Ausführung der Aufträge Musterklauseln

Ausführung der Aufträge. Die Bank führt die Aufträge am selben Geschäftstag aus, wenn die zur Ausführung erforder- lichen Angaben gemäß den Verfahrensregeln HBV-Individual vorliegen, die Aufträge vom Einlagenkreditinstitut autorisiert sind und ein zur Ausführung der Aufträge ausreichendes Guthaben oder ein ausreichender Kredit vorhanden ist (Deckung) (Ausführungsbedingun- gen).
Ausführung der Aufträge. Die Bank führt Liquiditätsüberträge taggleich aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben gemäß den Verfahrensregeln HAM-Konten vorliegen, diese vom Einlagenkredit- institut autorisiert sind und ein zur Ausführung ausreichendes Guthaben vorhanden ist (Aus- führungsbedingungen).
Ausführung der Aufträge. (1) Die Bank wird die Aufträge ausführen, wenn alle nachfolgenden Ausführungsbedingungen vorliegen: – Die per DFÜ eingelieferten Auftragsdaten wurden gemäß Nummer 3 Absatz 8 autorisiert. – Das festgelegte Datenformat ist eingehalten. – Das Verfügungslimit ist nicht überschritten. – Die Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Sonderbedingungen (zum Beispiel ausreichende Kontodeckung gemäß den Bedingungen für den Überweisungsverkehr) liegen vor.
Ausführung der Aufträge. 3.1 Die Bank wird die Aufträge auf dem Datenträger ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen vorliegen: – die Kontrollen nach Nummer 1.2 haben ergeben, dass die Auftragsdatensätze weiterverarbeitet werden kön- nen und – die Ausführungsvoraussetzungen liegen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Bedingungen (z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr) vor. Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die Bank die Aufträge auf dem Datenträger nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr) aus.
Ausführung der Aufträge. Die Bank führt die Aufträge aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben gemäß den Verfahrensregeln HBV-Individual vorliegen, die Aufträge vom Einlagenkreditinstitut auto- risiert sind und ein zur Ausführung der Aufträge ausreichendes Guthaben oder ein ausrei- chender Kredit vorhanden ist (Deckung) (Ausführungsbedingungen).
Ausführung der Aufträge. 1. Die Bank wird die Aufträge ausführen, wenn alle nachfolgenden Ausfüh- rungsbedingungen vorliegen: – Der Auftrag wurde nach II.1 autorisiert, – die Kontrollen nach IV. haben ergeben, dass die Auftragsdatensätze wei- terverarbeitet werden können, und – die Ausführungsvoraussetzungen liegen nach den für die jeweilige Auf- tragsart maßgeblichen Bedingungen für den Überweisungsverkehr und der Inkassovereinbarung zum Lastschriftverkehr vor.
Ausführung der Aufträge. 1. Das Kreditinstitut wird die Aufträge ausführen, wenn alle nachfolgen- den Ausführungsbedingungen vorliegen: – Die vom Service-Rechenzentrum eingelieferten Auftragsdaten wur- den autorisiert. – Das festgelegte Datenformat ist eingehalten. – Die Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auf- tragsart maßgeblichen Bedingungen (z. B. ausreichende Konto- deckung gemäß den Bedingungen für den Überweisungsverkehr) liegen vor.
Ausführung der Aufträge. 4.1. Der Kunde beauftragt die Bank, den Kaufauftrag für den gewählten Fonds am nächsten Bankarbeitstag nach dem Auftragstag jeden Monat an den Ausführungsplatz weiterzuleiten, damit am Ausführungsplatz zu den dort geltenden Bestimmungen zum vom Kunden festgelegten Anlagebetrag der gewählte Fonds angekauft werden kann. Der Ankauf der Anteile von gemanagten Fonds erfolgt direkt bei der jeweiligen Fonds- Verwaltungsgesellschaft. Der Ankauf der Anteile von ETF erfolgt an der Börse oder einem anderen geregelten Markt.
Ausführung der Aufträge. 1. Das Kreditinstitut wird die Aufträge ausführen, wenn alle nachfolgenden Ausführungsbedingungen vorliegen: 003 00000 00 DBDE 866 IFC T BE 200515 – Die vom Service-Rechenzentrum eingelieferten Auftragsdaten wurden autorisiert. – Das festgelegte Datenformat ist eingehalten. – Die Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Bedingungen (z. B. ausreichende Kontodeckung gemäß den Bedingungen für den Überweisungsverkehr) liegen vor.
Ausführung der Aufträge. 3.1 Die Bank wird die Aufträge auf dem Datenträger ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen vorliegen: