Common use of Ausführung der Lieferungen/Leistungen Clause in Contracts

Ausführung der Lieferungen/Leistungen. Die Ausführung der Lieferungen/Leistungen hat durch den AN unter besonderer Beachtung der Interessen des AG, insb. im Zusammenhang mit den produktionstechnischen Erfordernissen sowie der Notwendigkeit eines ungestörten, industriellen Dauerbetriebs des AG, zu erfolgen. Die Grundsätze der Effizienz, Zweckmäßigkeit und Wartungsfreundlichkeit sind vom AN insb. bei der Planung und technischen Ausführung seiner Lieferungen/Leistungen im angemessenen Umfang zu beachten, sodass die entsprechenden Lieferungen/Leistungen vom AG möglichst kostengünstig und dauerhaft genutzt werden können und sich laufende Aufwände für Reparatur/Wartung/Instandhaltung/Ersatzbeschaffung im Rahmen des vertraglich vereinbarten, jedoch mindestens nach dem Stand der Technik berechtigterweise zu erwartenden Umfanges bewegen. Nachträgliche Änderungen/Ergänzungen des vereinbarten Liefer- und Leistungsumfanges (z. B. geänderte technische Ausführungen etc.), welche

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Ausführung der Lieferungen/Leistungen. Die Ausführung der Lieferungen/Leistungen hat durch den AN unter besonderer Beachtung der Interessen des AG, insb. im Zusammenhang mit den produktionstechnischen Erfordernissen sowie der Notwendigkeit eines ungestörten, industriellen Dauerbetriebs des AG, zu erfolgen. Die Grundsätze der Effizienz, Zweckmäßigkeit und Wartungsfreundlichkeit Wartungsfreundlichk eit sind vom AN insb. bei der Planung und technischen Ausführung seiner Lieferungen/Leistungen im angemessenen Umfang zu beachten, sodass die entsprechenden Lieferungen/Leistungen vom AG möglichst kostengünstig und dauerhaft genutzt werden können und sich laufende Aufwände für Reparatur/Wartung/Instandhaltung/Ersatzbeschaffung Ersa tzbeschaf fung im Rahmen des vertraglich vereinbarten, jedoch mindestens nach dem Stand der Technik berechtigterweise zu erwartenden Umfanges bewegen. Nachträgliche Änderungen/Ergänzungen des vereinbarten Liefer- und Leistungsumfanges (z. B. geänderte technische Ausführungen etc.), welche

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Ausführung der Lieferungen/Leistungen. Die Ausführung der Lieferungen/Lieferungen / Leistungen hat durch den AN unter besonderer Beachtung der Interessen des AG, insb. im Zusammenhang mit den produktionstechnischen Erfordernissen sowie der Notwendigkeit eines ungestörten, industriellen Dauerbetriebs des AG, zu erfolgen. Die Grundsätze der Effizienz, Zweckmäßigkeit und Wartungsfreundlichkeit sind vom AN insb. bei der Planung und technischen Ausführung seiner Lieferungen/Lieferungen/ Leistungen im angemessenen Umfang zu beachten, sodass die entsprechenden Lieferungen/Lieferungen / Leistungen vom AG möglichst kostengünstig und dauerhaft genutzt werden können und sich laufende Aufwände für Reparatur/Wartung/Instandhaltung/Reparatur/ Wartung/ Instandhaltung/ Ersatzbeschaffung im Rahmen des vertraglich vereinbarten, jedoch mindestens nach dem Stand der Technik berechtigterweise zu erwartenden Umfanges bewegen. Nachträgliche Änderungen/Änderungen/ Ergänzungen des vereinbarten Liefer- und Leistungsumfanges (z. B. geänderte technische Ausführungen etc.), welche

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Ausführung der Lieferungen/Leistungen. Die Ausführung der Lieferungen/Lieferungen/ Leistungen hat durch den AN unter besonderer Beachtung der Interessen des AG, insb. im Zusammenhang mit den produktionstechnischen Erfordernissen sowie der Notwendigkeit eines ungestörten, industriellen Dauerbetriebs des AG, zu erfolgen. Die Grundsätze der Effizienz, Zweckmäßigkeit und Wartungsfreundlichkeit sind vom AN insb. bei der Planung und technischen Ausführung seiner Lieferungen/Lieferungen/ Leistungen im angemessenen Umfang zu beachten, sodass die entsprechenden Lieferungen/Lieferungen/ Leistungen vom AG möglichst kostengünstig und dauerhaft genutzt werden können und sich laufende Aufwände für Reparatur/Wartung/Instandhaltung/Reparatur/ Wartung/ Instandhaltung/ Ersatzbeschaffung im Rahmen des vertraglich vereinbarten, jedoch mindestens nach dem Stand der Technik berechtigterweise zu erwartenden Umfanges bewegen. Nachträgliche Änderungen/Änderungen/ Ergänzungen des vereinbarten Liefer- und Leistungsumfanges (z. B. geänderte technische Ausführungen etc.), welche

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