten unerwartete und/oder höhere Umsetzungsrisiken auftreten und/oder Geschäftsprozesse mit mehr Aufwand und Kosten verbunden sein als erwartet. Es könnten Planungsfehler zutage treten oder Vertragspartner des Darlehensnehmers mangelhafte Leistungen erbringen. Erforderliche Genehmigungen könnten nicht erteilt werden. Es könnte zu Verzögerungen im geplanten Ablauf und/oder zu Problemen bei der Erzielung von Einnahmen in der geplanten Höhe oder zum geplanten Zeitpunkt kommen. Rechtliche Ein etwaiger Versicherungsschutz könnte sich als nicht ausreichend erweisen. Es könnte zu unerwarteten Entwicklungen kommen, die insbesondere den sich dynamisch entwickelnden Kryptowährungs-Markt oder das noch in Veränderung begriffene regulatorische Umfeld betreffen können. Es könnte zu einem Kurseinbruch der Kryptowährungen kommen. Die technologische Überalterung der Hardware könnte schneller als erwartet verlaufen. Desweiteren können steigende Stromkosten, Hackerangriffe sowie der Diebstahl, die Beschädigung, Vernichtung oder Mängel der Hardware oder das Einschleusen von Schadsoftware können nachteilige Auswirkungen auf die Umsetzung des Vorhabens und die Green Mining GmbH haben. Auch die Insolvenz eines sog. Mining-Pools (also eines Konsortiums, dem die Green Mining GmbH sich anschließen wird, um die Renditechancen zu erhöhen) kann zum Verlust eines Teils der Einnahmen führen. Die rechtlichen Anforderungen könnten sich verändern und dadurch könnten Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vorhabens erforderlich werden, was zu Mehrkosten und/oder zeitlichen Verzögerungen führen könnte. Bei Leistungen, die Dritten gegenüber erbracht werden, könnten diese Gewährleistungsansprüche geltend machen, ohne dass der Darlehensnehmer Regressansprüche gegen eigene Zulieferer durchsetzen kann. Zum anderen ist die allgemeine Geschäftstätigkeit des Darlehensnehmers mit Risiken verbunden, wie marktbezogene Risiken (z. B. Nachfrage- und Absatzrückgang; Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenzen von Kunden; Kostenerhöhungen und Kapazitätsengpässe auf Beschaffungsseite; politische Veränderungen; Zins- und Inflationsentwicklungen; Länder- und Wechselkursrisiken; Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Darlehensnehmers) und unternehmensbezogene Risiken (z.z. B. Qualitätsrisiken; Produktmängel; Finanzierungs- und Zinsänderungsrisiken; Risiken aus Marken und Schutzrechten; Abhängigkeit von Partnerunternehmen und qualifiziertem Personal; Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, unzureichendem Versicherungsschutz, aus der Gesellschafter- und/oder Konzernstruktur, aus der internen Organisation, aus Vermögensbewertungen und Steuernachforderungen). Genehmigungsrisiko: Die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist derzeit noch nicht erteilt. Es besteht das Risiko, dass es im Rahmen der Genehmigung zu Zeitverzögerungen oder Mehrkosten kommen könnte. Brennstoffeinkaufrisiko: Es besteht das Risiko, dass der Brennstoff nicht in der notwendigen Qualität oder Menge zu dem kalkulierten Preis beschafft werden könnte. Technische Risiken: Es besteht das Risiko, dass die Anlagentechnik nicht wie geplant störungsfrei funktioniert und dass die geplanten Kosten für Wartung und Instandhaltung nicht ausreichend sein könnten. Diese und/oder weitere Risiken könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Darlehensnehmers auswirken. Dem Darlehensnehmer könnten infolgedessen in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen der Anleger zu erfüllen und das eingesetzte Darlehenskapital zurückzuzahlen.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt

Ausfallrisiko des Darlehensnehmers (Emittentenrisiko). Der Darlehensnehmer kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Darlehensnehmer geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat oder wenn er eine etwaig erforderliche Anschlussfinanzierung nicht einwerben kannhat. Die Insolvenz des Darlehensnehmers kann zum Verlust des Investments des Anlegers und der Zinsen führen, da der Darlehensnehmer keinem Einlagensicherungssystem angehört. Bei dem Darlehensnehmer handelt es sich um ein Unternehmen in einer frühen Unternehmensphase, das derzeit keinen positiven operativen Cash-Flow erwirtschaftet (d.h. der Abfluss liquider Mittel durch die Geschäftstätigkeit übersteigt derzeit den Zufluss liquider Mittel). Die Finanzierung eines solchen jungen Unternehmens ist mit spezifischen Risiken verbunden. Setzt sich eine Geschäftsidee am Markt nicht durch oder kann der geplante Geschäftsaufbau nicht wie erhofft umgesetzt werden, besteht für Investoren ein Totalverlustrisiko. Der Unternehmenserfolg hängt von verschiedensten Faktoren wie z.B. dem Team, bestimmten Schlüsselpersonen, Fachkräften und Beratern, dem Marktumfeld, Lieferantenbeziehungen, technologischen Entwicklungen, Schutzrechten, gesetzlichen Rahmenbedingungen, Wettbewerbern und weiteren Faktoren ab. Für Xxxxxxxxxx, die in ein Frühphasenunternehmen investieren, ist es wesentlich wahrscheinlicher, dass sie ihr investiertes Kapital verlieren, als dass sie eine Rendite auf das eingesetzte Kapital erzielen. Verschiedene Risikofaktoren können die Fähigkeit des Darlehensnehmers beeinträchtigen, seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachzukommen. Dies sind zum einen Risiken Risi- ken aus der Umsetzung Durchführung des vom Darlehensnehmer verfolgten Vorhabensfinanzierten Projekts. Die Umsetzung des Vorhabens Das geplante Projekt könnte komplexer sein als erwartet. Es könnten unerwartete und/oder höhere Umsetzungsrisiken auftreten und/oder Geschäftsprozesse mit mehr Aufwand und Kosten verbunden sein als erwartet. Es könnten Planungsfehler zutage treten oder Vertragspartner des Darlehensnehmers mangelhafte mangel- hafte Leistungen erbringen. Erforderliche Genehmigungen könnten nicht erteilt werden. Es könnten unbekannte Umweltrisiken oder Altlasten bestehen. Es könnte zu Verzögerungen im geplanten Ablauf Projektablauf und/oder zu Problemen bei der Erzielung von Einnahmen bzw. Ein- sparungen in der geplanten Höhe oder zum geplanten Zeitpunkt kommen. Rechtliche Ein etwaiger Versi- cherungsschutz könnte sich als nicht ausreichend erweisen. Die rechtlichen Anforderungen könnten sich verändern und dadurch könnten Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vorhabens dem Projekt erforderlich werden, was zu Mehrkosten und/oder zeitlichen Verzögerungen führen könnte. Bei Leistungen, die Dritten gegenüber erbracht werden, könn- ten diese Gewährleistungsansprüche geltend machen, ohne dass der Darlehensnehmer Re- gressansprüche gegen eigene Zulieferer durchsetzen kann. Zum anderen ist die allgemeine Geschäftstätigkeit des Darlehensnehmers mit Risiken verbundenverbun- den, wie marktbezogene Risiken (z. B. Nachfrage- und Absatzrückgang; Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenzen von KundenKun- den; Kostenerhöhungen und Kapazitätsengpässe auf Beschaffungsseite; politische VeränderungenVerände- rungen; die Entwicklung der Energiepreise; Zins- und Inflationsentwicklungen; Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Darlehensnehmers) und unternehmensbezogene Risiken (z.z. B. Qualitätsrisiken; Produktmängel; Finanzierungs- und Zinsänderungsrisiken; Risiken aus Marken und Schutzrechten; Abhängigkeit von Partnerunternehmen Partner- unternehmen und qualifiziertem Personal; Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, unzureichendem Versicherungsschutz, aus der Gesellschafter- und/oder Konzernstruktur, aus der internen OrganisationOr- ganisation, aus Vermögensbewertungen und Steuernachforderungen). Genehmigungsrisiko: Die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist derzeit noch nicht erteilt. Es besteht das Risiko, dass es im Rahmen der Genehmigung zu Zeitverzögerungen oder Mehrkosten kommen könnte. Brennstoffeinkaufrisiko: Es besteht das Risiko, dass der Brennstoff nicht in der notwendigen Qualität oder Menge zu dem kalkulierten Preis beschafft werden könnte. Technische Risiken: Es besteht das Risiko, dass die Anlagentechnik nicht wie geplant störungsfrei funktioniert und dass die geplanten Kosten für Wartung und Instandhaltung nicht ausreichend sein könnten. Diese und/oder weitere Risiken könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ertrags- lage des Darlehensnehmers auswirken. Dem Darlehensnehmer könnten infolgedessen in Zukunft Zu- kunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen der Anleger zu erfüllen und das eingesetzte Darlehenskapital zurückzuzahlen.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre

Ausfallrisiko des Darlehensnehmers (Emittentenrisiko). Der Darlehensnehmer kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Darlehensnehmer geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat oder wenn er eine etwaig erforderliche Anschlussfinanzierung nicht einwerben kann. Die Insolvenz des Darlehensnehmers kann zum Verlust des Investments des Anlegers und der Zinsen führen, da der Darlehensnehmer keinem Einlagensicherungssystem angehört. Bei dem Darlehensnehmer handelt es sich um ein Unternehmen in Unternehmen, dass aus der Markteinführung einer frühen Unternehmensphase, das selbst entwickelten Technologie für die Herstellung von Grundstoffen für die Papierindustrie und der Weiterführung des bestehenden Agenturgeschäfts derzeit keinen positiven operativen Cash-Flow erwirtschaftet (d.h. der Abfluss liquider Mittel durch die Geschäftstätigkeit übersteigt derzeit den Zufluss liquider Mittel). Die Finanzierung eines solchen jungen Unternehmens dem Ziel der Markteinführung einer neuen Technologie ist mit spezifischen Risiken verbunden. Setzt sich eine die Technologie und die damit verbundene Geschäftsidee am Markt nicht durch oder kann der geplante Geschäftsaufbau nicht wie erhofft umgesetzt werden, besteht für Investoren ein Totalverlustrisiko. Der Unternehmenserfolg hängt darüber hinaus von verschiedensten weiteren Faktoren wie z.B. dem Team, bestimmten Schlüsselpersonen, Fachkräften und Beratern, dem Marktumfeld, Lieferantenbeziehungen, technologischen Entwicklungen, Schutzrechten, gesetzlichen Rahmenbedingungen, Wettbewerbern dem Wettbewerbsumfeld und weiteren Faktoren ab. Für XxxxxxxxxxInvestoren, die in ein Frühphasenunternehmen solches Unternehmen investieren, ist es wesentlich im Vergleich zu einem Investment in ein Unternehmen, welches sich mit bekannten Technologien am Markt etabliert hat wahrscheinlicher, dass sie ihr investiertes Kapital ganz oder teilweise verlieren, als dass sie eine Rendite auf das eingesetzte Kapital erzielen. Verschiedene Risikofaktoren können die Fähigkeit des Darlehensnehmers beeinträchtigen, seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachzukommen. Dies sind zum einen Risiken aus der Umsetzung des der vom Darlehensnehmer verfolgten Vorhabensunternehmerischen Strategie. Die Umsetzung des Vorhabens könnte komplexer sein als erwartet. Es könnten unerwartete und/oder höhere Umsetzungsrisiken auftreten und/oder Geschäftsprozesse mit mehr Aufwand und Kosten verbunden sein als erwartet. Es könnten Planungsfehler zutage treten oder Vertragspartner des Darlehensnehmers mangelhafte Leistungen erbringen. Erforderliche Genehmigungen könnten nicht erteilt werden. Es könnte zu Verzögerungen im geplanten Ablauf und/oder zu Problemen bei der Erzielung von Einnahmen bzw. Einsparungen in der geplanten Höhe oder zum geplanten Zeitpunkt kommen. Rechtliche Die rechtlichen Anforderungen könnten sich verändern und dadurch könnten Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vorhabens der unternehmerischen Strategie erforderlich werden, was zu Mehrkosten und/oder zeitlichen Verzögerungen führen könnte. Zum anderen ist die allgemeine Geschäftstätigkeit des Darlehensnehmers mit Risiken verbunden, wie marktbezogene Risiken (z. B. Nachfrage- und Absatzrückgang; Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenzen von Kunden; Kostenerhöhungen und Kapazitätsengpässe auf Beschaffungsseite; politische Veränderungen; Zins- und Inflationsentwicklungen; Länder- und Wechselkursrisiken; Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Darlehensnehmers) und unternehmensbezogene Risiken (z.z. B. Qualitätsrisiken; Produktmängel; Finanzierungs- und Zinsänderungsrisiken; Risiken aus Marken und Schutzrechten; Abhängigkeit von Partnerunternehmen Partnerunternehmen, Schlüsselpersonen und qualifiziertem Personal; Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, unzureichendem Versicherungsschutz, aus der Gesellschafter- und/oder Konzernstruktur, aus der internen Organisation, aus Vermögensbewertungen und Steuernachforderungen). Genehmigungsrisiko: Die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist derzeit noch nicht erteilt. Es besteht das Risiko, dass es im Rahmen der Genehmigung zu Zeitverzögerungen oder Mehrkosten kommen könnte. Brennstoffeinkaufrisiko: Es besteht das Risiko, dass der Brennstoff nicht in der notwendigen Qualität oder Menge zu dem kalkulierten Preis beschafft werden könnte. Technische Risiken: Es besteht das Risiko, dass die Anlagentechnik nicht wie geplant störungsfrei funktioniert und dass die geplanten Kosten für Wartung und Instandhaltung nicht ausreichend sein könnten. Diese und/oder weitere Risiken könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Darlehensnehmers auswirken. Dem Darlehensnehmer könnten infolgedessen in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen der Anleger zu erfüllen und das eingesetzte Darlehenskapital zurückzuzahlen.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt

Ausfallrisiko des Darlehensnehmers (Emittentenrisiko). Der Darlehensnehmer kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Darlehensnehmer geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat oder wenn er eine etwaig erforderliche Anschlussfinanzierung nicht einwerben kann. Die Insolvenz des Darlehensnehmers kann zum Verlust des Investments des Anlegers und der Zinsen führen, da der Darlehensnehmer keinem Einlagensicherungssystem angehört. Bei dem Darlehensnehmer handelt es sich um ein Unternehmen in einer frühen Unternehmensphase, das derzeit keinen positiven operativen Cash-Flow erwirtschaftet (d.h. der Abfluss liquider Mittel durch die Geschäftstätigkeit übersteigt derzeit den Zufluss liquider Mittel). Die Finanzierung eines solchen jungen Unternehmens ist mit spezifischen Risiken verbunden. Setzt sich eine Geschäftsidee am Markt nicht durch oder kann der geplante Geschäftsaufbau nicht wie erhofft umgesetzt werden, besteht für Investoren ein Totalverlustrisiko. Der Unternehmenserfolg hängt von verschiedensten Faktoren wie z.B. dem Team, bestimmten Schlüsselpersonen, Fachkräften und Beratern, dem Marktumfeld, Lieferantenbeziehungen, technologischen Entwicklungen, Schutzrechten, gesetzlichen Rahmenbedingungen, Wettbewerbern und weiteren Faktoren ab. Für Xxxxxxxxxx, die in ein Frühphasenunternehmen investieren, ist es wesentlich wahrscheinlicher, dass sie ihr investiertes Kapital verlieren, als dass sie eine Rendite auf das eingesetzte Kapital erzielen. Verschiedene Risikofaktoren können die Fähigkeit des Darlehensnehmers beeinträchtigen, seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachzukommen. Dies sind zum einen Risiken aus der Umsetzung des der vom Darlehensnehmer verfolgten Vorhabensunternehmerischen Strategie. Die Umsetzung des Vorhabens könnte komplexer sein als erwartet. Es könnten unerwartete und/oder höhere Umsetzungsrisiken auftreten und/oder Geschäftsprozesse mit mehr Aufwand und Kosten verbunden sein als erwartet. Es könnten Planungsfehler zutage treten oder Vertragspartner des Darlehensnehmers mangelhafte Leistungen erbringen. Erforderliche Genehmigungen könnten nicht erteilt werden. Es könnte zu Verzögerungen im geplanten Ablauf und/oder zu Problemen bei der Erzielung von Einnahmen bzw. Einsparungen in der geplanten Höhe oder zum geplanten Zeitpunkt kommen. Rechtliche Die rechtlichen Anforderungen könnten sich verändern und dadurch könnten Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vorhabens der unternehmerischen Strategie erforderlich werden, was zu Mehrkosten und/oder zeitlichen Verzögerungen führen könnte. Zum anderen ist die allgemeine Geschäftstätigkeit des Darlehensnehmers mit Risiken verbunden, wie marktbezogene Risiken (z. z.B. Nachfrage- und Absatzrückgang; Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenzen von Kunden; Kostenerhöhungen und Kapazitätsengpässe auf Beschaffungsseite; politische Veränderungen; Zins- und Inflationsentwicklungen; Länder- und Wechselkursrisiken; Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Darlehensnehmers) und unternehmensbezogene Risiken (z.B. Qualitätsrisiken; Produktmängel; Finanzierungs- und Zinsänderungsrisiken; Risiken aus Marken und Schutzrechten; Abhängigkeit von Partnerunternehmen Partnerunternehmen, Schlüsselpersonen und qualifiziertem Personal; Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, unzureichendem Versicherungsschutz, aus der Gesellschafter- und/oder Konzernstruktur, aus der internen Organisation, aus Vermögensbewertungen und Steuernachforderungen). Genehmigungsrisiko: Die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist derzeit noch nicht erteilt. Es besteht das Risiko, dass es im Rahmen der Genehmigung zu Zeitverzögerungen oder Mehrkosten kommen könnte. Brennstoffeinkaufrisiko: Es besteht das Risiko, dass der Brennstoff nicht in der notwendigen Qualität oder Menge zu dem kalkulierten Preis beschafft werden könnte. Technische Risiken: Es besteht das Risiko, dass die Anlagentechnik nicht wie geplant störungsfrei funktioniert und dass die geplanten Kosten für Wartung und Instandhaltung nicht ausreichend sein könnten. Diese und/oder weitere Risiken könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Darlehensnehmers auswirken. Dem Darlehensnehmer könnten infolgedessen in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen der Anleger zu erfüllen und das eingesetzte Darlehenskapital zurückzuzahlen.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre