Ausführung der Lieferung / Leistung. 8.1 Der Lieferant verpflichtet sich, dass sämtliche Lieferungen und Leistun- gen der vereinbarten Spezifikation entsprechend fachgerecht ausgeführt bzw. erbracht werden sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den am Verwendungsort einschlägigen rechtlichen Bestimmun- gen, auch den Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes, und den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden, entsprechen. Insbesondere haben die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten den jeweils gültigen sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln und den Umwelt-, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu entsprechen. 8.2 Der Lieferant verpflichtet sich, bei seinen Lieferungen und Leistungen und auch bei Zulieferungen oder Nebenleistungen Dritter im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten umweltfreundliche Produkte und Verfahren einzusetzen. Er haftet für die Umweltverträg- lichkeit der gelieferten Produkte und für alle Folgeschäden, die durch die Verletzung seiner gesetzlichen Entsorgungspflichten entstehen. 8.3 Unterlagen aller Art, die wir für die Verwendung, Aufstellung, Montage, Verarbeitung, Lagerhaltung, den Betrieb, die Wartung, Inspektion, In- standhaltung und Instandsetzung des Liefergegenstandes benötigen, sind vom Lieferanten rechtzeitig und unaufgefordert kostenlos zur Verfü- gung zu stellen. Auf Verlangen hat er uns auch kostenlos Zeichnungen für die wesentlichen Ersatzteile zu liefern. 8.4 Hat der Lieferant Bedenken gegen die von uns gewünschte Art der Aus- führung, so hat er uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 8.5 Durch Genehmigung von Plänen, Ausführungszeichnungen, techni- schen Berechnungen usw. wird die Mängelhaftung des Lieferanten nicht berührt.
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