Ausführung von Aufträgen. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl. (2) Das Kreditinstitut ist verpflichtet, dem Kunden über dessen Aufforderung die etwa bestehenden Ansprüche gegen den Dritten abzutreten. Z 9. Über Z 8 hinausgehend haftet das Kreditinstitut für Zahlungsdienste innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) gegenüber Verbrauchern, die natürliche Personen sind
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Samples: Rahmenkreditvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausführung von Aufträgen. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.
(2) Das Kreditinstitut ist verpflichtet, dem Kunden über dessen Aufforderung die etwa bestehenden Ansprüche gegen den Dritten abzutreten.
Z 9. Über Z 8 hinausgehend haftet das Kreditinstitut für Zahlungsdienste innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in Euro oder einer anderen Währung eines EWR-Vertragsstaates gegenüber Verbrauchern, die natürliche Personen sindVerbrauchern (nicht aber gegenüber Unternehmern)
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen