Common use of Ausführung der Lieferungen und Gefahrübergang Clause in Contracts

Ausführung der Lieferungen und Gefahrübergang. 1. Der Verkäufer trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung, auch bei „franko”- und „frei Haus”-Lieferungen, bis zur Übergabe der Ware am Bestimmungsort. 2. Teillieferungen bedürfen unserer Zustimmung. 3. Mehr- oder Minderlieferungen sind nur im handelsüblichen Rahmen gestattet. 4. Verpackungskosten trägt der Verkäufer, falls nicht etwas Anderes in Textform vereinbart wurde. Tragen wir im Einzelfall die Kosten der Verpackung, so ist uns diese billigst zu berechnen. Die Rücknahmepflichten richten sich nach der Verpackungsverordnung vom 21.08.1998 bzw. nach dem Verpackungsgesetz vom 05.07.2017.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen

Ausführung der Lieferungen und Gefahrübergang. 1. Der Verkäufer trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung, auch bei „franko”- franko“- und „frei Haus”-LieferungenHaus“-Lieferungen, bis zur Übergabe der Ware am Bestimmungsort. 2. Teillieferungen bedürfen unserer Zustimmung. 3. Mehr- oder Minderlieferungen sind nur im handelsüblichen Rahmen gestattet. 4. Verpackungskosten trägt der Verkäufer, falls nicht schriftlich etwas Anderes in Textform vereinbart wurde. Tragen wir im Einzelfall die Kosten der Verpackung, so ist uns diese billigst zu berechnen. Die Rücknahmepflichten richten sich nach der Verpackungsverordnung vom 21.08.1998 bzw. nach dem Verpackungsgesetz vom 05.07.2017in ihrer jeweils gültigen Fassung.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale

Ausführung der Lieferungen und Gefahrübergang. 1. Der Verkäufer Lieferant trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung, auch bei „franko”- und „frei Haus”-Lieferungen, bis zur Übergabe der Ware am Bestimmungsort. 2. Teillieferungen bedürfen unserer Zustimmung. 3. Mehr- oder Minderlieferungen sind nur im handelsüblichen Rahmen gestattet. 4. Verpackungskosten trägt der VerkäuferLieferant, falls nicht etwas Anderes anderes in Textform vereinbart wurde. Tragen wir im Einzelfall die Kosten der Verpackung, so ist uns diese billigst zu berechnen. Die Rücknahmepflichten richten sich nach der Verpackungsverordnung vom 21.08.1998 bzw. nach dem Verpackungsgesetz vom 05.07.2017.

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Samples: General Conditions of Purchase

Ausführung der Lieferungen und Gefahrübergang. 1. Der Verkäufer Lieferant trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung, auch bei „franko”- und „frei Haus”-Lieferungen, bis zur Übergabe der Ware am Bestimmungsort. 2. Teillieferungen bedürfen unserer Zustimmung. 3. Mehr- oder Minderlieferungen sind nur im handelsüblichen Rahmen gestattet. 4. Verpackungskosten trägt der VerkäuferLieferant, falls nicht etwas Anderes anderes in Textform vereinbart wurde. Tragen wir im Einzelfall die Kosten der Verpackung, so ist uns diese billigst zu berechnen. Die Rücknahmepflichten Rück- nahmepflichten richten sich nach der Verpackungsverordnung vom 21.08.1998 bzw. nach dem Verpackungsgesetz Ver- packungsgesetz vom 05.07.2017.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Ausführung der Lieferungen und Gefahrübergang. 1. Der Verkäufer trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung, auch bei „franko”- franko“- und „frei Haus”-LieferungenHaus“- Lieferungen, bis zur Übergabe der Ware am Bestimmungsort. 2. Teillieferungen bedürfen unserer Zustimmung. 3. Mehr- oder Minderlieferungen sind nur im handelsüblichen Rahmen gestattet. 4. Verpackungskosten trägt der Verkäufer, falls nicht schriftlich etwas Anderes in Textform anderes vereinbart wurde. Tragen wir im Einzelfall die Kosten der Verpackung, so ist uns diese billigst zu berechnen. Die Rücknahmepflichten richten sich nach der Verpackungsverordnung vom 21.08.1998 bzw. nach dem Verpackungsgesetz vom 05.07.2017in ihrer jeweils gültigen Fassung.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Ausführung der Lieferungen und Gefahrübergang. 1. Der Verkäufer trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Ablieferung der Ware Verschlechterung, auch bei „franko”- franko“- und „frei Haus”-LieferungenHaus“-Lieferungen, bis zur Übergabe der Ware am BestimmungsortBestim- mungsort. 2. Teillieferungen bedürfen unserer Zustimmung. 3. Mehr- oder Minderlieferungen sind nur im handelsüblichen Rahmen gestattet. 43. Verpackungskosten trägt der Verkäufer, falls nicht schriftlich etwas Anderes in Textform vereinbart wurde. Tragen wir im Einzelfall die Kosten der Verpackung, so ist uns diese billigst zu berechnen. Die Rücknahmepflichten Rücknahme- pflichten richten sich nach der Verpackungsverordnung vom 21.08.1998 bzw. nach dem Verpackungsgesetz vom 05.07.2017in ihrer jeweils gültigen Fassung.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Ausführung der Lieferungen und Gefahrübergang. 1. Der Verkäufer Lieferant trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung, auch bei „franko”- franko“- und „frei Haus”-LieferungenHaus“-Lieferungen, bis zur Übergabe der Ware am Bestimmungsort. 2. Teillieferungen bedürfen unserer Zustimmung. 3. Mehr- oder Minderlieferungen sind nur im handelsüblichen Rahmen gestattet. 4. Verpackungskosten trägt der VerkäuferLieferant, falls nicht etwas Anderes anderes in Textform vereinbart wurde. Tragen wir im Einzelfall die Kosten der Verpackung, so ist uns diese billigst zu berechnen. Die Rücknahmepflichten richten sich nach der Verpackungsverordnung vom 21.08.1998 bzw. nach dem Verpackungsgesetz vom 05.07.2017.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale

Ausführung der Lieferungen und Gefahrübergang. 1. Der Verkäufer trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung, auch bei „franko”- franko“- und „frei Haus”-LieferungenHaus“-Lieferungen, bis zur Übergabe der Ware am Bestimmungsort. Ergänzend gelten die Incoterms in ihrer jeweils neuesten Fassung. 2. Teillieferungen bedürfen unserer Zustimmung. 3. Mehr- oder Minderlieferungen sind nur im handelsüblichen Rahmen gestattet. 4. Verpackungskosten trägt der Verkäufer, falls nicht schriftlich etwas Anderes in Textform vereinbart wurde. Tragen wir im Einzelfall die Kosten der Verpackung, so ist uns diese billigst zu berechnen. Die Rücknahmepflichten richten sich nach der Verpackungsverordnung vom 21.08.1998 bzwin ihrer jeweils gültigen Fassung. nach dem Verpackungsgesetz vom 05.07.2017Die Kosten für den Rücktransport und/oder die Entsorgung der Verpackung trägt der Verkäufer.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Ausführung der Lieferungen und Gefahrübergang. 1. Der Verkäufer trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung, auch bei „franko”- franko“- und „frei Haus”-LieferungenHaus“-Lieferungen, bis zur Übergabe der Ware am Bestimmungsort. Ergänzend gelten die Incoterms in ihrer jeweils neuesten Fassung. 2. Teillieferungen bedürfen unserer Zustimmung. 3. Mehr- oder Minderlieferungen sind nur im handelsüblichen Rahmen gestattet. 4. Verpackungskosten trägt der Verkäufer, falls nicht etwas Anderes in Textform vereinbart wurde. Tragen wir im Einzelfall die Kosten der Verpackung, so ist uns diese billigst zu berechnen. Die Rücknahmepflichten richten sich nach der Verpackungsverordnung vom 21.08.1998 in ihrer jeweils gültigen Fassung bzw. nach dem Verpackungsgesetz vom 05.07.2017. Die Kosten für den Rücktransport und/oder die Entsorgung der Verpackung trägt der Verkäufer.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen